Reifenfreigabe/Reifenfabrikatsbindung - anderes Problem

Dass ich im Thread https://www.motor-talk.de/.../...l-verkehrsblatt-15-2019-t7206672.html so genau Bescheid wusste, ist kein Zufall. Ich habe mich damit beschäftigt, weil ich vor dem Problem stehe, für mein Moped im Frühjahr zeitgleich neue Reifen und eine neue HU zu brauchen. Meine bisherigen Erkundigungen führten leider zu nichts, die übereinstimmende Auskunft der befragten Prüfer lautete sinngemäß, dass jeder Reifen eingetragen werden müsse und ein Austragen der Reifenfabrikatsbindung nicht möglich sei. Zumindest nicht ohne irgendwelche Belege.

Hier geht es deshalb um die Frage, ob und wenn ja wie und wo es der eine oder andere geschafft hat, die Fabrikatsbindung einfach streichen zu lassen. Technisch besteht zwischen einem nach deutschem Recht typgeprüften und einem nach EU Recht typgeprüften Motorrad ohnehin kein Unterschied was den Wechsel des Reifenfabrikats angeht. Ein Moped wie meines z. B. wird mit neuen Reifen sicher nicht schlechter fahren als mit 28 Jahre alten Schlappen! ;-) Eigentlich wäre es bei den alten Schätzchen besonders gerechtfertigt, die Reifenbindungen zu streichen.

Also: Reifenfabrikatsbindung streichen lassen - habt Ihr das geschafft?

Gruß Michael

17 Antworten

Hallo,
ist wohl ein bisschen her, dass du die Frage gestellt hast. Habe selber, ich glaube mit viel viel Glück die Reifenbindung meiner BMW R100R von 1992 ausgetragen bekommen. § 13 spielt eine Rolle, ist aber wohl nur die Grundlage für die "Berichtigung der Zulassungsbescheinigung" grundsätzich und steht nicht für die Möglichkeit des Prüfers zu entscheiden, dass die Reifenfabrikatsbindung wohl nicht nötig ist.
Worauf sich also der TÜV-Prüfer tatsächlich beruft um die Fabrikatsbindung zu streichen kann ich nach meinen Unterlage nicht sagen. Wahrscheinlich einfach die Entscheidung des einzelnen Prüfers...

Kosten beim TÜV: 45 Euro, da kommt jetzt dann noch die Änderung bei der Zulassungsstelle drauf.

Gerne auch Kontakt unter leif.streem@gmx.de für weitere Fragen.
Gruss

ist mir heute auf meiner BMW R 100R 1992 gelungen. Anscheinend viel viel Glück und dem richtige Prüfer. Der hat es mir vorgeschlagen! Kostet 45 Euro und läuft unter § 13 (meint aber wohl nur die "Berichtigung der Zulassungsbescheinigung) und nicht die Grundlage, auf der der Prüfer entscheiden kann, dass die Bindung nicht (mehr) nötig ist. leif.streem ät gmx.de

Ich habe das gestern mit meiner Transalp PD06 von 1991 machen lassen. Im Fahrzeugschein stand zweimal "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten". Und genau das ist nicht korrekt. In der Allgemeinen Betriebserlaubnis von Honda E512 steht zu Reifen lediglich "Luftbreifung". Mein Fahrzeugschein wird übermorgen von der Zulassungsstelle bereinigt. Der Tüvprüfer hat das bei mir jetzt so formuliert:
Zu 15.1/15.2 NUR VON EINEM REIFENHERSTELLER IN DER VORGESEHENEN PAARUNG / PROFILTYP
Als Beispiel bedeutet das jetzt, dass ich Reifen vorne und hinten von z.B. Continental fahren darf in der Größe 90/90-21 54S und 130/80-17 65S (oder höherer Index) in der vorgesehenen Paarung. Das findet man jetzt bei den Reifenherstellern per Zuordnung zum entsprechenden Motorrad. Dort sind Reifenpaarungen gelistet. In meinem Fall jetzt TKC70 vorne und TKC70 Rocks hinten. Bei Continental steht als Hinweis zu dieser Paarung, dass diese Paarung eine Änderung darstellt und einer Abnahme nach §19 blabla bedarf. Genau dieses gilt somit jetzt nicht mehr und ich darf diese Reifenpaarung (und viele andere für die PD06 vorgesehene Reifen) auch mit neuer DOT fahren.
Bei mir lautet der Vorgang: Begutachtung gemäß §21 StVZO nach Erlöschen der Betriebserlaubnis
Da ich noch Stahlflexbremsleitungen und Bremshebel habe eintragen lassen, hat mich der Spaß 123,80 gekostet. Plus nochmal was jetzt die Zulassungsstelle noch haben will. Nicht ganz billig, aber ich hab meine Ruhe und darf weiter TKC70 Rocks fahren.

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