Rennleitung und Profiltiefe bei Sportreifen
Moin moin,
bin am Wochenende mit nem Kumpel in ne allgemeine Kontrolle der Rennleitung gekommen.
Von Anfang an wirkte der Beamte der unseren Bikes näher untersucht hat recht grimmig und als ob er krampfhaft was zum beanstanden finde wollte.
Bei mir wurde er zwar nicht fündig ,aber bei meinem Kumpel hat er sofort die Reifen bemängelt.
Erst war er sich sicher das so ein Reifen (Diablo Supercorsa sp Profilbild im Anhang) sicher ein reiner Rennreifen ohne Straßenzulassung sein muss.
Er drohte schon mit Stilllegung bevor wir ihn erst auf die Dot Nummer verwiesen haben und dann sogar den Reifen am Smartphone in nem online shop samt infos aufgerufen haben was ihn dann doch überzeugte.
Nachdem er zähneknirschend eingesehen hat das der Reifen durchaus ne Zulassung hat war er sich wieder 100% sicher das er aber ja viel zu abgefahren war.
Er meinte das Mindestprofil muss an Mitte/Flanke und dazwischen min 1,6mm haben(75% der Reifenfläche oder sowas)
Der Reifen war zu dem Zeitpunkt keine 100km alt und sah noch aus wie neu aber natürlich hatte der Reifen in der Mitte und an den flanken keine 1,6mm. Ein dazukommander Kollege hat ihn dann davon überzeugt das der Reifen noch so gut wie neu ist und wir durften dann doch noch weiter. Sonst würden wir da heute noch stehen
Meine Frage jetzt,
ich denke einfach der Typ hat wenig mit Motorrädern am Hut und hatte nen schlechten Tag, aber ich hätte echt nicht gewusst wie die Rechtslage eigentlich ist. Wenn bei nem normalen Reifen überall Profil ist, fahre ich den bis er irgendwo im echten Profil(diese von anfang an flachen enden der Einschnitte jetzt mal ausgenommen) deutlich unter 1,6mm ist aber was ist mit Reifen die von Anfang an weite Stellen ohne oder mit Profil unter 1,6mm haben.
Zu frühes wechseln will man halt doch vermeiden weil wir
1.Reine schönwetter fahrer sind die nur zur ärgsten Not mal auf dem Rückweg in Regen kommen und dann eh schleichen wie sau und keine Schräglage erreiche wo so nen Reifen erst mit Profil anfängt
2. die 1,6mm Beim Moped Reifen meiner Meinung nach Schwachsinn sind da der Reifen durch die Form und kleine Auflagefläche eh kaum aufschwimmen kann, die 0,8-1mm aus anderen Ländern würden es auch tun.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@hellcat500 schrieb am 11. Mai 2017 um 15:00:41 Uhr:
Gut gebrüllt, aber ich meine dass die Markenbindung seit Jahren Geschichte ist.
HC
Bei PKW, LKW und Anhängern - ja.
Bei Motorrädern nicht. Gilt nach wie vor, wenn das in den Papieren steht. Mittlerweile wird nahezu standardmäßig folgender Satz vermerkt: "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"
Auch das ist kein Freibrief, die BE liegt beim KBA ein.
Seit dem Jahr 2000 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS; heute: BMVI) auf Anraten der europäischen Kommission die generelle Möglichkeit der allgemeinen Reifenfabrikatsbindung gemäß der Richtlinie 92/23 EWG aufgehoben. Diese Richtlinie gilt für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger. Hier sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifenfabrikatsbindungen nur noch als Empfehlung zu sehen.
Viele Motorradfahrer irrten in der falschen Annahme, dass diese Änderung auch Motorräder beträfe. Ausschließlich maßgebend für Motorräder ist jedoch die Richtlinie 97/24/EG (Kapitel 1: Reifen von 2- und 3-rädrigen Fahrzeugen und ihre Montage). Hier ist nach Ansicht des Verkehrsministeriums nach wie vor die Möglichkeit einer Reifenfabrikatsbindung gegeben, sofern der jeweilige Fahrzeughersteller hier fahrzeugspezifische Vorgaben definiert. Sachstand ist also eine gültige Reifenfabrikatsbindung für Motorräder, wenn in den Fahrzeugpapieren Eintragungen zu Reifenfabrikaten vorhanden sind.
Allerdings kann diese eingetragene Fabrikatsbindung durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) eines Fahrzeug- oder Reifenherstellers erweitert werden. Auch ist keine erneute Eintragung in die Fahrzeugpapiere vonnöten. Denn durch die oben genannten Prüfungen wird der eindeutige Nachweis erbracht, dass dieses per UBB ausgezeichnete Reifenfabrikat ebenfalls auf diesem Motorradtyp tauglich ist. Die UBB sollte in jedem Fall immer mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden, so dass es bei polizeilichen Kontrollen oder bei der Hauptuntersuchung des Kraftrades nicht zu Schwierigkeiten kommt. Bauartgeprüfte Reifen sind durch ein „E“ oder „e“ mit einer nachfolgenden Zahl z.B. „1“ für Deutschland als Prüfort gekennzeichnet.
(Quelle: ifz)
95 Antworten
Wer sich solche Slicks mit einem bißchen Alibimuster kauft, der muss sich darüber im Klaren sein, dass die schon fast bei der Montage wieder ausgetauscht werden müssen.
Aber so sind die Leute. Ich finde es schade, dass es den Conti TKC 80 nicht in der von mir benötigten Größe gibt und ich auf den TKC 70 oder ähnliche Reifen ausweichen muss und andere montieren sich (Beinahe-) Slicks...
Gruß Michael
meine tiefe Enttäuschung vor ca. 1 Woche:
die aufgebaute Rennleitung mit ihrem Streckenposten wollte mich nicht zur Notiz nehmen ... 😰
die bereits aufgebaute Anspannung über eine eventuelle Abwechselung in meinem Alltag wurde einfach tief enttäuscht ... es half auch nichts, den Gashahn richtig aufzuziehen 😎
habe mich aber bereits zu einem Bikertreff mit zahlreichen Ständen der hiesigen Polizei angemeldet: bisher wohl der Einzige, so wie ich auf deren HP sehe .... 😁
ach watt: die Veranstaltung hatte ich verpennt (im wahren Wortsinn), denn es war ja bereits gelaufen am vergangenen Sonntag: So 11:00 · Motorradtreff Haus Scheppen, Baldeneysee
Gastgeber: Polizei NRW Essen
Wer war denn von Euch dabei?
Zitat:
@cng-lpg schrieb am 8. Mai 2017 um 10:15:58 Uhr:
Wer sich solche Slicks mit einem bißchen Alibimuster kauft, der muss sich darüber im Klaren sein, dass die schon fast bei der Montage wieder ausgetauscht werden müssen.
Mit 'ner einigermaßen "runden" Fahrweise sind mit den Dingern auch 3.000 km drinn!Aber so sind die Leute. Ich finde es schade, dass es den Conti TKC 80 nicht in der von mir benötigten Größe gibt und ich auf den TKC 70 oder ähnliche Reifen ausweichen muss und andere montieren sich (Beinahe-) Slicks...
Und was ist mit dem Heidenau K60 Scout?Gruß Michael
Die Frage des TE ist einfach zu beantworten, wer den Gesetzestext kennt oder lesen kann, wird sie erst gar nicht stellen.
§ 36 Abs. 2 StVZO:
Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.
Ähnliche Themen
Zitat:
@igor.krapotnik schrieb am 8. Mai 2017 um 14:33:51 Uhr:
Mit 'ner einigermaßen "runden" Fahrweise sind mit den Dingern auch 3.000 km drinn!
Toll! Ich soll also bei ausschließlich schönem Sonnenwetter das Moped ganz sanft um die Kurven tragen? Wofür kaufe ich mir dann bitte sehr ein Motorrad? Da würde auch ein 50er Roller reichen. Wenn man nun bedenkt, dass das ein Reifen für bissige Supersportler ist, wird Deine Aussage noch lächerlicher. Außerdem sollten gute Reifen schon etwas länger als 3.000 km halten. Gute Reifen taugen für jedes Wetter und das über eine nach Möglichkeit fünfstellige Laufleistung.
Zitat:
@igor.krapotnik schrieb am 8. Mai 2017 um 14:33:51 Uhr:
Und was ist mit dem Heidenau K60 Scout?
Die Bedeutung von "
oder ähnliche Reifen" ist Dir nicht klar oder warum fragst Du?
Gruß Michael
Zitat:
@cng-lpg schrieb am 8. Mai 2017 um 15:28:24 Uhr:
Toll! Ich soll also bei ausschließlich schönem Sonnenwetter das Moped ganz sanft um die Kurven tragen? Wofür kaufe ich mir dann bitte sehr ein Motorrad? Da würde auch ein 50er Roller reichen. Wenn man nun bedenkt, dass das ein Reifen für bissige Supersportler ist, wird Deine Aussage noch lächerlicher. Außerdem sollten gute Reifen schon etwas länger als 3.000 km halten. Gute Reifen taugen für jedes Wetter und das über eine nach Möglichkeit fünfstellige Laufleistung.Zitat:
@igor.krapotnik schrieb am 8. Mai 2017 um 14:33:51 Uhr:
Mit 'ner einigermaßen "runden" Fahrweise sind mit den Dingern auch 3.000 km drinn!
Zitat:
@cng-lpg schrieb am 8. Mai 2017 um 15:28:24 Uhr:
Die Bedeutung von "oder ähnliche Reifen" ist Dir nicht klar oder warum fragst Du?Zitat:
@igor.krapotnik schrieb am 8. Mai 2017 um 14:33:51 Uhr:
Und was ist mit dem Heidenau K60 Scout?Gruß Michael
Vergiss es einfach!
Zitat:
@igor.krapotnik schrieb am 8. Mai 2017 um 15:45:41 Uhr:
Zitat:
@cng-lpg schrieb am 8. Mai 2017 um 15:28:24 Uhr:
Toll! Ich soll also bei ausschließlich schönem Sonnenwetter das Moped ganz sanft um die Kurven tragen? Wofür kaufe ich mir dann bitte sehr ein Motorrad? Da würde auch ein 50er Roller reichen. Wenn man nun bedenkt, dass das ein Reifen für bissige Supersportler ist, wird Deine Aussage noch lächerlicher. Außerdem sollten gute Reifen schon etwas länger als 3.000 km halten. Gute Reifen taugen für jedes Wetter und das über eine nach Möglichkeit fünfstellige Laufleistung.
Zitat:
@igor.krapotnik schrieb am 8. Mai 2017 um 15:45:41 Uhr:
Zitat:
@cng-lpg schrieb am 8. Mai 2017 um 15:28:24 Uhr:
Die Bedeutung von "oder ähnliche Reifen" ist Dir nicht klar oder warum fragst Du?Gruß Michael
Vergiss es einfach! Das ist anscheinend nicht Dein Thema! 😉
Genau wie Motorräder passend zum Fahrprofil sollte man denen auch Reifen passend zum Fahrprofil gönnen.
Supersportreifen bei super sportlicher Fahrweise auf Supersportmotorrädern machen durchaus Sinn.
Fürs sportliche Tourenfahren gibt es hervorragende Reifen, die länger halten, besser bei Nässe sind, komfortabler Abrollen aber eben nicht die Stabilität und das Haftvermögen eines Supersportreifens im Grenzbereich haben.
Jeder wie er meint.
Zitat:
@AMenge schrieb am 8. Mai 2017 um 15:49:37 Uhr:
Zitieren kannst du nicht so richtig gut, oder?
Wer?
Zitat:
@cng-lpg schrieb am 8. Mai 2017 um 15:51:54 Uhr:
Offenbar... *lach*
Du zerstümmelst doch beim zitieren die Posts, sonst hättest Du auch verstanden das sich der Hinweis auf den Scout K60 auf Deine Frage nach einer Alternative zum TKC 80/70 bezog!
Sag mal, beantwortest Du Posts ohne sie zu lesen? Oder "nur" ohne sie zu verstehen? Lies meinen Post noch einmal, evtl. verstehst Du ihn ja im zweiten oder dritten Anlauf.
Das wäre mal wieder eine wunderbare Gelegenheit für einen Kopfschüttelsmilie...
Zitat:
@cng-lpg schrieb am 8. Mai 2017 um 16:36:03 Uhr:
Sag mal, beantwortest Du Posts ohne sie zu lesen? Oder "nur" ohne sie zu verstehen? Lies meinen Post noch einmal, evtl. verstehst Du ihn ja im zweiten oder dritten Anlauf.Das wäre mal wieder eine wunderbare Gelegenheit für einen Kopfschüttelsmilie...
Ich glaub wir lassen das, Du bist einfach zu klug für mich!
Zitat:
@moppedsammler schrieb am 8. Mai 2017 um 14:43:32 Uhr:
Die Frage des TE ist einfach zu beantworten, wer den Gesetzestext kennt oder lesen kann, wird sie erst gar nicht stellen.§ 36 Abs. 2 StVZO:
Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei ......, Kleinkrafträdern und ..... eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.
da kann ich ja bis 1mm den Reifen abfahren! Die haben doch meine zu einem KKR beim Amt gemacht ... bzw. war schon so. Egal: toll