Reihengaragenvorplatz, Dauerparkplatz?
Hallo,
es handelt sich um Reihengaragen. Jede Garage hat ihren Vorplatz.
Jetzt nutzt nun der Mieter seinen Vorplatz als Dauerparkplatz, neben
meinen Vorplatz, für einen PKW.
Mit der Folge, dass ich nun mehrfach rangieren muss, um in meine
Garage einfahren zu können.
Ist das erlaubt ?
Gruss
summercap
138 Antworten
@nogel wie kommst du drauf, das wir hier eine 6m Breite Fahrgasse haben?
Bisher sprach der TE von 3m.
@dolofan
Ich wähle den Hammer!
Wer`s jetzt noch nicht verstanden hat, dem ist nicht zu helfen oder ein Troll, der andere beschäftigen will 😉 😉
Ich empfehle dir, einen Gang herunterzuschalten und mit den Beleidigungen aufzuhören. Du hast hier nicht die Wahrheit gepachtet.
Und ich dachte bisher immer, nogel sei der Forentroll in diesem Thread, da er ständig ablenkt.
Die richtige Antwort habe ich weiter vorn mehrfach gegeben. Noch zehn mal schreibe ich das hier nicht. Wer es aufgrund mangelndem Leseverständnis nicht versteht, dem kann ich nicht weiter helfen. Bedenklich ist, dass nogel TÜV-Prüfer ist und er Gesetzestexte und Verordnungen eigentlich verstehen können sollte.
Zitat:
@nogel schrieb am 21. Mai 2022 um 20:01:35 Uhr:
Wer`s jetzt noch nicht verstanden hat, dem ist nicht zu helfen oder ein Troll, der andere beschäftigen will 😉 😉
Also gibt es die 6m nicht?
Zitat:
@nogel schrieb am 21. Mai 2022 um 20:01:35 Uhr:
Wer`s jetzt noch nicht verstanden hat, dem ist nicht zu helfen oder ein Troll, der andere beschäftigen will 😉 😉
Danke für die Bilder.
So kann Ich mir das schon wesentlich besser vorstellen, aber Ich wage mal zu behaupten, daß die Situation bei @summercap wesentlich anders ist, da hier von einer Zufahrt mit 3 Metern angegeben wurde.
Pauschal mit Beispielbildern auf diese Situation zu schließen finde Ich falsch.
Ich würde schon gerne sehen, wie es vor Ort ausschaut.
@ nogel, bei einigen der Beispielbilder müsste man mal nachsehen, ob es Auflagen zur Nutzung in der Baugenehmigung gibt.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 22. Mai 2022 um 10:51:06 Uhr:
@ nogel, bei einigen der Beispielbilder müsste man mal nachsehen, ob es Auflagen zur Nutzung in der Baugenehmigung gibt.
Ja, und sich dann fragen, ob diese Auflagen drittschützend / nachbarschützend sind.
Solche Auflagen sind sicher eher nicht nachbarschützend, sondern beziehen sich auf die Verkehrssituation.
Solange es keine Informationen zur konkreten Situation des TE gibt, läuft diese Diskussion ohnehin ins Leere.