Rechtslage zum Thema Verkehrszeichen Assistent
Ich erlebe immer wieder, dass Temposchilder in Baustellenbereichen auf der Autobahn
so aufgestellt sind, dass die Kamera diese nicht erfasst. Weiß jemand wie hier die Rechtslage ist?
Ich gehe mal davon aus, dass mich das nicht entlasten würde bei einer Überschreitung.
Beste Antwort im Thema
Hör mir auf mit autonomen Fahren, dass kann doch nur in die Hose gehen😛
49 Antworten
Zitat:
@StefanLi schrieb am 9. Februar 2017 um 11:30:54 Uhr:
Die Wahrnehmung über das Weltgeschehen scheint mit den Baujahren Deines Fuhrparks im Gleichschritt zu stehen. Wir hatten da ja seit 1989 schon ein paar Vorgänge, bei denen im großen Stile sozialisiert wurde. Im kleineren ist es Prinzip, wenn man sich mal Funktion und Wirkung von Versicherungen anschaut.Ich unterstelle, Du bist in Deutschland oder angrenzend zu Hause. Das regelmäßige Studium der sog. "Lögenprösse" könnte der Erhellung dienen. 😉 Darüber hinaus ist ein prinzipiell lebensbejahender Umgang mit der Außenwelt förderlich bei den Ankündigungen auch ab und an mal Taten zu erkennen. 😁😁 Da gibt es Menschen, die machen das - zwar mit zweifelhafter Form und Inhalt - aber seit ein paar Wochen förmlich im Minutentakt. 😉😎
Und soll mir jetzt dieser sinnbefreite, nicht zum Thema gehörende Beitrag sagen? 🙄 Wenn dein Papagei krank ist, kauf dir einen neuen 😁
Zitat:
@buggeliger schrieb am 9. Februar 2017 um 12:44:07 Uhr:
Das Auto muss nicht mal in Betrieb sein. es gab einen Fall da stand ein Auto still rum, in Radfahrer hat sich erschrocken und ist gestürzt, 10 m vom Auto weg: Haftung wegen Betriebsgefahr. Allein die Existenz des Autos reicht schon um eine Gefahr darzustellen.
Da hätte ich jetzt aber gerne mal einen Beleg, Aktenzeichen o.ä. für. Sonst glaube ich das so nicht.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 10. Februar 2017 um 08:25:32 Uhr:
Zitat:
@buggeliger schrieb am 9. Februar 2017 um 12:44:07 Uhr:
Das Auto muss nicht mal in Betrieb sein. es gab einen Fall da stand ein Auto still rum, in Radfahrer hat sich erschrocken und ist gestürzt, 10 m vom Auto weg: Haftung wegen Betriebsgefahr. Allein die Existenz des Autos reicht schon um eine Gefahr darzustellen.Da hätte ich jetzt aber gerne mal einen Beleg, Aktenzeichen o.ä. für. Sonst glaube ich das so nicht.
Ist dir schon aufgefallen, dass es immer wieder dieselben User sind, die die Märchenstunde eröffnen?
Aber zum Thema:
Wenn die schlechte Verkehrszeichenerkennung nicht schuld ist, kann man auch auf schwere Kindheit plädieren, wenn man mit 130 durch die Baustelle jettet. Sowas zieht immer.
Bloss nicht dieses böse Wort mit Eigen am Anfang und Verantwortung am Ende.
Wer ist der Chef im Auto?
Der Assisent oder der der hinterm Lenkrad sitzt?
Wenn beim Autofahren der Assistent der Chef wäre würden schon lange das autonome Autofahren zum Alltag gehören.
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Zitat:
@Hellmi schrieb am 3. Februar 2017 um 17:34:13 Uhr:
Hör mir auf mit autonomen Fahren, dass kann doch nur in die Hose gehen😛
Schreibt jemand, der sich scheinbar immer auf seinen Assistenten verläßt. Hmm, gibt mir zu Denken.
Allein schon die Frage. 😁😁😰😰
Woran das Autonome Fahren wohl scheitern wird, scheint immer klarer zu werden. Tschuldige
Zitat:
@Thommy104 schrieb am 15. Februar 2017 um 21:01:34 Uhr:
Zitat:
@Hellmi schrieb am 3. Februar 2017 um 17:34:13 Uhr:
Hör mir auf mit autonomen Fahren, dass kann doch nur in die Hose gehen😛Schreibt jemand, der sich scheinbar immer auf seinen Assistenten verläßt. Hmm, gibt mir zu Denken.
Allein schon die Frage. 😁😁😰😰
Woran das Autonome Fahren wohl scheitern wird, scheint immer klarer zu werden. Tschuldige
Wenn Du des Lesens nicht mächtig bist, einfach mal die Klappe halten. Nirgendwo habe ich
geschrieben das ich mich darauf verlasse.
Zitat:
@Hellmi schrieb am 16. Februar 2017 um 10:59:12 Uhr:
Wenn Du des Lesens nicht mächtig bist, einfach mal die Klappe halten. Nirgendwo habe ich
geschrieben das ich mich darauf verlasse.
Dein Titel "Rechtslage zum Thema Verkehrszeichen Assistent" läßt aber anderes vermuten.
Zitat:
@wkienzl schrieb am 16. Februar 2017 um 11:46:42 Uhr:
Dein Titel "Rechtslage zum Thema Verkehrszeichen Assistent" läßt aber anderes vermuten.
Was zeigt, dass man nicht nur den Titel lesen sollte, um anschließend Vermutungen anzustellen, sondern einfach auch mal den Beitrag.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 16. Februar 2017 um 16:30:34 Uhr:
Zitat:
@wkienzl schrieb am 16. Februar 2017 um 11:46:42 Uhr:
Dein Titel "Rechtslage zum Thema Verkehrszeichen Assistent" läßt aber anderes vermuten.Was zeigt, dass man nicht nur den Titel lesen sollte, um anschließend Vermutungen anzustellen, sondern einfach auch mal den Beitrag.
Zitat:
Aus dem Starteitrag
Ich erlebe immer wieder, dass Temposchilder in Baustellenbereichen auf der Autobahn
so aufgestellt sind, dass die Kamera diese nicht erfasst. Weiß jemand wie hier die Rechtslage ist?
Na und. Wenn sich der TE eh nicht drauf verläßt ist die Rechtslage wenn der Verkehrszeichenassi ein Verkehrszeichn nicht erkennt für die Tonne.
Es ändert nichts daran, dass der Autofahrer und nicht der techn. Assistent zuständig ist die Verkehrszeichen rechtzeitig zu erkennen.
Es gibt nirgends eine Aufstellungsanordnung die die Erkennung durch in Autos verbaute Verkehrszeichenserkennungassistenten zwingen vorschreibt.
@Hannes1971 Glaubst du denn ich hätte ein Archiv damit ich alles was jemals gedruckt wurde belegen kann? Es ist so gewesen, und du kannst es glauben oder nicht. Aber du kannst schon mal davon ausgehen dass ich das so gelesen und wiedergegeben habe. Zudem hätte ich keinen Grund mir hier etwas aus den Fingern zu saugen. Dein Mißtrauen hat schon was pathologisches. Bist wohl "alternative-facts"-geschädigt... Ich heisse nicht Trump 😁
Es war so, und es bleibt so, auch wenn du anscheinend alles in Frage stellst was nicht in dein Bild der Welt passt. Ich weiss es hört sich bescheuert an aber es war halt so. Mir ist es egal ob du das jetzt glaubst oder nicht.
Zitat:
@buggeliger schrieb am 16. Februar 2017 um 19:42:36 Uhr:
@Hannes1971 Glaubst du denn ich hätte ein Archiv damit ich alles was jemals gedruckt wurde belegen kann? Es ist so gewesen, und du kannst es glauben oder nicht. Aber du kannst schon mal davon ausgehen dass ich das so gelesen und wiedergegeben habe. Zudem hätte ich keinen Grund mir hier etwas aus den Fingern zu saugen. Dein Mißtrauen hat schon was pathologisches. Bist wohl "alternative-facts"-geschädigt... Ich heisse nicht Trump 😁
Es war so, und es bleibt so, auch wenn du anscheinend alles in Frage stellst was nicht in dein Bild der Welt passt. Ich weiss es hört sich bescheuert an aber es war halt so. Mir ist es egal ob du das jetzt glaubst oder nicht.
Wenn Du es belegen kannst, sind es Fakten. Wenn nicht, ist es eben eine Lügengeschichte oder eben die viel genutzten Alternativen Fakten...
Ich gehe aber von letzterem aus, bis zum Beweis des Gegenteils.
Fakten können auch richtig sein, wenn sie nicht bewiesen sind. Wir sind hier nicht vor Gericht und auch dort kann durch die Aussage eines Zeugen und glaubwürdigen Vortrag etwas entschieden werden, was nicht durch Moses in Steintafeln geritzt wurde.
Zitat:
@StefanLi schrieb am 17. Februar 2017 um 13:52:51 Uhr:
Fakten können auch richtig sein, wenn sie nicht bewiesen sind. Wir sind hier nicht vor Gericht und auch dort kann durch die Aussage eines Zeugen und glaubwürdigen Vortrag etwas entschieden werden, was nicht durch Moses in Steintafeln geritzt wurde.
Es gibt Fakten und es gibt Meinungen. Erstere haben die Eigenschaft, dass sie in irgendeiner Form belegbar sind. Und wenn irgendwelche eher unwahrscheinlichen Dinge dargelegt werden (wie z.B. dass ein 10 m entfernt stehendes Auto in Gefährdungshaftung genommen wird), hätte ich dafür gerne einen Beleg. Vor allem dann, wenn diese Story mit "es gab mal Fälle" beginnt. Wenn es einen Fall gab, dann gibt es auch ein Aktenzeichen, dann kann man das auch nachlesen. Und wenn der Angesprochene dann pampig reagiert ist sowieso klar, dass er keine Belege liefern kann. Getroffene Hunde und so...
Ich habe mir hier sogar die Mühe gemacht "Betriebsgefahr stehendes Fahrzeug" und "Betriebsgefahr Auto Fahrrad" zu googeln. Und siehe da: Für eine Betriebsgefahr muss das Auto in Betrieb gewesen, sprich gefahren, sein oder zumindest falsch geparkt (in einem Fall in zweiter Reihe) gewesen sein. Also nix mit "Betriebsgefahr weil sich Fahrradfahrer vor einem 10 m entfernt geparkten Auto erschreckt hat".
In der speziellen Frage bin ich bei Dir.
A I Gefährdungshaftung
Ein im öffentlichen Verkehrsraum abgestelltes, haltendes oder parkendes Kfz befindet
sich in Betrieb. Dies gilt solange, bis die durch das Halten/Parken bestehende Gefahrenlage
beseitigt ist (s. Rz. A 149 ff.). Dasselbe gilt auch für ein im öffentlichen Verkehrsraum
liegen gebliebenes Kfz 12. Der Betrieb endet mit der Entfernung des Kfz aus
dem öffentlichen Verkehrsbereich13.
Quelle:
http://bilder.buecher.de/zusatz/24/24418/24418260_lese_1.pdf
Nicht unbedingt das Bsp. mit dem 10m entfernten Radfahrer, aber wundern würde mich bei unseren Gesetzen nichts .