Rennradfahrer auf Bundesstraße
Ich wohne an einer vielbefahrenen, schmalen Bundesstraße mit viel Schwerlastverkehr. Fährt nun ein Radfahrer auf der Bundesstraße kommt es zum Rückstau, da bei Gegenverkehr keine Überholmöglichkeit gegeben ist. Kommt kurz kein Gegenverkehr versuchen nun möglichst viele PKW/LKW den Radfahrer zu überholen. Dabei kommt es immer wieder zu Unfällen, letztens sogar zu einem tödlichen. Direkt neben der Bundesstraße verläuft ein Radweg dessen Fahrbahndecke besser als die der Bundesstraße ist. Trotzdem fahren praktisch alle Rennradfahrer auf der Fahrbahn. Die meisten 45 km/h Roller dagegen (verbotenerweise) aus Selbstschutz auf dem Radweg.
Mein Frage: Warum machen die Rennradler das? Gibts denen das einen besonderen Adrenalin-Kick oder stecken da andere (mir vielleicht unbekannte Gründe) dahinter?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Proedigy86
habe eine Freundin, welche Rennrad fährt und sie meint sie könne den Ärger der Autofahrer verstehen, muss aber um ernsthaft trainieren zu können auf die Bundesstraße ausweichen. Auf dem Radweg würde sie besonders abends und am wochenende auf Fussgänger, Kinder, Skater, normale Radfahrer stoßen, was bedeuten würde, dass sie nicht ihr volle geschwindigkeit fahren könnte und ständig aus dem rhytmus käme.wenn sie nicht zu zweit nebeneinander fahren oder in der mitte, soll es mir egal sein.
Mit einem beladenen 40t Lkw bedeutet dieses abbremsen und erst mal hinterfahren bis eine geeignete Stelle zum überholen gefunden wurde.Was meinst du würde passieren wenn ich auch nicht aus dem Rhythmus kommen möchte und keine Rücksicht auf Radrennfahrer oder normale Fahrradfahrer nehmen kann, weil ich noch trainiere????
Mich ärgert dieses asoziale verhalten von Radfahrern dann wenn ein Radweg vorhanden ist, welcher aus Steuergeldern von PKW-Fahrern zur Sicherheit der Radfahrer extra gebaut wurde.
4435 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von _michel_
Ich bin heute mit meinem Cross ne neue Strecke fürs Rennrad erkundschaften gefahren - am R1 Radweg an der Fulda (nähe Kassel) entlang. Bin ein Stück Landstraße gefahren - dann kommen allerdings immer wieder Zufahrten mit den schönen blauen Schildern (240) die auf den Radweg am Ufer der Fulda verweisen. Also gut, dachte ich mir schaust dir das ganze an, die Abfahrt war noch geteert und machte nen guten Eindruck ...
Was mich dann erwartete war alles andere als ein "Radweg". Schlaglöcher, cm-tiefe Pfützen, schmierige und glatte Erdflächen, extrem enge Passagen, dicker Schotter und am schlimmsten waren diese "Wasserablaufrinnen" alle 75 Meter, die extrem tief waren und quer über den gesamten "Radweg" verliefen. Schön und gut das ganze, wenn man gemütlich die Landschaft betrachten möchte und nicht schneller als 15-20 km/h fährt. So eine Strecke kann ich fahren, wenn ich mit meinem Mountainbike oder Tourenrad mit Federung und meinen Bulldog-Reifen unterwegs bin... Mit einem Rennrad ist dieser Weg absolut nicht zu passieren, da er absolut nicht befestigt ist sondern nur an einigen Stellen geteert ist.
Mir sind auch viele Rennradfahrer aufgefallen die auf der Straße gefahren sind, da dies ne schöne Strecke ist...
Was haltet ihr davon?
Das ist der Standardzustand von Radwegen. Da hilft es nur sich zu beschweren und keine Partei zu wählen, die kein Geld für die Radwegpflege ausgeben will. Ich würde mich nicht von rasenden Drängelfreaks von der Straße nötigen lassen.
kann nicht nachvollziehen, warum Rennradfahrer auf Bundes.- bzw. Landstraßen stören sollten. Und NEIN, ich fahre selbst kein (Renn)Rad!
Man kann doch sehr gut einen Radfahrer überholen. Selbst wenn man einmal kurzfristig warten muss.
Viel störender, oder man kann auch sagen, total egoistischer, sind momentan die „lieben“ Landwirte mit ihren Treckern. Ich wohne im mittleren Neckarraum, das nicht unbedingt als landwirtschaftliches Gebiet gilt.
Jedoch frage ich mich… WARUM muss der „gutste Bauer“ (im Sinne des Wortes) im Feierabendverkehr zig Kilometer auf der Land.- & Bundesstraße als fahrendes Hindernis unterwegs sein, und nicht einmal kurz rechts ran fahren? Überholen ist leider nicht möglich, ohne dass der Gegenverkehr gefährdet wird!
Außerdem gibt es bei uns genügend geteerte Feldwege, die ebenfalls von diesen benützt werden können.
Ich hätte gestern am liebsten diesen Bauern den H… -> *ruhigbleiben* 😠. Sorry aber da kann ich heute noch darüber abkotzen.
Gruß
Chips
Wie bekannt gibt es bei allen VT immer solch und solche.
Viele Bauern sind Bauern im Nebenerwerb.
Viele Produkte unserer Ernährung werden von Bauern erzeugt.
@ chips_ninnie
Ich würde dir empfehlen mal eine Zeit lang die Arbeit der von dir beschimpften Bauern zu erledigen, dann siehtst du die Sache bestimmt etwas anders.
Das vermeintliche 'Problem' besteht doch darin, dass Straßen, anders als von manchen Mitdiskutanten angenommen, nicht nur für Autos (Pkw) angelegt werden, sondern auch für andere Verkehrsmittel: Lastwagen, Trecker, Fahrräder, Motorräder und deren jeweilige Fahrer. Sobald man erkennt, dass die genauso viel Anrecht haben auf die Straße wie ich als Autofahrer, kann ich mit ihnen auch etwas entspannter umgehen.
Fahrer PS-starker Autos sollten damit noch die wenigsten Probleme haben, weil die am ehesten in der Lage sind, zügig und gefahrlos zu überholen.
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Zitat:
Original geschrieben von CougarXP
Quelle?Zitat:
Original geschrieben von 755MIB
Es gibt keine allgemeine Benutzungspflicht mehr.
sobald er als Fahrradweg ausgeschildert ist muss er benutzt werden
alles andre is gschmari
hab ich hier aber bestimmt schon ein paar mal gepostet 😁
Zitat:
Original geschrieben von CougarXP
Quelle?Zitat:
Original geschrieben von 755MIB
Es gibt keine allgemeine Benutzungspflicht mehr.
Im Buch der Friesen, ähm Rennradfahrer steht geschrieben...😁
Ich halt mich als Radler einigermaßen an die Verkehrsregeln. Sprich: Ist ein brauchbarer Radweg vorhanden, auf den man gefahrlos wechseln kann, wird er benutzt. Ist neben der Straße ein dreckiger, holbriger Feldweg, wird er nicht benutzt. (Die sind hier i.d.R auch nicht als Radwege gekennzeichnet, also muss ich auch nicht drauf fahren, selbst wenn sie neben der Straße verlaufen).
Ansonsten wird auf der Straße gefahren. Die meisten Landstraßen hier in meiner Gegend haben eh keinen Radweg. Und solange die Straße nicht als Kraftfahrtstraße, Autobahn oder mit "Fahrrad verboten" beschildert ist, darf ich dort fahren. Punkt.
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Nur wenn kein Radweg vorhanden ist. Punkt.Zitat:
darf ich dort fahren. Punkt.
Ein Radweg, der
durchgehendasphaltiert ist ist sicher für ein Rennrad benutzbar.
Ein Radweg muß nur dann benutzt werden, wenn er auch benutzbar ist.
Wenn er im Winter vereist ist ist er nicht benutzbar.
Wenn der Radweg in einem schlechten Zustand ist ist er für eine empfindliche "Rennmaschine" (Rennrad) nicht verwendbar.
Dann würde ich mal ein vernünftiges Rad kaufen🙄
Zitat:
Wenn der Radweg in einem schlechten Zustand ist ist er für eine empfindliche "Rennmaschine" (Rennrad) nicht verwendbar.
Wenn ich mit dem Motorrad unterwegs bin, dann spare ich jetzt täglich 8 Kilometer, denn die Straße ist im schlechten Zustand und ich fahre durch die Fußgängerzone, über Radwege und bin sogar noch schneller am Ziel.🙄 Und wehe, ein Radfahrer meckert.
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Nur wenn kein Radweg vorhanden ist. Punkt.Zitat:
darf ich dort fahren. Punkt.
Ja, hab ich doch im Absatz drüber geschrieben 🙄
Wobei der Radweg DIREKT neben der Straße sein muss:
"Die Benutzungspflicht muss von Radfahrern nur dann beachtet werden, wenn der Radweg eine erkennbare Alternative zur Fahrbahn darstellt, also neben ihr in der gleichen Straße verläuft (fahrbahnbegleitend). Bei abseits von Fahrbahnen geführten (eigenständigen) Radwegen stellt die Beschilderung mit Zeichen 237, 240 oder 241 einen Hinweis auf die Benutzungserlaubnis mit Fahrrädern und grundsätzlich ein Benutzungsverbot für andere Verkehrsarten dar."
...
"Der Radweg muss auch nicht benutzt werden, wenn nicht absehbar ist, wohin er führt, oder keine Auf- bzw. Abfahrmöglichkeit besteht."
Und genau so handhabe ich das auch. Wenn direkt neben der Straße ein ordentlicher Radweg verläuft, fahre ich drauf. Wüsste auch nicht, warum ich da auf der Straße fahren sollte. Hab da selbst als (durchaus sportlicher) Radfahrer über andere "Sportsfreunde" den Kopf geschüttelt.
Aber ich springe z.B. keine 15cm hohen Bordsteine hoch um auf einen Radweg zu kommen, der plötzlich neben der Fahrbahn auftaucht und 500m parallel verläuft und irgendwo herkam und irgendwo hinführt...
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Dann würde ich mal ein vernünftiges Rad kaufen🙄
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Wenn ich mit dem Motorrad unterwegs bin, dann spare ich jetzt täglich 8 Kilometer, denn die Straße ist im schlechten Zustand und ich fahre durch die Fußgängerzone, über Radwege und bin sogar noch schneller am Ziel.🙄 Und wehe, ein Radfahrer meckert.Zitat:
Wenn der Radweg in einem schlechten Zustand ist ist er für eine empfindliche "Rennmaschine" (Rennrad) nicht verwendbar.
Dann kannst Du ja sicher den einschlägigen § der StVO zitieren der dieses Vorgehen legitimiert.
Mit dem Hartz4Fahrer braucht man nicht zu diskutieren.
Grundsätzlich scheint der Kollege im Strassenverkehr kein Risiko zu scheuen.
Schreibt er doch selbst, dass er mit dem Motorrad das beliebte "Lückenspringen" spielt, trotz Gegenverkehr überholt und sich zwischen 2 Fahrzeuge quetscht, die vorher schon nicht genügend Sicherheitsabstand hatten. Solche Zeitgenossen haben kein Recht auf Diskusionen zu verkehrsrechtlichen Themen, wenn diese außerhalb einer Nachschulung stattfinden! Das ist meine Meinung. 😉
Zur Radwegbenutzungspflicht:
Diese besteht weiterhin, auch wenn hier manche Diskusionspartner anderer Meinung sind.
Die letzte Rechtskräftige Änderung diesbezüglich gab es 1997.
Hier wurde die Benutzungspflicht eben dahingehend geändert, dass die Radwege zumutbar und benutzbar sein müssen.
Der ADFC kämpft jedoch aktuell weiter um die generelle Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht.
Man kann unter bestimmten Umständen gegen die Benutzungspflicht auf bestimmten Abschnitten des Radweges vorgehen.
Bei berechtigeten Widersprüchen oder Klagen muß die Stadt/Gemeinde die Benutzungspflicht aufheben.
Grundsätzlich, auch wenn das nun schon gefühlte 50 mal geschrieben wurde, gilt ein Fahrrad ungeachtet der Bauweise, als gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer, der die selben Rechte aber auch Pflichten im Strassenverkehr hat wie andere Verkehrsteilnehmer.
In dem Moment, in dem der Radfahrer die Strasse benutzt, ist es für die anderen Verkehrsteilnehmer in erster Linie mal shice-egal ob er das darf oder nicht.
Ich glaube zudem nicht, dass z.B. ein Autofahrer in dem Moment beurteilen kann ob der Radfahrer berechtigt die Strasse benutzt oder nicht, denn er hat die Verkehrsschilder auf dem Weg neben der Strasse sicher nicht auch noch beachtet.
Bei der Verkehrszeichendichte in D wäre das auch zu viel verlangt.