Reparaturdauer Karosseriearbeiten
Hallo
gibt es Literatur wo drin steht wie lange die Reparaturdauer bei bestimmten Autoteilen dauert?
Danke
Beste Antwort im Thema
Es gibt bei Unfallschäden nicht für alles Richtzeiten, nur für
reine Austauscharbeiten oder für die De- und Montage.
Für Rahmen richten und Karosserieteile ausbeulen gibt es keine Richtwerte,
da da jeder Rahmen durch den Unfall anders verbogen ist und
auch Blechteile unterschiedlich stark verformt sind.
Das wird dann von der Werkstatt und/oder dem Gutachter auf Grund
deren Erfahrung, mehr oder weniger genau, geschätzt.
23 Antworten
Zitat:
@frestyle schrieb am 28. Dezember 2018 um 13:12:26 Uhr:
Nein jeder ungebildete darf sich KFZ-Gutachter nennen.
sofern dich ein richter beruft kannst du auch gutachter für herzchirurgie, psychologie oder blumenkunde sein.
Da erteilt dir ein Richter die Fachkompetenz.
Ich kann aber in Deutschland mit 16 zur Handelskammer gehen und mich als KFZ-Sachverständiger eintragen lassen und Gutachten schreiben wie ich will, obwohl ich nicht einmal weiss das ein Rad rund ist.
Interresant wäre es aber schon ob das in der Medizin auch so ist, das man ohne eine fachspezifische Qualifikation ein Gutachten erstellen darf.
Zitat:
@frestyle schrieb am 28. Dezember 2018 um 14:59:10 Uhr:
Interresant wäre es aber schon ob das in der Medizin auch so ist, das man ohne eine fachspezifische Qualifikation ein Gutachten erstellen darf.
Als Selbstständiger oder besser Unternehmer schreibt man Rechnungen und wenn man bei seiner Arbeit dummes Zeug in Rechnung stellt oder verzapft ist man auch dafür haftbar, strafbar und das mit seinem kompletten Vermögen. Und das ist der kritische Punkt und in der Medizin wären die Chancen zu überleben gleich null. Es sei denn man bringt ausreichend Vorausbildung mit.
Dem TE ist zu raten eine Ausbildung mit ideal Meister im KFZ Handwerk zu machen und dann sich als Nebenjob oder Hauptjob mit Gutachen zu beschäftigen.
Zitat:
@frestyle schrieb am 28. Dezember 2018 um 14:59:10 Uhr:
Interresant wäre es aber schon ob das in der Medizin auch so ist, das man ohne eine fachspezifische Qualifikation ein Gutachten erstellen darf.
Wer nicht aprobierter Arzt ist (und sei alles nur gefälscht, vgl. Dr.Dr. Postel) wird es vor Gericht schwer haben, da er für die gegnerische Partei leichte Beute ist. Wenn es um Mdizintechnik geht wird es schon schwieriger.
Aber auch Berufe wie Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bieten viel Platz für Scharlatane.
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Zitat:
@alicio schrieb am 28. Dezember 2018 um 00:23:14 Uhr:
Und anhand der AW soll man eigenständig rausfinden wieviel Tage Nutzungsausfall angerechnet werden?
Ich interessiere mich für die "Ausbildung" zum KFZ Gutachter wollte mich da reinlesen.
Gibt es gute Literatur?
die Frage zeigt dass du dein basiswisen noch erweitern kannst.
Gutachter: sachkunde muss nachewiesen werden - siehe angegebener artikel
enbenso in berufen wie arzt, steuerberater. also sudier mal ein paar jahre.
Hi Te, schreibe mal den BSKV an,dann bekommste so alle Infos die du benötigt.
mit freundlichen Grüssen
Bopp19
Zitat:
@Bopp19 schrieb am 30. Dezember 2018 um 13:22:32 Uhr:
Hi Te, schreibe mal den BSKV an,dann bekommste so alle Infos die du benötigt.
BVSK: https://www.bvsk.de/
Bezüglich Ausbildung würde ich noch eher hier gucken: https://www.awg.cloud/
Leider ist der Begriff "Gutachter" in D immer noch nicht geschützt, jeder kann sich unabhängig vom Fachwissen Gutachter für irgendwas nennen. Anforderungen gibt es erst wenn man auch für Gerichte tätig sein will, für die öffentliche Bestellung und Vereidigung muss man dann doch mal was nachweisen können.
Auch bei den TÜVs und anderen großen Organisationen sind lange nicht alle ausgebildete Gutachter. Theoretische Ausbildung alleine macht auch keinen guten Gutachter. Leute mit jahrelanger Praxis im Karosseriebau bringen ein ganz anderes Fachwissen und Erfahrungen mit als Leute die "nur" eine Gutachterausbildung haben. Die paar rechtlichen Grundlagen bekommt man schnell beigebracht, der Rest ist größtenteils schlicht Erfahrungssache.
HUs sind eine ganz andere Baustelle, das sind amtliche Untersuchungen mit entsprechenden Mindestqualifikationen, Ausbildungen etc.. die man in den Anlagen VIII folgend in der StVZO bzw. im Kraftfahrzeugsachverständigengesetzt nachlesen kann.