Reifen Eintragung notwendig oder nicht..?
Ich hätte mal eine farge an die Experten hier unter euch.
Habe gestern meinen Seat Leon FR abgeholt, der Händler hatte mir 4 neue Reifen auf Alus gegeben da vohrer nur Winterreifen auf Stahl vorhanden waren. Soweit so gut, heute ist mir aber aufgefallen das der Wagen 225/25 R17 Reifen drauf hat. In den Papieren (Zulassungsbescheinigung Teil 1) steht aber etwas von 205/50 R17 Reifen. Auf Nachfrage beim Verkäufer heute Morgen ist das alles so korrekt da nur noch die kleinst möglichen Reifen eingetragen sind, und man kann verschiedene Reifen aufziehen die größer sind. Jetzt meine Frage ist das alles so richtig was er mir gesagt hat..? Ich kenne das nur so das auch die Reifen eingetragen sein müssen die ich fahre ansonsten erlischt der Versicherungsschutz.
Bitte um hilfe und Aufklärung bin etwas verwirrt muss ich zugeben habe leider überhaupt keine Ahnung.
Ich bedanke mich schon einmal im vorraus für alle Antworten. Mfg
17 Antworten
Zitat:
@saarjochen schrieb am 12. April 2017 um 10:17:29 Uhr:
AHA!
Man lernt doch wirklich nie aus .....😮
Und muß die EU-Übereinstimmigkeitsbescheinigung dann im Fahrzeug mitgeführt werden😕
Weil eigentlich gehört die zum Brief - und der gehört definitiv nicht ins Auto😉
Eine Kopie der richtigen Seite im Auto ist durchaus sinnvoll
Es gibt keine Verpflichtung, das CoC mitzuführen.
Die Rennleitung / der TÜV muss sich im Zweifelsfall an den verfügbaren Informationen zur Fahrzeug-ABE orientieren.
Und die geht aus der Zulassungsbescheinigung (Teil 1 oder 2, das werfe ich immer durcheinander) hervor.
Zitat:
@WolfgangN-63 schrieb am 13. April 2017 um 14:26:53 Uhr:
Es gibt keine Verpflichtung, das CoC mitzuführen.
stimmt, eine Kopie kann jedoch nicht schaden
Zitat:
Die Rennleitung / der TÜV muss sich im Zweifelsfall an den verfügbaren Informationen zur Fahrzeug-ABE orientieren.
Dafür verfügt sie über eine Datenbank vom KBA
Zitat:
Und die geht aus der Zulassungsbescheinigung (Teil 1 oder 2, das werfe ich immer durcheinander) hervor.
Zulassungsbescheinigungen spätestens ab Herbst 2005:
I. = nur > je eine Reifengröße für VA/ HA
II.= > keine Reifengröße