Regreß- Höchstsumme

Hallo Versicherungsfachleute,

im Forum AUDI/ 8D/ Schwerer Unfall

ist von einem schweren Unfall u.a. unter Alkoholeinwirkung die Rede.
Nach den Schilderungen hat offenbar der Unfallverursacher grob fahrlässig gehandelt.
Vermutlich wird daher die Versicherung des Unfallverursachers an diesem Regreß nehmen.

Nun behauptet ein Teilnehmer im o.g. Forum, dass es eine Regreß- Höchstsumme gäbe, die die Versicherung vom Unfallverursacher fordern kann.

Hierzu habe ich zwei Fragen:

1. Stimmt die Behauptung?
2. Wenn ja, wie hoch ist die Regreß- Höchstsumme?

Viele Grüße

quali

16 Antworten

aber es gibt immernoch Versicherungen, die lassen mit sich reden, daß man den Regreß mit akzeptablen Monatsraten abstottert. Wenn man vernünftig mit denen redet und die eigene finanzielle Situation gut rüberbringt, sind die auch mal gerne bereit auf einiges zu verzichten. Hauptsache es kommt überhaupt was, besser wenig als nix. Nur wenn man versucht das ganze mit stillem Schweigen auszusitzen, kennen die auch kein Entgegenkommen mehr. Die knallen dann einem den Mahnbescheid vom Rechtsanwalt um die Ohren mit all damit verbundenen Nebenkosten.

Das ist so zutreffend, allerdings nur, wenn die Regressforderung des Versicherers beweistauglich anerkannt wurde und der Schuldner regelmäßig seiner Ratenzahlungspflicht nachkommt.

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