Rechtslage zum Thema Verkehrszeichen Assistent
Ich erlebe immer wieder, dass Temposchilder in Baustellenbereichen auf der Autobahn
so aufgestellt sind, dass die Kamera diese nicht erfasst. Weiß jemand wie hier die Rechtslage ist?
Ich gehe mal davon aus, dass mich das nicht entlasten würde bei einer Überschreitung.
Beste Antwort im Thema
Hör mir auf mit autonomen Fahren, dass kann doch nur in die Hose gehen😛
49 Antworten
Danke für den Verweis. Leider kann man den Link zur RZ A149 ff. nicht nutzen, was der Genauigkeit dienen würde. Ob die Haftung auch bei ordnungsgemäß und erwartbarem Abstellen eines Kfz auch hier über den Betrieb gelten kann, ist IMHO in der Rspr. strittig. Der Hinweis kommt wohl von Kirchhof, konnte aber auf die Schnelle keinen Beleg dazu ausfindig machen.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 9. Februar 2017 um 12:28:47 Uhr:
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 9. Februar 2017 um 10:47:56 Uhr:
... Die Erkenntnis, daß es nichts fehlerfreies gibt ist keine "Grundhaltung" sondern Realität, da helfen endlose Labereien, "Disskussion" genannt, nicht weiter. Man kann nichts garantieren, was es nicht gibt und genau das wird jeder Hersteller machen - nämlich jede Haftung ablehnen. ...
Ist dir eigentlich bewusst, dass du für dein Auto eine Gefährdungshaftung trägst? Ohne persönliches Verschulden haftest du auch für Schäden, die anderen allein daraus, dass du ein Auto in Betrieb hast, entstehen. Diese Haftung ginge für vollautonom, also ohne Einfluss der Insassen (einen verantwortlichen Fahrer gibt es dann nicht mehr) agierenden Fahrzeuge auf die Hersteller über.
Man haftet nicht zwingend aus der Betriebsgefahr. Hinter dem groben Verschulden eines Unfallgegners kann die Mithaftung aus der Betriebsgefahr zurücktreten. Auch befreit ein erfolgreich geführter Unabwendbarkeitsnachweis von der Gefährdungshaftung.
Spannender wird´s doch bei der Verschuldenshaftung.
Dein Unfallgegner (seit dem Unfall im Rollstuhl) sagt: ER war´s!
Du (nach 2 Monaten endlich wieder aus dem Krankenhaus raus) sagst: Nein! ICH war´s nicht! Mein S80 war´s! DER hat mich pilotiert! DER hat den Riesenfehler begangen!
Volvo daraufhin: Ach so! Na, wenn Ostelch DAS sagt, dann war´s der S80.
O.k., dann kommen wir halt für ALLE Sachschäden, Schmerzensgeldforderungen und Folgeschäden auf ...
Kundenzufriedenheit hat schließlich Priorität und wir wollen auch nächstes Jahr wieder beim J.D. Power-Report ganz oben mitmischen ...
Zitat:
@Ostelch schrieb am 9. Februar 2017 um 12:28:47 Uhr:
Das Haftungsrisiko würde wie bisher über Versicherungen gedeckt. Letzlich wird das Kostenrisiko, das daraus resultiert, natürlich über den Verkaufspreis mit abgedeckt. Wo ist da das Problem?
Beim Verkaufspreis?
Sind ja nicht alle so vermögend.
Die Versicherung ist in der Ausstattung "Vollautomatisiert" eingerechnet, da es eine unabwendbare Kombination ist. Verkaufe ich, nach dem o.a. Muster, Vollautonom, brauche ich zur Absicherung auch den Haftungsschutz.
Das Problem dürfte wohl nicht die zivilrechtlichtliche Seite (wer zahlt?) sein, das lässt sich regeln (auch wenn dann natürlich jeder wieder versuchen wird, nicht zahlen zu müssen). Nein, das große Problem ist die strafrechtliche Frage: Wer geht in den Knast, wenn es Schwerverletzte und Tote gibt, weil die Automatik nicht recht funktioniert hat? Der Staat wird es ganz sicher so regeln, dass nicht seine Vertreter oder diejenigen, welche für ihn die Schilder aufstellen, dran sind. Und wer ist es dann beim Autobauer? Die Ingenieure und Software-Entwickler, welche das entsprechende Teil/Modul entwickelt haben? Oder der Zulieferer, der eine minderwertige Linse für die Kamera geliefert hat? Oder am Ende gar der Konzernchef, der selbstverständlich von allem nichts wusste? Nein, die Industrie wird es immer so drehen, dass am Ende der Nutzer (formerly knwon as Fahrer) die letzte Verantwortung trägt und die Systeme bzgl. korrekter Funktion z.B. "überwachen" muss. Und damit sind dann so ziemlich alle Vorteile dahin, die das autonom fahrende Auto bringen könnte, weil ich dann doch nicht hinter dem Lenkrad Zeitung lesen oder arbeiten kann. Das ist in meinen Augen der Punkt, weshalb wir noch sehr lange auf den Durchbruch des autonom fahrenden Autos warten können.