Referenzzahl Scheinwerfer

Volvo XC70 2 (B/P24)

Grüße Gemeinde.

Für eine Tour nach Schweden wollte ich mir gerne weitere Scheinwerfer an meinen Elch bauen. Mit dem TÜV habe ich mich bereits über die Bedingungen unterhalten. Was mir aber keine sagen konnte ist die Referenzzahl von meinen Scheinwerfern. In Summe darf ich ja nicht über 100 kommen in D. Kennt sich da jemand von euch aus? Sollen ja auf den Scheinwerfern stehen aber welche ist es bei mir?

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46 Antworten

Wenn du sie nicht gefunden hast und der tüv kann es auch nicht, dann mach dir doch keinen Kopf darüber - wichtig, die Lampen haben eine Zulassung..,

Zitat:

@Uli0001 schrieb am 27. Dezember 2020 um 22:22:08 Uhr:


In A scheinen die Bedingungen für die Zulassung andere zu sein. Ich habe die Referenzzahl heute nicht an meinen Scheinwerfern gefunden. @cmdrtom Kennst du den Wert von deiner Bar oder Scheinwerfern?

Hallo,

die Bar hat 50. Jeder Scheinwerfer hat je 25. Macht zusammen 100. Somit also alles im Rahmen. Die Referenzzahl steht links neben der E-Nummer auf den Scheinwerfern.

Zitat:

@Uli0001 schrieb am 27. Dezember 2020 um 22:22:08 Uhr:


In A scheinen die Bedingungen für die Zulassung andere zu sein. Ich habe die Referenzzahl heute nicht an meinen Scheinwerfern gefunden. @cmdrtom Kennst du den Wert von deiner Bar oder Scheinwerfern?

Ähm...die RefZahl steht doch auf den Bildern im Eingangspost... 20 für Halogen , 25 für Xenon ?

Ne Bar mit „e“ Marke hat max 50 als Ref. , ist aber trotzdem nicht legal , da die „paarweise“ Anbringung nicht erfüllt wird. Legal ist zZ nur die von Osram mit 2x 25 als Ref.

Osram
Osram
Osram

Zitat:

Ähm...die RefZahl steht doch auf den Bildern im Eingangspost... 20 für Halogen , 25 für Xenon ?

Das war ja meine Eigentlich Frage. Ich habe die Bezeichnung mit Daten aus dem Netz verglichen aber war mir nicht schlüssig ob das die Werte sein sollen.

Ja, ich brauche immer ein paar. Es gibt aber wohl keine Bestimmungen in welchem Abstand zueinander die angebaut werden müssen. Selbst übereinander soll gehen.

Dann werde ich mir mal welche von Osram kommen lassen. Bei Osram gibt es auch eine Halterung für das Kennzeichen. Vielleicht kann ich die verwenden.

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Hast du mal einen link?

Die hier wollte ich eigentlich verwenden. Die neuste Version hat auch eine Zulassung bekommen und ist etwas schlanker als der Vorgänger

SCHLANKE LED-RAMPE FÜR VOLVO XC70 08-16, MIT MONTAGESATZ, LIGHTSOME

Halterung von Osram

https://www.osram.de/.../]License Plate Bracket AX[/url]

Welche Lichter von Osram verwendbar sind habe ich noch nicht genauer schauen können. Sollten ja wie die Bar sein damit ich keine Probleme mit dem PDC bekomme.

Meine Bar ist mit zwei Kammern und damit zweigeteilt. Daher auch das E-Prüfzeichen.

Hier steht doch alles drin: https://www.osram.de/.../

“Doppelte ECE Prüfzahl damit auch einzeln verbaut werden kann”

Außerdem ist die günstiger als die von vparts -> ab ~ 163€ inkl. Versand.

Zusatzscheinwerfer müssen immer paarweise und symmetrisch angebracht werden, sonst gibts nur Probleme. Daher musste ich eine Bar mit zwei Bereichen nehmen. Fällt aber kaum auf, da das Teil nur einen Mittelsteg hat.

Bitte einfach mal den Link öffnen und lesen....zwei E Nr steht für zwei Leuchten in einem Bauteil. Es ist also alles gemäß StVZO. Es hat 2x Referenzzahl 25 -> 50. Plus 2x25 bei xenon bzw. 2x 20 bei H7 ergibt also 100 bzw. 90
Gilt natürlich nur für Fernlicht....

Dann werde ich das ganze mal meinem Mann vom TÜV vorstellen und fragen ob es bei ihm durchgehen würde.

@cmdrtom Welche Halterung wurde bei dir verbaut? Die von Osram die hinter das Kennzeichen kommt?

Zitat:

Doppelte ECE Prüfzahl damit auch einzeln verbaut werden kann

Scheint aber nur für die Lightbar FX500-CB SM zu gelten

Die Referenzzahl habe ich aber noch nicht gefunden. Die müsste ich dem TÜV ja vorzeigen.

Referenzzahl ist 50 bzw. 2x25, steht im Text und kann man an der Bezeichnung herleiten.
Wenn OSRAM es gemäß StVZO verkauft, was soll da der “TÜV MANN” besser wissen wenn er noch nicht mal die Referenzzahl im Feld von den Fotos im ersten Thread findet...

Zitat:

@Uli0001 schrieb am 29. Dezember 2020 um 12:15:22 Uhr:


Dann werde ich das ganze mal meinem Mann vom TÜV vorstellen und fragen ob es bei ihm durchgehen würde.

@cmdrtom Welche Halterung wurde bei dir verbaut? Die von Osram die hinter das Kennzeichen kommt?

Zitat:

@Uli0001 schrieb am 29. Dezember 2020 um 12:15:22 Uhr:



Zitat:

Doppelte ECE Prüfzahl damit auch einzeln verbaut werden kann

Scheint aber nur für die Lightbar FX500-CB SM zu gelten

Die Referenzzahl habe ich aber noch nicht gefunden. Die müsste ich dem TÜV ja vorzeigen.

Ref. Osram
Ref. Osram

Nur zur Klarstellung- ich hab keine Osram verbaut, sondern folgende.

[url= https://www.rennsport-ehm.de/.../...er_2x5-light_MAXTEL_LED.JL9256.htm]MAXTEL JL9256[/url]

Die Halterung habe ich selbst aus einigen Stahlblechen bzw. -winkeln konstruiert, so dass das Teil hinter dem Kennzeichen befestigt wird, ähnlich wie die Originalhalterung für die Volvo Zusatzscheinwerfer aus dem Zubehör.
Bei Anbau einer Bar unbedingt drauf achten, dass die nicht zu breit ist, sonst stört es die vorderen Parkpiepser, sofern vorhanden.

Servus, die Referenzzahl beträgt lt. Auskunft meines Autohauses bei Halogenlampen 20 und Xenonlicht 25, siehe Bild. da in das Gehäuse beide Varianten verbaut wurden ( je nach Auswahl Halogen oder Xenon ) stehen beide Referenzzahlen drauf.
Ich habe ebenfalls vor, das mir den LED-Bars "Tüv-konform" hinzubekommen. Es geht !! Ich habe folgenden Text mit der Zusammenfassung des Gesprächs bei Dekra und Tüv einem Bekannten geschickt, der ebenfalls daran interessiert war :

ich bin also gestern zu unserer Dekra gefahren und habe mir dort einen Prüfer geschnappt. Ich habe ihm die außer Betrieb gesetzte Leuchte (kein "E" Prüfzeichen) an meinem V40 gezeigt und gesagt, es gäbe welche von Osram bzw Hella die ein Prüfzeichen hätten und die angeblich im Straßenverkehr unter bestimmten Auflagen zugelassen wären... Eine der Auflagen wäre z.b., dass Fernlichter nur paarweise angebaut werden dürfen. Die erste Reaktion von ihm war Kopfschütteln... Klar... Als wir dann ins Büro gegangen sind fragte ich warum es denn nicht erlaubt wäre ein paar Fernscheinwerfer anzuschrauben die in Europa geprüft und genehmigt sind... Die magische Zahl von 100 (auf gesamte Lichtleistung nach vorne) würde nicht überschritten werden, 2 x Hauptscheinwerfer mit Referenzwert 25 ergibt 50 und die Led Bar (Helle Single Twin ) hat jeweils 17,5 also 35 ergibt also 85 in der Gesamtzahl, irgendwo muss es doch ein paar Vorschriften geben die das erlauben oder verbieten. Mit einem Kollegen machten sie sich auf die Suche denn er sagte mir es gibt eine Anbauvorschrift... Laut Osram und Hella gibt es keine Anbauvorschrift! Diese Anbauvorschrift gilt wiederum nur für Abblendlicht... Nicht für Fernlicht! Heißt also im Klartext : Es gibt keine Anbauvorschrift für Fernlichtscheinwerfer, die sagt, wie welche wo dran geschraubt werden dürfen, solange die Lampen ein E-Prüfzeichen haben, nicht über die Fahrzeug Länge Breite oder Höhe hinausschauen und die Gesamtzahl 100 an Lichtleistung nicht überschreitet...!! Dann darf ich die Dinger dran bauen! Aber nur paarweise, also nicht nur einen Balken sondern tatsächlich zwei Lichtbalken! Allerdings gibts von Hella eine LED Bar, die heisst "Single Twin " und gilt als 2 (!) Lampen !! Ich war begeistert... und bin vor lauter Begeisterung gleich noch zum TÜV gefahren und habe mir dort einen Prüfer mit der gleichen Aufgabe geschnappt... nach einer Dreiviertelstunde hin und her konnten auch die beiden TÜV Leute keine gegenteilige Vorschrift finden... Was sie erstmal nicht glauben konnten. Jedes Mal, wenn ich fragte wo steht das, bitte.... wenn es nicht erlaubt wäre muss es irgendwo eine Vorschrift geben die dieses untersagt und diese Vorschrift müsste der Tüv doch auch haben, mussten die Ingenieure passen, weil sie keine entsprechende Vorschrift gefunden haben. Auch ein Telefonat mit der Tüv Zentrale in München brachte die nicht das von den beiden geeünschte Verbot, da auch der in München nichts gefunden hat.... Es war ein älterer Kollege, der ihnen sagte dass es für Fernscheinwerfer keine Anbauvorschrift mehr gibt. Ein abschließendes Resümee ergab demnach, dass ich auch beim TÜV mit diesen Lampen vorfahren darf, wieder unter den Einhaltung der gesetzlichen Normen und Vorschriften, und so dann ohne Probleme eine Hauptuntersuchung bekommen müsste. Der Prüfer meinte zwar er würde sie mir verweigern, aber auf meine Frage mit welcher Berechtigung, konnte er mir keine plausible Antwort geben und er meinte nur wenn ich dagegen angehen würde dass er mir die Plakette nicht gibt, würde ich vermutlich recht bekommen..... In den nächsten Wochen werd ich mir die von Hella zulegen und mal bei den Prüforganen vorstellig werden....Jetzt will ichs wissen.... ??????......

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