ForumBiker-Treff
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Biker-Treff
  5. Reifenproblem

Reifenproblem

Themenstarteram 23. Oktober 2019 um 10:06

Gegeben sei ein Motorrad ohne Reifenbindung, in den Papieren stehen lediglich die Reifendimensionen.

Diese enden mit dem Geschwindigkeitsindex "V" (240km/h).

Die bauartbedingte und in den Papieren eingetragene Höchstgeschwindigkeit beträgt 190km/h.

Darf man damit Reifen fahren, die auf "H" (210km/h) enden?

 

26 Antworten

Normal schon, denn die Geschwindigkeitindex reicht vollkommen aus.

Wie das die Behörde einschließlich Tüv sieht kann ich aber nicht sagen. Würde beim Tüv anrufen und fragen.

So wie ich Deutschland kenne, werden es dann wohl V-Reifen sein müssen. Der Hersteller hat das ja, vermutlich wegen der Haftfähigkeit, nicht grundlos angegeben.

TÜV fragen muss ja eh eingetragen werden .Aber vor der Aktion fragen .

der Prüfer meines Vertrauens sagt dazu: Nein!

Dann lassen. Sonst droht erlöschen der Betriebserlaubnis.

Das Motorrad hätte auch mit H-Reifen zugelassen werden können, siehe § 36 StVZO. Nur nutzt dir das nichts, da die Zulassung V-Reifen vorsah. Alternative wären hier vielleicht Winterreifen mit H-Zulassung - falls es die für das Modell gibt. Ob sinnvoll ist eine andere Frage.

Gibt es überhaupt Winterpellen für Mopeds

 

am 23. Oktober 2019 um 12:53

Huraaa der nächste Popcorn und Bier Fred

Zitat:

@Rainkra schrieb am 23. Oktober 2019 um 14:49:38 Uhr:

Gibt es überhaupt Winterpellen für Mopeds

Gab schon mal einen Thread hier.

https://www.motor-talk.de/.../...reifen-fuer-motorraeder-t4773154.html

Zitat:

@Fassfahrer schrieb am 23. Oktober 2019 um 13:04:46 Uhr:

TÜV fragen muss ja eh eingetragen werden .Aber vor der Aktion fragen .

Warum sollte das in die Papiere aufgenommen werden?!

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 23. Oktober 2019 um 12:06:29 Uhr:

Gegeben sei ein Motorrad ohne Reifenbindung, in den Papieren stehen lediglich die Reifendimensionen.

Diese enden mit dem Geschwindigkeitsindex "V" (240km/h).

Die bauartbedingte und in den Papieren eingetragene Höchstgeschwindigkeit beträgt 190km/h.

Darf man damit Reifen fahren, die auf "H" (210km/h) enden?

Ich sage JA! Das ganze ist beim PKW genau gleich. Unterschiede in der STVZO gibt es dort nicht. Ebenfalls gehe ich mit, dass auch "T" funktionieren sollte...!

Zitat:

@Demogantis schrieb am 23. Oktober 2019 um 14:53:43 Uhr:

Huraaa der nächste Popcorn und Bier Fred

Was soll denn der Scheiss schon wieder?

Es geht hier um ein ganz bestimmtes Fahrzeug, für das es genau einen einzigen Reifen des Typs "V" gibt (und dieser Typ steht eben so in den Zulassungspapieren), aber etliche mehr in gleicher Größe, jedoch lediglich als Typ "H" ... und wie der TE bereits geschrieben hat, würde ein "H" aufgrund der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, die ebenfalls in den Papieren steht, völlig ausreichen!

Winterreifen gibt nicht in allen Spezifikationen seit Abschaffung der Winterreifenpflicht für Motorräder wird das wohl schwieriger werden sich damit auszustatten.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 23. Oktober 2019 um 17:19:43 Uhr:

Ich sage JA! Das ganze ist beim PKW genau gleich. Unterschiede in der STVZO gibt es dort nicht. Ebenfalls gehe ich mit, dass auch "T" funktionieren sollte...!

Ich habe das Thema gestern mit einem mir gut bekannten Prüfer länger diskutiert. Definitiv ist ein anderer Reifentyp nur dann zulässig, wenn er auch eintragungsfähig ist ... und dies ist nur dann der Fall, wenn eine Herstellerfreigabe vorliegt, ein Prüfgutachten existiert oder (in seltenen Fällen) in den europäischen COC-Papieren u.U. weitere Reifentypen vermerkt sind, die nicht in den deutschen Zulassungspapieren stehen.

Beispiel Auto: Der Hyundai Nexo fährt 225/60R17 99H, alternativ 245/45ZR19 98W, regelt aber bei knapp 180km/h ab ... und wiegt leer knapp 1900kg ...

Ebenfalls eine Aussage meines Bekannten: Man sollte den Buchstaben zum Geschwindigkeitsindex nie einzeln betrachten, sondern immer in Verbindung mit dem Tragfähigkeitsindex sehen, somit 99H bzw. 98W als Einheit betrachten ...

Deine Antwort