ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Reflektierende Bremssättel

Reflektierende Bremssättel

Themenstarteram 3. September 2015 um 7:07

Hey liebe Community,

ich habe mal eine rein interessengestützte Frage und momentan (noch) nicht vor, die Idee, die dahinter steckt, auch umzusetzen! (Erst mit meinem Neuen dann evtl.) :)

So nun zu meiner Frage (ich hoffe ich bin in diesem Unterforum richtig):

Ich habe in letzter Zeit vermehrt von sogenannter Reflexfolie oder reflektierender Folie auf Bremssätteln gehört.

Hier mal ein Video zur Optik: https://www.youtube.com/watch?v=bAKpUN2S4is

Und hier mal eines zur Montage: https://www.youtube.com/watch?v=SSsHx436GiY

So eine Folie gibt es z.B. von 3M und das Ergebnis finde ich echt sehr cool, passendes Auto vorausgesetzt!

Demnach leuchtet die Folie nach Lichteinwirkung deutlich (siehe Bild) und sollte im Dunkeln Aufsehen erregen. Nun stellen sich mir zwei Fragen:

1) Ist dieses Aufsehen erregen legal, oder wird die Rennleitung, TÜV, etc. da Probleme mit haben?

2) Wie schaut es mit den Temperaturen aus? Die Folie wird ja, wie man dem zweiten Video entnehmen kann, auf dem Bremssattel montiert. Ist da eine derartige Temperaturbeständigkeit gegeben?

Meine Wenigkeit erkennt, zumindest in Bezug auf die erste Frage, noch keine Gefahr in so einer Geschichte, aber belehrt mich gerne eines Besseren :)

Danke für eure Antworten :)

3m
Beste Antwort im Thema

Legal ist es nicht, §49a StVZO verbietet es nämlich.

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. […]

Wie es mit den Temperaturen aussieht, kann dir nur der Folienhersteller sagen. Ich selbst würde es nicht machen. Wenn das Material schon mit dem Fön so weich gemacht werden kann, hab ich an der Temperaturbeständigkeit meine Zweifel.

60 weitere Antworten
60 Antworten

Diese Folie ist für den Raum der StVO sicher nicht zugelassen. Und ja, die Rennleitung wird dir ein paar Takte erzählen.

Damit stellt sich Frage 2 schon nicht mehr.

Themenstarteram 3. September 2015 um 7:18

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 3. September 2015 um 09:11:09 Uhr:

Diese Folie ist für den Raum der StVO sicher nicht zugelassen. Und ja, die Rennleitung wird dir ein paar Takte erzählen.

Damit stellt sich Frage 2 schon nicht mehr.

Danke :)

Kannst du mir gemäß StVO erläutern, warum die Folie dieser widerspricht?

Legal ist es nicht, §49a StVZO verbietet es nämlich.

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. […]

Wie es mit den Temperaturen aussieht, kann dir nur der Folienhersteller sagen. Ich selbst würde es nicht machen. Wenn das Material schon mit dem Fön so weich gemacht werden kann, hab ich an der Temperaturbeständigkeit meine Zweifel.

Themenstarteram 3. September 2015 um 7:28

Zitat:

@birscherl schrieb am 3. September 2015 um 09:19:21 Uhr:

Legal ist es nicht, §49a StVZO verbietet es nämlich.

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. […]

Wie es mit den Temperaturen aussieht, kann dir nur der Folienhersteller sagen. Ich selbst würde es nicht machen. Wenn das Material schon mit dem Fön so weich gemacht werden kann, hab ich an der Temperaturbeständigkeit meine Zweifel.

Super :) Somit hat sich die Sache erledigt :) Aber ein großes Dankeschön an Euch :)

Ich schätze das Ganze gemäß StVZO so ein, wie bei den verbotenen Unterbodenbeleuchtungen. Wobei dort eine Ablenkung für Andere o.Ä. denkbarer ist als bei den Bremssätteln, da diese ja nicht aktiv leuchten.

Aber gut das Thema ist durch :)

Um es zu vervollständigen, es gibt ja auch Zugelassene Folien zu kaufen. Diese sind allerdings auch nicht zulässig an PKWs unter 6m länge und Anhänger unter 750 KG Gesamtgewicht:

Zitat:

Wo ist die Anbringung von Reflexfolien geregelt?

In der EU Norm ECE 48 (Anbau der Beleuchtungseinrichtungen) finden Sie unter Punkt 6.21 "Auffällige Markierungen" folgende Formulierung: "... Diese Regelung gilt für retroreflektierende Markierungen für Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N, O2, O3 und O4." Das heißt im Umkehrschluß, dass M1-Personenkraftwagen mit 4 Rädern und bis zu 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und O1-Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von 750 kg nicht mit retroreflektierenden Folien ausgestattet werden dürfen.

Im § 53 StVZO, Absatz 10 sind ebenfalls die Personenkraftwagen für die Beklebung mit retroreflektierenden Folien ausgenommen: "... Die Kennzeichnung von (...) Punkt 3. schweren und langen Fahrzeugen – ausgenommen Personenkraftwagen – mit einer Länge von mehr als 6,00 m mit Konturmarkierungen aus weißen oder gelben retroreflektierenden Materialien, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen, ist zulässig. Bei den in Satz 1 Nr. 3 genannten Fahrzeugen ist in Verbindung mit der Konturmarkierung Werbung auch aus andersfarbigen retroreflektierenden Materialien auf den Seitenflächen der Fahrzeuge zulässig, die den in Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht."

Fazit: Retroreflektierende Folien, gekennzeichnet nach der ECE 104, sind nur in Verbindung mit einer Konturmarkierung an den Seitenflächen von Fahrzeugen zulässig, aber nicht an Personenkraftwagen und Anhängern bis 750 kg zGG.

MfG

Mike

Es gib keine zugelassenen Folien, die nicht zulässig sind, sonst wären sie ja zulässig. Die Zulassung bezieht sich immer auf die Anbringung, nicht auf die Folie.

Zitat:

@e30lion schrieb am 3. September 2015 um 10:41:36 Uhr:

Um es zu vervollständigen, es gibt ja auch Zugelassene Folien zu kaufen. Diese sind allerdings auch nicht zulässig an PKWs unter 6m länge und Anhänger unter 750 KG Gesamtgewicht:

Was du meinst, sind reflektierende Folien, eventuell auch Signalfarben.

Bei den Folien für die Bremsen handelt es sich aber um Phosphoreszierende Artikel. Sprich, die leuchten lange nach.

Themenstarteram 3. September 2015 um 10:27

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 3. September 2015 um 11:14:31 Uhr:

Zitat:

@e30lion schrieb am 3. September 2015 um 10:41:36 Uhr:

Um es zu vervollständigen, es gibt ja auch Zugelassene Folien zu kaufen. Diese sind allerdings auch nicht zulässig an PKWs unter 6m länge und Anhänger unter 750 KG Gesamtgewicht:

Was du meinst, sind reflektierende Folien, eventuell auch Signalfarben.

Bei den Folien für die Bremsen handelt es sich aber um Phosphoreszierende Artikel. Sprich, die leuchten lange nach.

Ändert das etwas an der Tatsache, dass es nicht legal ist? Ich kann mir einfach nicht logisch erklären, wie die Bremssättel jemanden stören bzw. behindern könnten. Aber das Gesetz ist Gesetz :D

Zitat:

@Marvo1410 schrieb am 3. September 2015 um 12:27:30 Uhr:

 

Ich kann mir einfach nicht logisch erklären, wie die Bremssättel jemanden stören bzw. behindern könnten. Aber das Gesetz ist Gesetz :D

Hierzulande geht der Gesetzgeber davon aus, dass andere Verkehrsteilnehmer durch solche Lichter zu stark abgelenkt würden. Zumal diese an einer vollkommen untypischen Stelle erscheinen. Ob die nun aktiv leuchten oder nicht, ist hierbei uninteressant.

Unser Auge ist von jeher darauf trainiert, auf Licht besonders gut zu reagieren. Selbst, wenn das Licht in einem Augenwinkel auftritt, schaut man wie reflexartig dahin.

Themenstarteram 3. September 2015 um 11:03

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 3. September 2015 um 12:36:47 Uhr:

Zitat:

@Marvo1410 schrieb am 3. September 2015 um 12:27:30 Uhr:

 

Ich kann mir einfach nicht logisch erklären, wie die Bremssättel jemanden stören bzw. behindern könnten. Aber das Gesetz ist Gesetz :D

Hierzulande geht der Gesetzgeber davon aus, dass andere Verkehrsteilnehmer durch solche Lichter zu stark abgelenkt würden. Zumal diese an einer vollkommen untypischen Stelle erscheinen. Ob die nun aktiv leuchten oder nicht, ist hierbei uninteressant.

Unser Auge ist von jeher darauf trainiert, auf Licht besonders gut zu reagieren. Selbst, wenn das Licht in einem Augenwinkel auftritt, schaut man wie reflexartig dahin.

Plausibel und gut begründet. Danke :)

Gestern gesehen:

BMW 3er mit roter Leuchtdiodenkette um das hintere Nummernschild drumrum. Sah zum schreien weihnachtlich aus. Dürfte aber m.E. auch nicht zulässig sein so eine Kennzeichenbeleuchtung.

Andy

Gestern vor einer Woche gesehen:

Krankenwagen mit Reflexfolie an diversen stellen. Sieht man ziemlich gut. Dürfte aber m.E. zulässig sein für so ein Fahrzeug.

 

Felix

...

am 29. September 2015 um 15:14

ich gehe mal von aus das die Folie ein problem hat wenn du feuer auf die scheiben gibst...

Die folie geht bis 480 grad...die scheibe an sich bekommt man im "rennmodus" ohne probleme auf 450 Grad...

Könntest du den link Posten von der Folie ? Ich finde sie nämlich nicht.

Danke

Gruß

Deine Antwort