Referenzzahl Scheinwerfer
Grüße Gemeinde.
Für eine Tour nach Schweden wollte ich mir gerne weitere Scheinwerfer an meinen Elch bauen. Mit dem TÜV habe ich mich bereits über die Bedingungen unterhalten. Was mir aber keine sagen konnte ist die Referenzzahl von meinen Scheinwerfern. In Summe darf ich ja nicht über 100 kommen in D. Kennt sich da jemand von euch aus? Sollen ja auf den Scheinwerfern stehen aber welche ist es bei mir?
46 Antworten
Zitat:
@oldmoose0815 schrieb am 21. Januar 2021 um 10:22:43 Uhr:
Servus, die Referenzzahl beträgt lt. Auskunft meines Autohauses bei Halogenlampen 20 und Xenonlicht 25, siehe Bild. da in das Gehäuse beide Varianten verbaut wurden ( je nach Auswahl Halogen oder Xenon ) stehen beide Referenzzahlen drauf.
Ich habe ebenfalls vor, das mir den LED-Bars "Tüv-konform" hinzubekommen. Es geht !! Ich habe folgenden Text mit der Zusammenfassung des Gesprächs bei Dekra und Tüv einem Bekannten geschickt, der ebenfalls daran interessiert war :ich bin also gestern zu unserer Dekra gefahren und habe mir dort einen Prüfer geschnappt. Ich habe ihm die außer Betrieb gesetzte Leuchte (kein "E" Prüfzeichen) an meinem V40 gezeigt und gesagt, es gäbe welche von Osram bzw Hella die ein Prüfzeichen hätten und die angeblich im Straßenverkehr unter bestimmten Auflagen zugelassen wären... Eine der Auflagen wäre z.b., dass Fernlichter nur paarweise angebaut werden dürfen. Die erste Reaktion von ihm war Kopfschütteln... Klar... Als wir dann ins Büro gegangen sind fragte ich warum es denn nicht erlaubt wäre ein paar Fernscheinwerfer anzuschrauben die in Europa geprüft und genehmigt sind... Die magische Zahl von 100 (auf gesamte Lichtleistung nach vorne) würde nicht überschritten werden, 2 x Hauptscheinwerfer mit Referenzwert 25 ergibt 50 und die Led Bar (Helle Single Twin ) hat jeweils 17,5 also 35 ergibt also 85 in der Gesamtzahl, irgendwo muss es doch ein paar Vorschriften geben die das erlauben oder verbieten. Mit einem Kollegen machten sie sich auf die Suche denn er sagte mir es gibt eine Anbauvorschrift... Laut Osram und Hella gibt es keine Anbauvorschrift! Diese Anbauvorschrift gilt wiederum nur für Abblendlicht... Nicht für Fernlicht! Heißt also im Klartext : Es gibt keine Anbauvorschrift für Fernlichtscheinwerfer, die sagt, wie welche wo dran geschraubt werden dürfen, solange die Lampen ein E-Prüfzeichen haben, nicht über die Fahrzeug Länge Breite oder Höhe hinausschauen und die Gesamtzahl 100 an Lichtleistung nicht überschreitet...!! Dann darf ich die Dinger dran bauen! Aber nur paarweise, also nicht nur einen Balken sondern tatsächlich zwei Lichtbalken! Allerdings gibts von Hella eine LED Bar, die heisst "Single Twin " und gilt als 2 (!) Lampen !! Ich war begeistert... und bin vor lauter Begeisterung gleich noch zum TÜV gefahren und habe mir dort einen Prüfer mit der gleichen Aufgabe geschnappt... nach einer Dreiviertelstunde hin und her konnten auch die beiden TÜV Leute keine gegenteilige Vorschrift finden... Was sie erstmal nicht glauben konnten. Jedes Mal, wenn ich fragte wo steht das, bitte.... wenn es nicht erlaubt wäre muss es irgendwo eine Vorschrift geben die dieses untersagt und diese Vorschrift müsste der Tüv doch auch haben, mussten die Ingenieure passen, weil sie keine entsprechende Vorschrift gefunden haben. Auch ein Telefonat mit der Tüv Zentrale in München brachte die nicht das von den beiden geeünschte Verbot, da auch der in München nichts gefunden hat.... Es war ein älterer Kollege, der ihnen sagte dass es für Fernscheinwerfer keine Anbauvorschrift mehr gibt. Ein abschließendes Resümee ergab demnach, dass ich auch beim TÜV mit diesen Lampen vorfahren darf, wieder unter den Einhaltung der gesetzlichen Normen und Vorschriften, und so dann ohne Probleme eine Hauptuntersuchung bekommen müsste. Der Prüfer meinte zwar er würde sie mir verweigern, aber auf meine Frage mit welcher Berechtigung, konnte er mir keine plausible Antwort geben und er meinte nur wenn ich dagegen angehen würde dass er mir die Plakette nicht gibt, würde ich vermutlich recht bekommen..... In den nächsten Wochen werd ich mir die von Hella zulegen und mal bei den Prüforganen vorstellig werden....Jetzt will ichs wissen.... ??????......
Zitat:
@viking1966 schrieb am 21. Januar 2021 um 10:33:03 Uhr:
Die Regeln sind doch eindeutig nach ECE 48
Ja, schon....nur wissen die Herren in den Prüfstellen das wohl manchmal nicht. Die sehen ne Light Bar und es heisst erstmal "Verboten" Aber solange die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, doch erlaubt. Kein Mensch kann alle Vorschriften im Kopf haben, aber dann muss halt auch mal nachgeschlagen werden, was geht und was nicht. Da beisst es bei manchen halt einfach aus. EINE LED Bar nein...zwei, weil nur paarweise ist okay. unter Einhaltung der ECE 112, Referenzwert, Prüfzeichen usw
Deshalb hat meine Lightbar zwei Kammern und gilt als Paar.
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Mal eine Frage
Wenn xenon 2x25 und H7 2x 20 hat dann sind das ja schon zusammen 90
Ich meine das bei mir V70 von 2015 als Fernlicht beide zusammen leuchten.
Liege ich da falsch und könnte noch Zusatz dran schrauben oder eher nicht?
Die 100 zählt nur für das Fernlicht. Laut ECE darf bei Fernlicht auch das Abblendlicht mit eingeschaltet sein.
So, ich wollte mich eigentlich am Montag kommende Woche mit einem Ergebnis melden und den Bildern. Am Montag sollen bei meinem Nielas, ja bei uns haben Autos Namen, der Scheinwerfer/ die Bar angebaut werden. Ich habe einen vergleichbaren Tanz mit der DEKRA durch.
Mitarbeiter 1 DEKRA: Die Bar ist nicht zulässig da die ECE R48 nicht eingehalten wird. Steht je nicht in den Unterlagen und auf der Bar.
Witzig, die Beschreibt auch den Anbau und kann damit nicht auf der Bar draufstehen.
Mitarbeiter 2 DREKRA: Die Anfrage erfolgte per Mail aber landete am Ende in derselben Filiale wo ich auch persönlich war. Es ging lange hin und her bis letztlich folgendes raus kaum. Anbauen darf ich die Bar aber ob die von Osram als ein oder zwei Scheinwerfer gilt blieb offen. Im Falle einer anfrage von der Polizei würde sich dieser Mitarbeiter nicht eindeutig zu einem Ergebnis bekennen. Nach seiner Einschätzung handelt es sich nur um einen Scheinwerfer was im Wiederspruch zu den Angaben des Herstellers steht. Mit einer entsprechenden Schaltung dürfen zwei Scheinwerfer auch in einem Gehäuse verbaut sein. Ob die notwendige Schaltung hier vorhanden ist kann er nicht prüfen. Damit halt keine eindeutige Antwort.
Ich habe mir dann die ECE R48 genauer angeschaut. ECE R48 16.01.2019 (LINK)
2.7.1. Lichtquelle
2.7.1.1. „Lichtquelle“ ist ein Element oder sind mehrere Elemente für sichtbare Strahlung, das (die) mit ein oder mehreren Umhüllungen und mit einem Sockel für eine mechanische und elektrische Verbindung versehen sein kann (können)
Bei H7 … sind es die Leuchtmittel oder umgangssprachlich die Birne. Wie ist es bei LED? Ist da die Bar die Lichtquelle?
2.16.1. „Einzelleuchte“:
a) eine Einrichtung oder ein Teil einer Einrichtung mit einer Licht- oder Lichtsignalfunktion, einer oder mehrerer Lichtquellen und einer sichtbaren leuchtenden Fläche in Richtung der Bezugsachse, die eine durchgehende Fläche aufweist oder aus zwei oder mehreren getrennten Teilen zusammengesetzt sein kann, oder
Also sie kann zusammengebaut sein. Der nächste Punkt ist aber für mich eigentlich der wichtigste.
2.16.2. „Zwei Leuchten“ oder „eine gerade Anzahl von Leuchten“ in Form eines Bands oder Streifens sind zwei Leuchten mit einer einzigen Lichtaustrittsfläche, wenn dieses Band oder dieser Streifen symmetrisch zur Fahrzeuglängsmittelebene angeordnet ist.
Na erklärt das nicht alles? Entweder interpretiere ich hier was falsch oder es beschreibt genau eine Bar. Bedingung ist halt: „Sie muss mittig angebaut sein“. Ich würde ja sogar fast soweit gehen und behaupten es muss keine getrennte sein.
Noch zur Vervollständigung, was auch die Frage von @m.s.m.s beantwortet:
6.1.9.1. Die größte Lichtstärke aller Scheinwerfer für Fernlicht, die gleichzeitig eingeschaltet werden können, darf 430 000 cd (das entspricht einem Wert (Kennzahl) von 100) nicht überschreiten.
Aber Bi Xenonlicht schaltet doch auch auf Fernlicht und zusätzlich habe ich noch H7 drin.
Aldo doch 90 für die Ferne oder seh ich das falsch?
Zitat:
@m.s.m.s. schrieb am 21. Januar 2021 um 22:12:47 Uhr:
Aber Bi Xenonlicht schaltet doch auch auf Fernlicht und zusätzlich habe ich noch H7 drin.
Aldo doch 90 für die Ferne oder seh ich das falsch?
Wir haben zur selben Zeit geschrieben. Ja, du liegst falsch. Das Abblendlicht spielt bei der Berechnung keine Rolle.
ECE R48
6.1.9.1. Die größte Lichtstärke aller Scheinwerfer für Fernlicht, die gleichzeitig eingeschaltet werden können, darf 430 000 cd (das entspricht einem Wert (Kennzahl) von 100) nicht überschreiten.
Eines hatte ich noch vergessen: Der TÜV hat meine Anfrage bis heute nicht beantwortet (8 Tage) Es gab zwar eine Rückfrage die ich auch Beantwortet habe aber danach war Funkstille.
Ich sehe die Scheinwerfer, die in einem Gehäuse verbaut sind und nur mit einem Steg getrennt sind (trotz E-Zeichen) als Problematisch - da ein 3er licht den Schienenfahrzeugen zugeteilt ist - aus der Entfernung siehst beim eingeschaltetem Licht die Trennung nicht.
So wirst du immer Stress mit irgendjemand haben..,
Gruß Didi
Ach was, Osram hat doch eindeutig in der Lichtbar geschrieben: 2 Schweinwerfer in einem Gehäuse mit zwei E Nr. damit Verwendung gem StVO möglich ist.
Also dran gebaut das Ding.
Diskussionen mit Polizei / TÜV etc. erübrigen sich wenn man die OSRAM Unterlagen dabei hat; die einzelnen Personen sind trotz ihrer offiziellen Position dennoch nicht allwissend und oft nicht auf den aktuellsten Stand.
Zeigt ja schon die unterschiedlichen oder fehlenden Antworten.
Wichtig ist nur: freundlich, kooperativ und hilfsbereit bleiben im Fall des Falles. (Gespielte Ahnungslosigkeit ist nicht förderlich)
Korrekt. Wenn es zwei Scheinwerfer in einem Gehäuse sind und pro Gehäuse ein E-Prüfzeichen drauf ist, passt das.
Zitat:
@busch63 schrieb am 23. Januar 2021 um 12:03:26 Uhr:
Ach was, Osram hat doch eindeutig in der Lichtbar geschrieben: 2 Schweinwerfer in einem Gehäuse mit zwei E Nr. damit Verwendung gem StVO möglich ist.
Also dran gebaut das Ding.
Diskussionen mit Polizei / TÜV etc. erübrigen sich wenn man die OSRAM Unterlagen dabei hat; die einzelnen Personen sind trotz ihrer offiziellen Position dennoch nicht allwissend und oft nicht auf den aktuellsten Stand.
Zeigt ja schon die unterschiedlichen oder fehlenden Antworten.
Wichtig ist nur: freundlich, kooperativ und hilfsbereit bleiben im Fall des Falles. (Gespielte Ahnungslosigkeit ist nicht förderlich)
Ein kurzer Zwischenstand.
Bar ist angebaut.
Strom überlastet das Steuergerät. Wir müssen also noch ein Relais und eine Sicherung verbauen um den Strom von der Batterie zu ziehen und von der Lampe nur den Steuerstrom zu ziehen.