Reparatur oder "neuen" Sharan ?
Hallo in die Runde,
ich bin mit meinem Fall in einer schwierigen Entscheidungsalage und erhoffe mir durch externen Input ein breiteren Blickwinkel auf die Situation zu bekommen.
Ich habe durch einen selbstverschuldeten Unfall an meinem Sharan 15.500 € Schaden verursacht (die Zahlen entstammen einem DEKRA-Gutachten).
Der geschätzte Wiederbeschaffungswert für den Sharan beträgt 23.800.-
Ein Angebot eines eines "Autoverwerters" für den verunfallten Sharan in Höhe von 13.680,- (Restwertangebot)
Versicherung: Huk24, Vollkasko, 300,- SB, AKB 2012
Reparatur - Ja:- die Versicherung müsste 15.500,- € Reparatur zahlen
- + evtl. Mehrkosten
- + 5 Jahre Garantie
Wir haben das instand gesetzte Fahrzeug mit Unfallschaden (Wertminderung bei mgl. Verkauf) mit 5 Jahren Garantie auf Reparatur.
Reparatur - Nein:- vergleichbarer Sharan kostet ca. 26.000,- (mobile.de)
- der aktuelle Sharan müsste der Bank "abgekauft" werden
- es stehen noch 7 Kreditraten a 450 € aus und Ballonrate ist 15.000,-€
- ergo hat das Auto bei der Bank für uns einen Wert von 18.150,-€ ( 5650,-€ mehr als der Restwert des Gutachten)
Die Versicherung ist gegen eine Reparatur, aus plausiblen wirtschaftlichen Gründen [15.500,-€ Reparatur > 23.800,-€(Restwert) - 13.680,-€(Restwertangebot) = 10120,-€ (Versicherungsleistung bei nicht Reparatur) ]
Jetzt habe ich ein erneutes Angebot von der Versicherung, das Sie mir nicht nur die 10.120,-€ "geben" wollen sondern 12.120,- somit wäre ein Neukauf eines gebrauchten Sharans (ca. 26.000,-€) ein "Null-Summen-Spiel":
Versicherungsleistung 12.120,-€ + Restwertangebot 13.680,- € = 25.800,-
Wie wäre der Ablauf ?
- bezahlt die Bank mir das Geld aus (Konto)
- ich veräußere den Sharan ( gehört aber noch der Bank ?) an den Restwertanbieter
- dann kaufe ich den gebrauchten Sharan für 26.000.-€
- zahle die Differenz (durch den Mehrwert des Gutachtens 5.650,-€+2.000,-€ zusätzl. Versicherungsleistung) an
- 26.000.-€ -7.650.-€ = 18.350,- somit bin ich (bis auf 200€) exakt bei dem Wert was mein Sharan mich jetzt kosten würde
Bitte gebt mir Input zu den genannten Gedanken, Vermutungen, Ahnungen, auch wenn es sich nur um Teilaspekte handelt.
Ich bin sehr dankbar für jede Mitteilung (wenn sie nett ist 😉)
Liebe Grüße André
25 Antworten
Zitat:
@Frank128 schrieb am 18. Mai 2016 um 19:16:42 Uhr:
Ich würde erst einmal in die Finanzierungsunterlagen schauen. Da sollte drin stehen wie du dich im Falles eines Unfalls zu verhalten hast. Verstößt du dagen gibt es sicher Stress.
Das Auto verkaufen kannst du eh nicht. Die Papiere sind ja bei der Bank.
Nach intensivem Studium des Darlehnsvertrags ist mir folgeder Passus dazu ins Auge gefallen:
Zitat:
Er (anm. Darlehnsnehmer) tritt sämtliche Ansprüche ab, die ihm im Falle einer Beschädigung des Fahrzeuges gegen den Schädiger und/oder dessen Versicherung zustehen. Ferner tritt er seine Ansprüche aus dem Kraftfahrzeug-Versicherungsvertrag und auf Rückerstattung unverbrauchter Versicherungsprämien an die Bank ab und ermächtigen die Versicherungsgesellschaft zur Ausstellung eines auf die Bank lautenden Sicherungsscheins.
Da ist der von Corsadiesel erwähnte Sicherungsschein.
Da ist die Frage: Muss ich durch diesen Passus der Bank mitteilen, dass das Fahrzeug einen Schaden hat ?
Damit die Bank sich einen solchen Sicherungsschein holen kann.
Im verbrieften Rückkaufrecht steht dann explizit drin "frei von Schäden"
Das Fahrzeug dient der Bank als Sicherung für dein Darlehen.
Natürlich musst du der Bank mitteilen, dass ihr Eigentum (bzw. ihre Sicherheit) jetzt nichts mehr wert ist.
Was mich hier stutzig macht ist die nachträgliche Erhöhung der Versicherung. Bisher haben Versicherungen nachträglich immer gekürzt.
Ich hoffe mal nicht dass der TE meint nur weil er nachträglich ein besseres Angebot für den Restwert bekommen hat dass er deswegen insgesamt mehr bekommt, die Summe für den TE bleibt dabei gleich da die Versicherung immer nur die Differenz bis zum Wiederbeschaffungswert zahlt.
Grüße
Steini
Wahrscheinlich ist ein Restwertaufkäufer abgesprungen.
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@Vandut: Die Angebote der Restwertaufküfer sind noch eine gewisse Zeit bindend.
@steini111: JEIN, die Versicherungsleistung wurde erhöht (nicht der Restwert) damit ich die Reparatur nicht durchführe, siehe 1. Post, somit steigt auch die Gesamt-Summe die mir zur Verfügung stehen sollte. Sonst gebe ich dir recht, die Versicherung zahlt lediglich die Differenz von Restwert zu Wiederbeschaffungswert.
Ich kann diesen Deal der Versicherung auch kaufmännisch nachvollziehen da sie mit dem Angebot ( 2.000,-€ mehr zu bezahlen) immernoch 3.000.-€ sparen ggü. Reparatur.
Irgendwo muss da doch noch ein Haken sein.
Die Versicherung kann sich doch denken, dass kein normaler Mensch sowas reparieren lässt. Warum sollten die freiwillig 2000 Euro mehr zahlen um 1000 zu sparen?
Scheint mir alles noch etwas unlogisch.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 18. Mai 2016 um 22:40:13 Uhr:
Irgendwo muss da doch noch ein Haken sein.Die Versicherung kann sich doch denken, dass kein normaler Mensch sowas reparieren lässt. Warum sollten die freiwillig 2000 Euro mehr zahlen um 1000 zu sparen?
Scheint mir alles noch etwas unlogisch.
Ich weis nicht was die Versicherung denkt.
Allerdings gibt nichts was es nicht gibt. 😁
Wer z. B. emotional fest mit seinem Fahrzeug verankert ist, dem ist es egal was eine Reparatur kostet.
Gruß Frank,
es soll aber auch noch unnormale Menschen geben und sogar bekloppte. 😉
Na ja, er schreibt doch schon im Eingangspost, dass der WBW offenbar zu niedrig angesetzt wurde (23.800 vs. 26.000, die ein vergleichbares Fahrzeug tatsächlich kostet). Warum sollte sich die Versicherung da nicht auf einen Kuhhandel einlassen, bevor das Gutachten angefochten, repariert oder sonstwas wird?
@TO: ich rate ganz klar zum Fahrzeugtausch. Und der einfachste Weg dorthin ist ein Anruf bei der Bank. Die wollen am Ende einfach nur ihr Geld haben und werden dir keine Steine in den Weg legen. Und um den Kontakt kommst du sowieso nicht herum, schon, weil du für den Verkauf den Brief brauchst.
Zitat:
@lemonshark schrieb am 19. Mai 2016 um 10:41:57 Uhr:
Na ja, er schreibt doch schon im Eingangspost, dass der WBW offenbar zu niedrig angesetzt wurde (23.800 vs. 26.000, die ein vergleichbares Fahrzeug tatsächlich kostet).
Wie heißt die Versicherung gleich nochmal?
Zur Info, der Sicherungsschein wird von der Bank (Eigentümer) beim Versicherer angefordert.
Und wenn es zum Schaden kommt, steht die Bank an 1. Stelle der Schadenzahlung. Das bedeutet, dass der Kreditnehmer gar nicht vom Versicherer bedient wird. Und natürlich findet ein Datenaustausch zwischen Bank und Versicherer auf Grund des Sicherungsscheines statt.
Und die Bank bestimmt, was mit deren Eigentum geschied.
So viel ich weiß, ist der Kreditvertrag an das Fahrzeug gebunden (nicht an ein eventuelles neues Fahrzeug).
Zitat:
@Vandut schrieb am 19. Mai 2016 um 10:56:59 Uhr:
Zitat:
@lemonshark schrieb am 19. Mai 2016 um 10:41:57 Uhr:
Na ja, er schreibt doch schon im Eingangspost, dass der WBW offenbar zu niedrig angesetzt wurde (23.800 vs. 26.000, die ein vergleichbares Fahrzeug tatsächlich kostet).Wie heißt die Versicherung gleich nochmal?
Steht im 1. Beitrag, schau selbst nach!
Tipp: es ist die Versicherung, mit der ich schon einige lustige Deals im Schadensfall gemacht habe (natürlich immer zu meinen Gunsten).....