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Reifenfreigabe/Reifenfabrikatsbindung - anderes Problem

Ich habe das gestern mit meiner Transalp PD06 von 1991 machen lassen. Im Fahrzeugschein stand zweimal "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten". Und genau das ist nicht korrekt. In der Allgemeinen Betriebserlaubnis von Honda E512 steht zu Reifen lediglich "Luftbreifung". Mein Fahrzeugschein wird übermorgen von der Zulassungsstelle bereinigt. Der Tüvprüfer hat das bei mir jetzt so formuliert: Zu 15.1/15.2 NUR VON EINEM REIFENHERSTELLER IN DER VORGESEHENEN PAARUNG / PROFILTYP Als Beispiel bedeutet das jetzt, dass ich Reifen vorne und hinten von z.B. Continental fahren darf in der Größe 90/90-21 54S und 130/80-17 65S (oder höherer Index) in der vorgesehenen Paarung. Das findet man jetzt bei den Reifenherstellern per Zuordnung zum entsprechenden Motorrad. Dort sind Reifenpaarungen gelistet. In meinem Fall jetzt TKC70 vorne und TKC70 Rocks hinten. Bei Continental steht als Hinweis zu dieser Paarung, dass diese Paarung eine Änderung darstellt und einer Abnahme nach §19 blabla bedarf. Genau dieses gilt somit jetzt nicht mehr und ich darf diese Reifenpaarung (und viele andere für die PD06 vorgesehene Reifen) auch mit neuer DOT fahren. Bei mir lautet der Vorgang: Begutachtung gemäß §21 StVZO nach Erlöschen der Betriebserlaubnis Da ich noch Stahlflexbremsleitungen und Bremshebel habe eintragen lassen, hat mich der Spaß 123,80 gekostet. Plus nochmal was jetzt die Zulassungsstelle noch haben will. Nicht ganz billig, aber ich hab meine Ruhe und darf weiter TKC70 Rocks fahren.