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Regreß- Höchstsumme

Themenstarteram 9. Juli 2007 um 13:12

Hallo Versicherungsfachleute,

im Forum AUDI/ 8D/ Schwerer Unfall

ist von einem schweren Unfall u.a. unter Alkoholeinwirkung die Rede.

Nach den Schilderungen hat offenbar der Unfallverursacher grob fahrlässig gehandelt.

Vermutlich wird daher die Versicherung des Unfallverursachers an diesem Regreß nehmen.

Nun behauptet ein Teilnehmer im o.g. Forum, dass es eine Regreß- Höchstsumme gäbe, die die Versicherung vom Unfallverursacher fordern kann.

Hierzu habe ich zwei Fragen:

1. Stimmt die Behauptung?

2. Wenn ja, wie hoch ist die Regreß- Höchstsumme?

 

Viele Grüße

quali

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16 Antworten

Bei einem Pegel von über 1,1 Promille kann er davon ausgehen das die Versicherung Regress fordert.je höher der Pegel desto wahrscheinlicher.

Die Höchstsumme ist an sich 5000 Euro,aber unter Umständen können sie den mehrfach fordern und haben dabei auch schon Recht bekommen.Zb besoffen über die rote Ampel und dabei einen Unfall gebaut.Zwei grobe Verstöße bei denen sie üblicherweide Zulangen = 2X5000 Euro.

am 9. Juli 2007 um 13:39

Hallo,

die Behauptung ist richtig.

Bei einer Unfallverursachung infolge Trunkenheit oder beim Verstoß gegen eine den Versicherten treffende Obliegenheit (z. B. Verhinderung der Unfallaufklärung) kann die Haftpflichtversicherung einen Regressanspruch von bis zu 5.000 Euro gegen den Unfallverursacher geltend machen. Es kann auch zu einer Addition der Regressummen kommen, bspw. wenn man betrunken eine Unfallflucht begeht. Dann können bis zu 10.000 EUR (1x5000,00 EUR) fällig werden.

Wenn man allerdings ohne Alkoholeinwirkung oder Unfallflucht einen Unfall grob fahrlässig verursacht, droht kein Regress.

am 9. Juli 2007 um 13:40

... huch, da war SirDonald wohl schneller, aber jetzt hast du die Info eben zweimal ...

Themenstarteram 9. Juli 2007 um 13:51

Zitat:

Original geschrieben von bernhard70

... huch, da war SirDonald wohl schneller, aber jetzt hast du die Info eben zweimal ...

Hallo SirDonald, hallo bernhard70,

vielen Dank für Eure Antworten.

Bisher nahm ich an, daß die Regreßforderungen bis zum völligen Bankrott des Unfallverursachers gehen könnten.

Viele Grüße

quali

Wenn man sich diverse Insolvenzveröffentlichungen anschaut können 10000 Euro durchaus zum totalen Bankrott führen.Wenn jemand zb nur um die 1000 Euro verdient wird er es kaum schaffen da mehr als die Zinsen abzuzahlen.

Aber gerade um den persönlichen Ruin weitgehend zu verhindern wurde der Regress beschränkt.Früher war es wohl wirklich so das die Versicherungen sich den Schaden komplett zurückholen konnten.

Themenstarteram 9. Juli 2007 um 14:25

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Wenn man sich diverse Insolvenzveröffentlichungen anschaut können 10000 Euro durchaus zum totalen Bankrott führen.Wenn jemand zb nur um die 1000 Euro verdient wird er es kaum schaffen da mehr als die Zinsen abzuzahlen.

Aber gerade um den persönlichen Ruin weitgehend zu verhindern wurde der Regress beschränkt.Früher war es wohl wirklich so das die Versicherungen sich den Schaden komplett zurückholen konnten.

Hallo Sir Donald,

ist Dir bekannt wie lange es etwa her ist, daß die Versicherungen sich den Schaden komplett zurückholen konnten?

Viele Grüße

quali

Hi,

grad neues Spielzeug, einen 50er Roller für meine Teuerste versichert und daher einen ziemlich neuen Vertrag in der Hand gehalten:

Da ist das dann sogar detaillierter aufgeführt:

Regress bei Obliegenheitsverletzung 5000,-

Insbesondere bei Verschleierung und sonstigen Massnahmen, die eine Tataufklärung verhindern Erhöhung auf Regress 10.000,-

Damit wird wohl genau der Klassiker: "Crash besoffen und anschließende Unfallflucht" nochmal richtigerweise explizit besonders hart sanktioniert.

Natürlich sprechen wir hier nur über den Haftpflichtanteil. Klar dürfte sein, dass in der Fahrzeugversicherung die Haftung bei Obliegenheitsverletzungen ziemlich rasch verspielt ist.

bye

Themenstarteram 9. Juli 2007 um 15:20

Zitat:

Original geschrieben von pivili

 

.....einen ziemlich neuen Vertrag in der Hand gehalten:

Da ist das dann sogar detaillierter aufgeführt:

Regress bei Obliegenheitsverletzung 5000,-

Insbesondere bei Verschleierung und sonstigen Maßnahmen, die eine Tataufklärung verhindern Erhöhung auf Regress 10.000,-

Damit wird wohl genau der Klassiker: "Crash besoffen und anschließende Unfallflucht" nochmal richtigerweise explizit besonders hart sanktioniert.

Zitat:

--------------------------------------------------------------------------------

Original geschrieben von pivili

 

Natürlich sprechen wir hier nur über den Haftpflichtanteil. Klar dürfte sein, dass in der Fahrzeugversicherung die Haftung bei Obliegenheitsverletzungen ziemlich rasch verspielt ist.

bye

_________________________________________________________

Hallo pivili,

was käme denn außer dem Haftpflichtanteil noch dazu?

Viele Grüße

quali

Zitat:

Original geschrieben von quali

Hallo Sir Donald,

ist Dir bekannt wie lange es etwa her ist, daß die Versicherungen sich den Schaden komplett zurückholen konnten?

Viele Grüße

quali

das muß ewig lange her sein --also ich weiß vor 25 Jahren gab es auch schon Regreßhöchstsummen.

Themenstarteram 9. Juli 2007 um 16:16

Zitat:

Original geschrieben von brainticket999

das muß ewig lange her sein --also ich weiß vor 25 Jahren gab es auch schon Regreßhöchstsummen.

Hallo brainticket999,

vielen Dank für die Info.

 

Grüße

quali

Zitat:

Original geschrieben von quali

Zitat:

--------------------------------------------------------------------------------

Original geschrieben von pivili

 

Natürlich sprechen wir hier nur über den Haftpflichtanteil. Klar dürfte sein, dass in der Fahrzeugversicherung die Haftung bei Obliegenheitsverletzungen ziemlich rasch verspielt ist.

bye

_________________________________________________________

Hallo pivili,

was käme denn außer dem Haftpflichtanteil noch dazu?

Viele Grüße

quali

Naja steht ja schon oben:

In der Fahrzegversicherung eingeschlossene Dinge (vulgo: Vollkaskoschäden)

Mal so ein richtig böses Szenario:

teures (so ~40t€ aufwärts) noch finanziertes Auto im Suff zerlegt, danach abgehauen.

da klingelt die Kasse:

-Versicherung schreit nach 10t€ Regress

-Bank schreit nach ~20-30t€ Schulden

-je nach Einkommen droht amtliche Repression in gut 4 stelliger Höhe+ Fahrverbot

-ein Ersatzfahrzeug muss auch noch gekauft werden, damit ggf. der Job nicht flitzen geht, davor x Monate zu Fuss gehen

-ggf. noch ein Haus gekauft mit laufender Finanzierungsverpflichtung

-> da brauchts schon Dicke Backen, um der Privatinsolvenz zu entgehen. Ein tiefer Fall findet aber sicherlich statt.

Also Vorsicht

bye

Themenstarteram 9. Juli 2007 um 23:50

Zitat:

Original geschrieben von pivili

_________________________________________________________

Hallo pivili,

was käme denn außer dem Haftpflichtanteil noch dazu?

Viele Grüße

quali

Naja steht ja schon oben:

In der Fahrzegversicherung eingeschlossene Dinge (vulgo: Vollkaskoschäden)

Mal so ein richtig böses Szenario:

teures (so ~40t€ aufwärts) noch finanziertes Auto im Suff zerlegt, danach abgehauen.

da klingelt die Kasse:

-Versicherung schreit nach 10t€ Regress

-Bank schreit nach ~20-30t€ Schulden

-je nach Einkommen droht amtliche Repression in gut 4 stelliger Höhe+ Fahrverbot

-ein Ersatzfahrzeug muss auch noch gekauft werden, damit ggf. der Job nicht flitzen geht, davor x Monate zu Fuss gehen

-ggf. noch ein Haus gekauft mit laufender Finanzierungsverpflichtung

-> da brauchts schon Dicke Backen, um der Privatinsolvenz zu entgehen. Ein tiefer Fall findet aber sicherlich statt.

Also Vorsicht

bye

Hallo pivili,

die evtl. anfallenden Kosten, die Du hier aufgezählt hast, sind aber Kosten, die man keinem Anderen zu zahlen schuldig ist, sondern "nur" eigene Belastungen, oder?

Viele Grüße

quali

Zitat:

Original geschrieben von quali

Hallo pivili,

die evtl. anfallenden Kosten, die Du hier aufgezählt hast, sind aber Kosten, die man keinem Anderen zu zahlen schuldig ist, sondern "nur" eigene Belastungen, oder?

Viele Grüße

quali

Hi Quali,

schön, dass du das nur in Anführungszeichen setzt.

Aber z.B. eine ausstehende Finanzierung oder die Bedienung eines laufenden Leasingvertrag sind schon Kosten, die andere von Dir haben wollen. Da ist mit Verzicht auch nix mehr gewonnen.

Auch die amtliche Repression ist fällig.

bye

bye

Themenstarteram 10. Juli 2007 um 22:49

Zitat:

Original geschrieben von pivili

Hi Quali,

schön, dass du das nur in Anführungszeichen setzt.

Aber z.B. eine ausstehende Finanzierung oder die Bedienung eines laufenden Leasingvertrag sind schon Kosten, die andere von Dir haben wollen. Da ist mit Verzicht auch nix mehr gewonnen.

Auch die amtliche Repression ist fällig.

bye

bye

Hallo pivili,

die Anführungszeichen habe ich schon überlegt gesetzt, da man sich in der Tat derzeit sehr leicht verschulden kann.

Gestern wurde im Fernsehen davon gesprochen, daß einem von einem Euro nur 47 Ct übrig bleiben.

Und davon evtl. noch eine Eigentumswohnung finanzieren?

Heiraten? Kinder in die Welt setzen?

Viele Grüße

quali

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