Rennleitung und Profiltiefe bei Sportreifen
Moin moin,
bin am Wochenende mit nem Kumpel in ne allgemeine Kontrolle der Rennleitung gekommen.
Von Anfang an wirkte der Beamte der unseren Bikes näher untersucht hat recht grimmig und als ob er krampfhaft was zum beanstanden finde wollte.
Bei mir wurde er zwar nicht fündig ,aber bei meinem Kumpel hat er sofort die Reifen bemängelt.
Erst war er sich sicher das so ein Reifen (Diablo Supercorsa sp Profilbild im Anhang) sicher ein reiner Rennreifen ohne Straßenzulassung sein muss.
Er drohte schon mit Stilllegung bevor wir ihn erst auf die Dot Nummer verwiesen haben und dann sogar den Reifen am Smartphone in nem online shop samt infos aufgerufen haben was ihn dann doch überzeugte.
Nachdem er zähneknirschend eingesehen hat das der Reifen durchaus ne Zulassung hat war er sich wieder 100% sicher das er aber ja viel zu abgefahren war.
Er meinte das Mindestprofil muss an Mitte/Flanke und dazwischen min 1,6mm haben(75% der Reifenfläche oder sowas)
Der Reifen war zu dem Zeitpunkt keine 100km alt und sah noch aus wie neu aber natürlich hatte der Reifen in der Mitte und an den flanken keine 1,6mm. Ein dazukommander Kollege hat ihn dann davon überzeugt das der Reifen noch so gut wie neu ist und wir durften dann doch noch weiter. Sonst würden wir da heute noch stehen
Meine Frage jetzt,
ich denke einfach der Typ hat wenig mit Motorrädern am Hut und hatte nen schlechten Tag, aber ich hätte echt nicht gewusst wie die Rechtslage eigentlich ist. Wenn bei nem normalen Reifen überall Profil ist, fahre ich den bis er irgendwo im echten Profil(diese von anfang an flachen enden der Einschnitte jetzt mal ausgenommen) deutlich unter 1,6mm ist aber was ist mit Reifen die von Anfang an weite Stellen ohne oder mit Profil unter 1,6mm haben.
Zu frühes wechseln will man halt doch vermeiden weil wir
1.Reine schönwetter fahrer sind die nur zur ärgsten Not mal auf dem Rückweg in Regen kommen und dann eh schleichen wie sau und keine Schräglage erreiche wo so nen Reifen erst mit Profil anfängt
2. die 1,6mm Beim Moped Reifen meiner Meinung nach Schwachsinn sind da der Reifen durch die Form und kleine Auflagefläche eh kaum aufschwimmen kann, die 0,8-1mm aus anderen Ländern würden es auch tun.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@hellcat500 schrieb am 11. Mai 2017 um 15:00:41 Uhr:
Gut gebrüllt, aber ich meine dass die Markenbindung seit Jahren Geschichte ist.
HC
Bei PKW, LKW und Anhängern - ja.
Bei Motorrädern nicht. Gilt nach wie vor, wenn das in den Papieren steht. Mittlerweile wird nahezu standardmäßig folgender Satz vermerkt: "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"
Auch das ist kein Freibrief, die BE liegt beim KBA ein.
Seit dem Jahr 2000 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS; heute: BMVI) auf Anraten der europäischen Kommission die generelle Möglichkeit der allgemeinen Reifenfabrikatsbindung gemäß der Richtlinie 92/23 EWG aufgehoben. Diese Richtlinie gilt für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger. Hier sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifenfabrikatsbindungen nur noch als Empfehlung zu sehen.
Viele Motorradfahrer irrten in der falschen Annahme, dass diese Änderung auch Motorräder beträfe. Ausschließlich maßgebend für Motorräder ist jedoch die Richtlinie 97/24/EG (Kapitel 1: Reifen von 2- und 3-rädrigen Fahrzeugen und ihre Montage). Hier ist nach Ansicht des Verkehrsministeriums nach wie vor die Möglichkeit einer Reifenfabrikatsbindung gegeben, sofern der jeweilige Fahrzeughersteller hier fahrzeugspezifische Vorgaben definiert. Sachstand ist also eine gültige Reifenfabrikatsbindung für Motorräder, wenn in den Fahrzeugpapieren Eintragungen zu Reifenfabrikaten vorhanden sind.
Allerdings kann diese eingetragene Fabrikatsbindung durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) eines Fahrzeug- oder Reifenherstellers erweitert werden. Auch ist keine erneute Eintragung in die Fahrzeugpapiere vonnöten. Denn durch die oben genannten Prüfungen wird der eindeutige Nachweis erbracht, dass dieses per UBB ausgezeichnete Reifenfabrikat ebenfalls auf diesem Motorradtyp tauglich ist. Die UBB sollte in jedem Fall immer mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden, so dass es bei polizeilichen Kontrollen oder bei der Hauptuntersuchung des Kraftrades nicht zu Schwierigkeiten kommt. Bauartgeprüfte Reifen sind durch ein „E“ oder „e“ mit einer nachfolgenden Zahl z.B. „1“ für Deutschland als Prüfort gekennzeichnet.
(Quelle: ifz)
95 Antworten
Das ist richtig. Wenn ich das recht in Erinnerung habe, fährst Du Deine Hyo mit der alten FS - Klasse 3. Dann ist es ein Leichtkraftrad.
Hier ist die Grenze der Profiltiefe bei 1 mm. Die 3/4 der Laufflächenbreite haben auch Gültigkeit. Diese Regelung findet hauptsächlich bei PKW-Reifen Anwendung, bei denen gerne der äußere Rand schneller abgefahren ist, was wir üblicherweise nicht beanstanden, wenn nicht schon die Karkasse rausguckt.
Dass ein Polizeibeamter, der nicht jeden der 1000 Reifen kennt, die es gibt, beim Diablo Supercorsa stutzig wird, wundert mich indes nicht, denn der Reifen ist für die Rennstrecke als slick konzipiert und hat für seine "Straßentauglichkeit" (wobei ich damit nicht auf regnennasser Fahrbahn fahren will) ein paar Alibi-Profilschnitte bekommen, die auch Grenzgeber aufweisen.
Was die DOT-Nummer (US department of transportation) mit der Zulassung zu tun haben soll, ist mir nicht ganz klar.
Mich würde in dem Fall als Kontrolleur eher interessieren, ob dieser Reifen auch für das spezielle Motorrad frei gegeben ist, auf dem er montiert ist, sprich: steht die Marke in den Fahrzeugpapieren oder führt der Fahrzeugführer eine entsprechende Freigabebescheinigung des Herstellers mit.
Ich staune immer wieder, dass Leute die einfachsten Regeln der StVZO nicht kennen, aber von jedem Beamten (bei solchen Kontrollstellen werden vielfach Leute der Bereitschaftspolizei als Hilfspersonal eingesetzt) erwarten, dass er den Schönfelder auswendig kann.
Bei solchen Kontrollen, die der Verkehrssicherheit vor allem der Zweiradfahrer dienen, sind meist auch Beamte des jeweiligen KTM eingesetzt. Die fragt man eben und die wissen es dann auch. Scheint ja geklappt zu haben.
Zitat:
@moppedsammler schrieb am 8. Mai 2017 um 21:35:49 Uhr:
Das ist richtig. Wenn ich das recht in Erinnerung habe, fährst Du Deine Hyo mit der alten FS - Klasse 3. Dann ist es ein Leichtkraftrad.Hier ist die Grenze der Profiltiefe bei 1 mm. Die 3/4 der Laufflächenbreite haben auch Gültigkeit. Diese Regelung findet hauptsächlich bei PKW-Reifen Anwendung, bei denen gerne der äußere Rand schneller abgefahren ist, was wir üblicherweise nicht beanstanden, wenn nicht schon die Karkasse rausguckt.
Du hast natürlich Recht. So ist es.
Aber ich werde trotzdem darauf achten, dass genügend Profil drauf ist und rechtzeitig wechseln und dafür eben Vorsorge treffen, damit ich dann nicht beim nachmessen überrascht bin. Ein kleines Messgerät speziell für Reifen liegt also auch bereit. Werde es halten, wie an den "normalen Maschinen", auch aus dem eigenen Sicherheitsgefühl heraus und man muss es nicht auf die Spitze treiben.
Gewicht und Geschwindigkeit sind einfach viel zu hoch für Nachlässigkeit.
Meine Bemerkung/Anmerkung, war mehr scherzhaft. Selbst am (Sport-)Fahrrad messe ich die Profilstärke und daher stammt auch noch die kleine Messlehre.
Hi!
Zitat:
@moppedsammler schrieb am 8. Mai 2017 um 21:35:49 Uhr:
Das ist richtig. Wenn ich das recht in Erinnerung habe, fährst Du Deine Hyo mit der alten FS - Klasse 3. Dann ist es ein Leichtkraftrad.Hier ist die Grenze der Profiltiefe bei 1 mm. Die 3/4 der Laufflächenbreite haben auch Gültigkeit. Diese Regelung findet hauptsächlich bei PKW-Reifen Anwendung, bei denen gerne der äußere Rand schneller abgefahren ist, was wir üblicherweise nicht beanstanden, wenn nicht schon die Karkasse rausguckt.
Dass ein Polizeibeamter, der nicht jeden der 1000 Reifen kennt, die es gibt, beim Diablo Supercorsa stutzig wird, wundert mich indes nicht, denn der Reifen ist für die Rennstrecke als slick konzipiert und hat für seine "Straßentauglichkeit" (wobei ich damit nicht auf regnennasser Fahrbahn fahren will) ein paar Alibi-Profilschnitte bekommen, die auch Grenzgeber aufweisen.
Was die DOT-Nummer (US department of transportation) mit der Zulassung zu tun haben soll, ist mir nicht ganz klar.
Mich würde in dem Fall als Kontrolleur eher interessieren, ob dieser Reifen auch für das spezielle Motorrad frei gegeben ist, auf dem er montiert ist, sprich: steht die Marke in den Fahrzeugpapieren oder führt der Fahrzeugführer eine entsprechende Freigabebescheinigung des Herstellers mit.
Ich staune immer wieder, dass Leute die einfachsten Regeln der StVZO nicht kennen, aber von jedem Beamten (bei solchen Kontrollstellen werden vielfach Leute der Bereitschaftspolizei als Hilfspersonal eingesetzt) erwarten, dass er den Schönfelder auswendig kann.
Bei solchen Kontrollen, die der Verkehrssicherheit vor allem der Zweiradfahrer dienen, sind meist auch Beamte des jeweiligen KTM eingesetzt. Die fragt man eben und die wissen es dann auch. Scheint ja geklappt zu haben.
Gut gebrüllt, aber ich meine dass die Markenbindung seit Jahren Geschichte ist.
HC
Die gilt immer noch, wenn sie in den Papieren steht.
Außer, du hast eine Unbedenklichkeitsbescheinigung dabei.
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Zitat:
@hellcat500 schrieb am 11. Mai 2017 um 15:00:41 Uhr:
Gut gebrüllt, aber ich meine dass die Markenbindung seit Jahren Geschichte ist.
HC
Bei PKW, LKW und Anhängern - ja.
Bei Motorrädern nicht. Gilt nach wie vor, wenn das in den Papieren steht. Mittlerweile wird nahezu standardmäßig folgender Satz vermerkt: "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"
Auch das ist kein Freibrief, die BE liegt beim KBA ein.
Seit dem Jahr 2000 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS; heute: BMVI) auf Anraten der europäischen Kommission die generelle Möglichkeit der allgemeinen Reifenfabrikatsbindung gemäß der Richtlinie 92/23 EWG aufgehoben. Diese Richtlinie gilt für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger. Hier sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifenfabrikatsbindungen nur noch als Empfehlung zu sehen.
Viele Motorradfahrer irrten in der falschen Annahme, dass diese Änderung auch Motorräder beträfe. Ausschließlich maßgebend für Motorräder ist jedoch die Richtlinie 97/24/EG (Kapitel 1: Reifen von 2- und 3-rädrigen Fahrzeugen und ihre Montage). Hier ist nach Ansicht des Verkehrsministeriums nach wie vor die Möglichkeit einer Reifenfabrikatsbindung gegeben, sofern der jeweilige Fahrzeughersteller hier fahrzeugspezifische Vorgaben definiert. Sachstand ist also eine gültige Reifenfabrikatsbindung für Motorräder, wenn in den Fahrzeugpapieren Eintragungen zu Reifenfabrikaten vorhanden sind.
Allerdings kann diese eingetragene Fabrikatsbindung durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) eines Fahrzeug- oder Reifenherstellers erweitert werden. Auch ist keine erneute Eintragung in die Fahrzeugpapiere vonnöten. Denn durch die oben genannten Prüfungen wird der eindeutige Nachweis erbracht, dass dieses per UBB ausgezeichnete Reifenfabrikat ebenfalls auf diesem Motorradtyp tauglich ist. Die UBB sollte in jedem Fall immer mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden, so dass es bei polizeilichen Kontrollen oder bei der Hauptuntersuchung des Kraftrades nicht zu Schwierigkeiten kommt. Bauartgeprüfte Reifen sind durch ein „E“ oder „e“ mit einer nachfolgenden Zahl z.B. „1“ für Deutschland als Prüfort gekennzeichnet.
(Quelle: ifz)
Zitat:
@moppedsammler schrieb am 11. Mai 2017 um 17:44:50 Uhr:
Mittlerweile wird nahezu standardmäßig folgender Satz vermerkt: "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"
Dieser Satz wird von vielen Zulassungsstellen tatsächlich standardmäßig in den Zulassungsbescheinigungen Teil I vermerkt. Leider sogar dann, wenn es gar keine Reifenfabrikatsbindung in der Betriebserlaubnis gibt!
Wenn man den alten Kraftfahrzeugbrief ohne Reifenfabrikatsbindung besitzt mag das nicht so tragisch sein, aber es ist sehr ärgerlich wenn dieser nicht mehr vorliegt. Der Halter sucht sich ggf. einen Wolf nach Freigaben, findet aber nur selten welche weil sich natürlich kein Fahrzeug- und auch nur wenige Reifenhersteller die Mühe machen Freigaben für Fahrzeuge zu erstellen, die gar keine brauchen.
Ich habe bei der örtlichen Zulassungsstelle schon Diskussionen geführt, weil ich den Standardspruch nicht bei der Ausstellung der neuen Fahrzeugpapiere haben wollte, wenn im alten Kfz-Brief und -Schein gar keine Reifenfabrikatsbindung standen. Erfolglos. Der Spruch wurde standardmäßig eingefügt.
Umgekehrt wurden eingetragene Reifen aber auch kommentarlos gelöscht und durch den Standardspruch ersetzt. Das ist für den Halter natürlich nicht weiter tragisch, wenn es die aufgeführten Reifen eh nicht mehr im Handel gibt, was ja nicht selten ist.
Ich bin froh, dass meine aktuelle Honda nur die Reifengröße und -Bauart aber kein Reifenfabrikat und auch kein Reifenmodell eingetragen hat. So kann ich jeden beliebigen Reifen in der originalen Größe montieren. Vorne wie hinten, denn Honda hat auch auf die "Reifenfabrikatsbindung light" verzichtet, wonach die Reifen von einem Hersteller sein müssen.
Allzu lange wird es bis zum Reifenwechsel nicht mehr dauern. Nachdem ich mich mit den in Frage kommenden Reifen beschäftigt habe, werden es wohl die Conti TKC 70 werden. Nun hat Conti aus Marketinggründen tatsächlich eine Freigabe für bestimmte Reifen für die NC 750 X RC 72 erstellt. Aber nicht für den TKC 70. Macht aber nichts, denn ich darf den trotzdem ganz legal aufziehen. In der von Honda erstellten Zulassungsbsescheinigung steht der Spruch "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" ja auch nicht drin! 😉
Gruß Michael
Zitat:
@cng-lpg schrieb am 11. Mai 2017 um 19:53:16 Uhr:
Leider sogar dann, wenn es gar keine Reifenfabrikatsbindung in der Betriebserlaubnis gibt!
Gruß Michael
Woher weißt Du das ?
Hast Du die BE von Deinem Fahrzeug ?
Nein, natürlich nicht. Aber wenn es im Kfz-Brief keine gibt, dann sollte es m. E. in der BE beim KBA auch keine geben. Ich fand und finde es daher nicht nur unnötig, sondern sogar problematisch wenn dieses "... gemäß Betriebserlaubnis beachten" in die Zulassungsbescheinigung eingefügt wird.
Dein Einwand bringt mich aber auf etwas anderes: Der Halter bekommt die BE im Normalfall ja nie zu Gesicht. Das Sprüchlein ist also schon deshalb nah an einem Schildbürgerstreich.
Gruß Michael
Die BE sind in den meisten Fällen für die Kontrollorgane online abrufbar. Wenn Du heute einen neuen PKW kaufst, stehen die Reifen und Felgen, die montiert sind (Größe) meist nicht mehr in der ZB1. In der ZB2 steht gar nichts mehr.
Ich denke nicht, dass Du den TKC 70 auf die Honda montieren darfst.
Die Hersteller bekommen die EG-BE aufgrund ihrer Baumuster erteilt. Reifen inbegriffen. Für jeden anderen Schlappen brauchst Du eine UBB. Conti gibt für alle möglichen Race- Sport- Trail- und sonstige Attacks eine UBB. Aber nicht für die Grobstoller.
Das hätte mich auch sehr gewundert.
Die Frage ist, ob es jemand beanstandet, wenn er es nicht weiß und der Reifen eben eine e-Nr. hat. Wenn der vorgeschriebene Geschwindigkeitsindex nicht eingehalten wird, ist es streng genommen schon vorbei. Der TKC 70 wird maximal als T-Reifen verfügbar sein. Da ist bei 190 km/h Schluß. Wie bei meinen K 60 scout auf der F 800 GS auch. Ich behelfe mir mit einem Aufkleber.
In Italien wird der aber schon möglicherweise nicht mehr akzeptiert.
Ich habe gerade mal die Fahrzeugscheine meiner Bikes durchgeschaut.
XT 600 ZU, XRV 750, F 800 GS, ZX9R, K 1300 GT: Überall steht der bescheuerte Satz.
Bei meiner Honda Modelljahr 2015 und EZ 2016 wurde die Zulassungsbescheinigung ja von Honda gedruckt - da hat die Zulassungsstelle natürlich nichts geändert, das machen sie nur beim Wechsel von Kfz- Brief auf Zulassungsbescheinigung.
Bei der Honda stehen daher nur die Reifengrößen in den Papieren, sonst nichts. Und da es den TKC 70 in den vorgeschriebenen Größen incl. Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex gibt, darf ich den TKC 70 auch fahren, da habe ich keine Zweifel.
Gruß Michael
Zitat:
@moppedsammler schrieb am 11. Mai 2017 um 21:14:48 Uhr:
Der TKC 70 wird maximal als T-Reifen verfügbar sein. Da ist bei 190 km/h Schluß. Wie bei meinen K 60 scout auf der F 800 GS auch. Ich behelfe mir mit einem Aufkleber.
Der TKC 70 ist bis 240 km/h zugelassen, siehe
https://www.continental-reifen.de/motorrad/tires/motorcycle-tires/off-road-enduro/tkc-70.
Nach dem was man so hört und liest hat Conti vor allem BMW R 1200 GS & Co. bei der Entwicklung im Auge gehabt. Honda NC X Fahrer, die den TKC 70 schon fahren sind aber auch durchweg des Lobes voll.
Den Heidenau K60 Scout gibt es wie auch den einfachen K60 nicht in den Größen der Honda. Von Heidenau gäbe es den straßenlastigeren K73 oder den reinen Straßenreifen K80 für die Honda. Ich möchte aber lieber einen etwas grobstolligeren Reifen der auch noch gute Nässehaftung bietet.
Serienmäßig ist auf der Honda ein Dunlop Reifen, den es im freien Handel gar nicht gibt und der nur auf trockener und sauberer Straße halbwegs etwas taugt. Die Werksbereifung gilt allgemein und auch nach meiner Erfahrung zu Recht als katastrophal: Sebst bei Trockenheit verliert der Reifen schon mal absolut ohne Vorwarnung die Haftung, bei Nässe ist das noch schneller der Fall.
Da fährt man dann wie ein flüchtender Hase läuft oder wie Zorro seinen Degen schwingt durch die Kurve. Ich bin zwar bisher immer mit einem Schreck davongekommen, aber da man macht sich wirklich Sorgen um seine Unterwäsche. Hätte die NC X nicht so ein gutmütiges Fahrwerk würden die Werksreifen wohl häufiger zu Stürzen führen.
Obwohl der Werks-Dunlop ein reines Straßenprofil hat hat die Zickigkeit allerdings mit Abnahme der schon am Anfang geringen Profiltiefe (neu (!) ca. 5 bis 5,5 mm) etwas nachgelassen.
Na ja, über Reifen kann man Seiten füllen...
Gruß Michael
Kann man. Ich fahre auf der XRV 750 und auf der F 800 GS den Heidenau K 60 scout. Der Diagonalreifen hat sich vor allem auf grob-felsigem Untergrund gut gewährt, weil er in sich stabiler ist, als die Radialen.
TE410 hat extreme Grobstoller, die auf Asphalt kaum fahrbar sind.
Zitat:
@cng-lpg schrieb am 11. Mai 2017 um 21:28:46 Uhr:
Bei meiner Honda Modelljahr 2015 und EZ 2016 wurde die Zulassungsbescheinigung ja von Honda gedruckt
Das höre ich aber auch zum ersten Mal, dass ein Fahrzeughersteller aus dem Ausland (wird das Modell denn in Japan produziert ?) deutsche Zulassungspapiere erstellt. Wenn man in D ein Kraftrad zulässt, werden die Papiere eigentlich immer von der Zulassungsbehörde erstellt.
Da scheint aber ein grundlegendes Missverständnis vorzuliegen. Der Hersteller beantragt eine EG - Betriebserlaubnis. Dazu wird das Fahrzeug mit einen oder mehreren Reifensorten zugelassen.
Ich habe mir den TKC 70 gerade mal genauer angeschaut. Das ist ja ein reiner Straßenreifen. Ich hatte aus der Kenntnis des TKC 80 einen Stolli abgeleitet und mich schon gewundert, weil so eine Honda ja nicht geländetauglich ist.
Umso seltsamer, dass Conti für diesen Reifen eben keine Freigabe für das Modell erteilt.
Bei allen meinen Neufahrzeugen der letzten 12 Jahre(*) war es stets so, dass der deutsche Hersteller bzw. Importeur zusätzlich zu dem vom Hersteller mitgelieferten COC die Zulassungsbescheinigung erstellt hat (COC = Certificate of Conformity = das Dokument mit allen technischen Daten etc.).
Man erkennt die vom Hersteller/Importeur erstellten Zulassungsbescheinigungen an einer Abrisskante oben und an dem Hinweis unter Punkt (24):
Zitat:
Diese Bescheinigung wurde für das nebenstehend beschriebene Fahrzeug ausgegeben durch (Zulassungsbehörde bzw. Genehmigungsinhaber):
Bei meiner laut VIN in Japan prouzierten Honda war dort schon vor der Zulassung "Im Auftrag der Firma Honda Motor Co., LTD, Japan" eingedruckt.
Anders sah es bei den beiden EU-Importen aus: Da haben wir jeweils nur das COC bekommen. Die Zulassungsbescheinigung wurde von der Zulassungsstelle erstellt und hat das unter (24) auch ausgewiesen.
So kann man übrigens ganz leicht bei Gebrauchtwagen jüngeren Datums regulär verkaufte Fahrzeuge von EU-Importen unterscheiden. Ein Blick in die Zulasssungsbescheinigung genügt, wenn diese nicht schon einmal getauscht wurde. Die zweite, dritte usw. Zulassungsbescheinigung wird natürlich immer von einer Zulassungsstelle ausgegeben, da kann man die Unterscheidung nicht mehr machen.
Gruß Michael
(*) 2005 wurde von Kfz-Brief und Kfz-Schein auf Zulassungsbescheinigung Teil I und II umgestellt.