Reifengeschwindigkeit
Hallo zusammen, bei meinem neuen C300 habe ich aktuell reifen mit der Nummer 93y drauf (soweit ich verstehe bis zu 300km/h). Allerdings steht vorne an der Frontscheibe M+S zulässige Geschwindigkeit 210km/h drauf. Wieviel darf ich denn jetzt mit den Reifen fahren? Viele Grüße
17 Antworten
Zitat:
@Cabdriver2023 schrieb am 30. Juni 2023 um 22:19:58 Uhr:
Das stimmt nicht, wenn der Limiter korrekt eingestellt ist ist kein zusätzlicher Aufkleber erforderlich.
Und hier ist der Begrenzer im KI gemeint. Der Geschwindigkeitslimiter LIM ist eine weitere Möglichkeit die Höchstgeschwindigkeit temporär zu begrenzen.
Mir tut der kleine Sticker, in meinem Fall 240 km/h , nicht weh. Wozu die Aufregung? Gruß
Zitat:
@Citaro schrieb am 30. Juni 2023 um 21:53:27 Uhr:
Doch, die Aufkleber sind Pflicht.
Nö, ist er nicht:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 36 Bereifung und Laufflächen
(5) Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR“, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn
1.
die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit
a)
für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder
b)
durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit,
im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und
2.
diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Wird ja beides (1b und 2)durch den Winterreifen Limiter erreicht.