Reifen durch Abziehen beschädigt. Haftung?

Hallo zusammen,

Folgendes hat sich zugetragen und ich wüsste nun gerne was man in so einem Fall machen kann und mit was ich rechnen muss?

Ich habe meine Kompletträder zum lackieren abgegeben. Nun bekomme ich 3 Räder komplett und eins mit losem Reifen zurück. Die Aussage der Firma lautet. Der Reifen War schon vorher kaputt.

Gemeint waren Schönheitsfehler im Felgenschutz der 30 Querschnittsreifen. Fahre damit ohne Probleme seit 2 Jahren. Auch den TÜV hat es nicht gestört. Aber zurück bekommen habe ich den mit einem großen Schaden auf der Innenseite. Aussen ist an der Stelle auch der Felgenschutz nicht beschädigt. Also hat jemand den Reifen beim Ab oder Draufziehen zerstört. Waren ja intakt mit Luft drin am Abgabetag.

Nun benötige 2 neue Reifen, da Reifen ja Achsweise getauscht werden sollen. Muss ich in solch einem Fall den zweiten Reifen wirklich selber zahlen? Ist ja nicht mein verschulden.

Hoffe ich hab es verständlich geschrieben.

Schöne Grüße

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Zitat:

@Pepperduster schrieb am 25. April 2016 um 19:10:43 Uhr:


Ein gebrauchter Reifen tuts doch genauso es muss nicht einmal die selbe Marke sein.

Vielleicht auf einem Trailer, aber doch nicht bei einem UHP-Gummi mit 30er Querschnitt. ^^

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PLZ 7 Ostalbkreis, aber wie gesagt, der Scheff nimmt selbst an 😉

Wir tun nur das, was wir selbst als Kunde erwarten würden. Es kommt auch vor, dass ein Kunde dann woanders hingeht, aber da hält sich dann auch die Trauer in Grenzen. Gerade über den Winter kommen halt viele, die ihre Felgen zum Aufbereiter bringen wollen, dann ist es schon wichtig, die Reifen richtig zu betrachten, oft entscheidet der Kunde dann auch spontan, die Dinger gleich zu entsorgen, vermutlich will er die im neuen Glanz erstrahlten Felgen dann sowieso nicht mit grenzwertigen Reifen verunstalten 😁 Und wenn wir genug Zeit haben, können wir ihm auch manchmal zu einem Schnäppchen verhelfen...

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