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Reifenthema bei Leasingende

Moin,

Folgende Situation:
Das Leasing vom BMW i3 läuft Sommer 24 aus, wurde mit SR Bridgestone ecopia (*) ausgeliefert. VA sind noch die gleichen drauf mit 4-5mm Profil (könnte eng werden bei 30tkm p.a.).
Hinten sind allerdings schon neue drauf. Hab damals gar nicht dran gedacht und mich aufgrund der Laufleistung auch eher an der HA für Michelin e-primacy (ohne *) entschieden.

Angenommen BMW ist * oder nicht nun egal und mindestprofiltiefe haut auch noch hin. Nur wie ist das bei der Marke der Reifen? Müssen das zwingend die Bridgestone sein? Wenn nein, muss VA und HA gleich sein? Gesetzlich ist es ja nur pro Achse vorgeschrieben, dass es die gleichen sein müssen. Ansonsten müsste ich sonst zwangsweise hinten nochmal neue kaufen (Bridgestone) oder vorne wollen die dann auch Michelin haben.

Danke für eure Einschätzung.

11 Antworten

Marke egal, müssen halt zugelassen sein und den Vorgaben entsprechen.

Kannst Du auch im Anhang nachlesen

Asset.JPG

Danke, den Anhang hatte ich auch schon gelesen.
Aber was genau versteht man unter dem Punkt "Falsche Bereifung ...und Bezeichnung?

Bei "Bereifung entgegen den Vorgaben des Fahrzeugherstellers" könnte BMW sagen, dass der * fehlt, aber der ist IMO nur eine Empfehlung, keine Vorgabe.
Der Michelin e-primacy ist ja auch extra für BEV ausgelegt.

Winter statt Sommerreifen geht nicht. Und gleiche Bereifung pro Achse. Ich meine beim Xdrive dürfen die Profile auch nicht zu stark abweichen aber da bin ich nicht sicher. Ansonsten ist der Stern für die Reifengarantie wichtig alles andere ist Marketing.

Wie ist es eigentlich mit Sommer- bzw. Winterreifen, müssen diese die gleichen Reifen sein die ausgeliefert wurden?
Mein Leasing PKW wurde im Januar mit Sommerreifen ausgeliefert (werden so ab Werk ausgeliefert). Wenn die Rückgabe auch auf Sommerreifen erfolgen soll dann habe ich ein Problem. Denn im Januar habe ich natürlich noch die Winterreifen drauf. Auch würde ich die Fahrt zur Rückgabe ungern mit Sommerreifen machen.

Einfache Antwort:

Wenn die Winterreifen ebenfalls geleased sind, da ist es kein Problem, wenn du die Sommerreifen ebenfalls mitnimmst.

Wenn Dir die Winterreifen selbst gehören, wie stellst du dir das dann vor? Du kannst ja nicht einfach Eigentum A gegen Eigentum B tauschen? Natürlich müssen dann die Sommerreifen wieder zurückgegeben werden. Wo du wechselst, ist in deiner Verantwortung das zu organisieren.

Zitat:

@Qulor schrieb am 12. März 2023 um 13:14:10 Uhr:


Winter statt Sommerreifen geht nicht. Und gleiche Bereifung pro Achse. Ich meine beim Xdrive dürfen die Profile auch nicht zu stark abweichen aber da bin ich nicht sicher. Ansonsten ist der Stern für die Reifengarantie wichtig alles andere ist Marketing.

Der i3 hat kein xDrive.
Gut, dann würde ich eher pokern und schauen, dass ich ihn mit den aktuellen Reifen abgebe. Also hinten "neue (aus 2022)" Michelin e-primacy (ohne *) und VA ab Werk Bridgestone ecopia (mit *). Und das mit +-2mm wenn möglich.

Zitat:

@Jan0579 schrieb am 12. März 2023 um 14:54:36 Uhr:


Einfache Antwort:

Wenn die Winterreifen ebenfalls geleased sind, da ist es kein Problem, wenn du die Sommerreifen ebenfalls mitnimmst.

Wenn Dir die Winterreifen selbst gehören, wie stellst du dir das dann vor? Du kannst ja nicht einfach Eigentum A gegen Eigentum B tauschen? Natürlich müssen dann die Sommerreifen wieder zurückgegeben werden. Wo du wechselst, ist in deiner Verantwortung das zu organisieren.

Ich habe nur einen Reifensatz geleast und den anderen selbst gekauft. Generell stimme ich zu das ich den Wagen so wieder abgeben wie ich ihn entgegen genommen habe.

Aber die Abgabe wird im Januar sein, also im tiefsten Winter und der Händler ist einige Kilometer entfernt. Extra Sommerreifen im Januar aufziehen zu lassen und dann damit zur Rückgabe zu fahren halte ich für unverhältnismäßig.

Aber egal, ich werde mich dann kurz vor der Rückgabe mit dem Händler verständigen wie er es denn gerne hätte.

Nee das ist nicht unverhältnismäßig. Wenn du einen neuen im Winter in Wolfsburg oder München abholst und keinen WR mitbestellt hast dann hast du da auch ein Problem wenn Du dich nicht vorher drum gekümmert hast
Auch da musst du dich ggf. um örtlichen Reifenhändler kümmern, der die Reifen um- oder aufzieht

Zitat:

@torval schrieb am 13. März 2023 um 14:10:51 Uhr:



Zitat:

@Jan0579 schrieb am 12. März 2023 um 14:54:36 Uhr:


Einfache Antwort:

Wenn die Winterreifen ebenfalls geleased sind, da ist es kein Problem, wenn du die Sommerreifen ebenfalls mitnimmst.

Wenn Dir die Winterreifen selbst gehören, wie stellst du dir das dann vor? Du kannst ja nicht einfach Eigentum A gegen Eigentum B tauschen? Natürlich müssen dann die Sommerreifen wieder zurückgegeben werden. Wo du wechselst, ist in deiner Verantwortung das zu organisieren.


Ich habe nur einen Reifensatz geleast und den anderen selbst gekauft. Generell stimme ich zu das ich den Wagen so wieder abgeben wie ich ihn entgegen genommen habe.
Aber die Abgabe wird im Januar sein, also im tiefsten Winter und der Händler ist einige Kilometer entfernt. Extra Sommerreifen im Januar aufziehen zu lassen und dann damit zur Rückgabe zu fahren halte ich für unverhältnismäßig.
Aber egal, ich werde mich dann kurz vor der Rückgabe mit dem Händler verständigen wie er es denn gerne hätte.

Was soll daran unverhältnismäßig sein? Die Sommerreifen gehören der Leasinggesellschaft, die Winterreifen nicht. Du kannst nicht einfach Eigentum nach Belieben tauschen. Reden wir eigentlich von einem separaten Satz? Also zweiter Satz Felgen? In dem Fall wird es sich ja auch um ne andere Felge handeln, oder?

Ich sehe 2 Optionen:
1. Bei trockenem Wetter kurzfristig auf SR wechseln
2. Bei schlechtem Wetter SR in den Kofferraum und der Händler tauscht dann die Räder vor Ort. Zur Not kann man die WR sich ja dann auch per Post schicken lassen

Du wirst nicht der erste und letzte Kunde mit der Situation sein und wenn man ein vernünftiges Autohaus hat werden die einen schon unterstützen

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