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Reifen Eintragung notwendig oder nicht..?

Themenstarteram 8. April 2017 um 15:48

Ich hätte mal eine farge an die Experten hier unter euch.

Habe gestern meinen Seat Leon FR abgeholt, der Händler hatte mir 4 neue Reifen auf Alus gegeben da vohrer nur Winterreifen auf Stahl vorhanden waren. Soweit so gut, heute ist mir aber aufgefallen das der Wagen 225/25 R17 Reifen drauf hat. In den Papieren (Zulassungsbescheinigung Teil 1) steht aber etwas von 205/50 R17 Reifen. Auf Nachfrage beim Verkäufer heute Morgen ist das alles so korrekt da nur noch die kleinst möglichen Reifen eingetragen sind, und man kann verschiedene Reifen aufziehen die größer sind. Jetzt meine Frage ist das alles so richtig was er mir gesagt hat..? Ich kenne das nur so das auch die Reifen eingetragen sein müssen die ich fahre ansonsten erlischt der Versicherungsschutz.

Bitte um hilfe und Aufklärung bin etwas verwirrt muss ich zugeben habe leider überhaupt keine Ahnung.

Ich bedanke mich schon einmal im vorraus für alle Antworten. Mfg

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17 Antworten
am 8. April 2017 um 15:58

Das passt schon. Fahren darfst du diese Größe. Hängt nun davon auch ab inwiefern die mit den dazu verbauten Felgen passen. Original Seat oder Zubehör? Gutachten vorhanden in letzterem Fall?

Themenstarteram 8. April 2017 um 16:05

Danke für die schnelle Antwort. Es sind Orginal Seat Felgen mit Sommerreifen drauf. Ein Gutachten habe darüber aber nicht. Der Wagen hat aber letzte Woche damit Tüv bekommen.

PS: Habe lediglich ein EU-Certificate of Conformity mehr nicht.

am 8. April 2017 um 16:27

Nee. Denke das passt so. Alles gut ;)

Zitat:

@Kongo-Hans schrieb am 8. April 2017 um 18:05:40 Uhr:

 

PS: Habe lediglich ein EU-Certificate of Conformity mehr nicht.

Und genau da stehen alle Reifen- Felgengrößen drinnen die Du montieren darfst.

Punkt 30? und weiter hinten etwa Punkt 52?.

Vorausgesetzt es sind originale Felgen und keine vom Zubehörmarkt, denn dafür ist nur gültig was dann im dazugehörigen Gutachten steht.

Und schau doch bitte noch mal genau auf deine Reifengröße, denn ich glaube nicht, daß es wirklich 225/25 sind

Zitat:

@Kongo-Hans schrieb am 8. April 2017 um 17:48:42 Uhr:

heute ist mir aber aufgefallen das der Wagen 225/25 R17 Reifen drauf hat

Diese Größe wird er ganz sicher nicht haben....

Ich denke das es 225/45/17 sind

Mir ist schleierhaft warum hier solche Antworten kommen wie "das passt schon" und "alles gut"

am 8. April 2017 um 18:20

Da es 225/25 17 net gibt und der Reifen vom Händler kam....und er damit TÜV bekam. Ging ich ohne mit der Wimper zu zucken zu 99,9999% davon aus das der TE von 225/45 17 redet ;) Habe nur im jugendlichen Übermut garnet groß verbessert ;)

Themenstarteram 8. April 2017 um 20:05

Ja ihr habt recht sorry ein Rechtschreibfehler von mir. Meinte natürlich 225/45 R17 Reifen.

Also Punkt 30 ist: AXLE(s) track: mm 1533/1504

Habe mal 2 Bilder mit Hochgeladen. Bin wirklich der absolute Laie sorry.

Danke für eure Hilfe und Unterstützung.

am 8. April 2017 um 20:06

Passt ;)

Zitat:

@Kongo-Hans schrieb am 8. April 2017 um 22:05:27 Uhr:

 

Also Punkt 30 ist: AXLE(s) track: mm 1533/1504

Mit Punkt 30 Fragezeichen und Punkt 52 Fragezeichen meinte ich damit, daß ich die auch jetzt nicht auswendig wußte und daß es in dem Bereich ist wo Reifen und Felgen eingetragen sind.

Zitat:

Also Punkt 30 ist: AXLE(s) track: mm 1533/1504

Zulässige Seat-Rad-/Reifenkombinationen stehen unter 32 und 50 oder unter 35 und 52.

Ich habe das gleiche Problem mit einem BMW 435 i, den ich nächste Woche abhole.:confused:

Das Auto ist drei Jahre alt und ist Original in der M-Ausstattung auf 19 Zöller mit Mischbereifung ausgeliefert worden. Im Schein sind aber nur eingetragen 18 Zoll. Unter Ziff. 35 iVm 52 der EU – Übereinstimmungsbescheinigung finden sich alle anderen größeren zulässigen Rad/reifen Kombinationen. Auch meine 19 Zoll Mischbereifung. Die Zulassungsstelle hat sich geweigert, auch diese Kombination auf dem Fahrzeugschein einzutragen. Offenbar ist tatsächlich die EU – Übereinstimmungsbescheinigung ausreichend. Für mich (Jahrgang 1964 :);)) sehr gewöhnungsbedürftig! Früher musste alles auf den Schein. Sonst gab es bei einer Polizeikontrolle Riesen Schwierigkeiten. :rolleyes:

Das scheint sich aber geändert zu haben.:eek:

Mit der Einführung der neuen Papiere gab es eine Beweislastumkehr.

Früher musstest du dem Polizist beweisen, daß du die Rad/Reifen Kombination fahren darfst.

Heute muß dir der Polizist beweisen, daß du die Rad/Reifen Kombination nicht fahren darfst.

am 12. April 2017 um 8:15

Teilweise sind die Erlaubnisse auch tatsächlich online abruf- und ausdruckbar. Hatte das Problem, dass der TÜV nicht verlängert wurde, da ich diesem die Papiere nicht vorlegen konnte (die Ausdrucke hat mir der Händler dann nachgereicht)

AHA!

Man lernt doch wirklich nie aus .....:o

Und muß die EU-Übereinstimmigkeitsbescheinigung dann im Fahrzeug mitgeführt werden:confused:

Weil eigentlich gehört die zum Brief - und der gehört definitiv nicht ins Auto;)

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