Rechtslage bei Fußraumbeleuchtung

Nissan

Was hat man als Fahrzeugführer in der Probezeit zu befürchten wenn die Polizei bemerkt das man eine Fußraumbeleuchtung installiert hat. Bzw. was passiert wenn sie diese im fahrenden KFZ auch noch im Betrieb sieht? Kann ich die Gesetze umgehen indem ich einen Schalter dazwischenbaue?

Danke für Eure Hilfe!

10 Antworten

Hm...

Ich denk mal, das wird ungefähr so sein, wie der der Unterbodenbeleuchtung:

Nur für Showzwecke, bau am besten einen Schalter dazwischen, dann kannste sie ja ausschalten...

Ich denke, du darfst sie vom Gesetz her nur auf dem Privatgelände und bei Shows ausschalten.
Wenn du sie sonst aus hast, dann darf man das denke ich schon haben! Ne UFO-Beleuchtung darf man ja auch haben, solange sie aus ist (oder täusch ich mich da?)

Bin mir zwar nicht sicher, aber denke, dass es so ist!

Gruß, nX

Eine Unterbodenbeleuchtung darf dann installiert sein wenn sie nur dann funktioniert wenn die Türen des Fahrzeuges offen sind. Sprich auf Parkplätzen etc. Mit show hat das nix zu tun.

Mit Innenraumbeleuchtung weiß ich nicht wie es ist. Vom Prinzip das gleiche. Sprich bei offenen Türen usw. Ich hab 4 Stk zu 25cm, 2LEDs und eine 1,20m lange öhre im Kofferraum und hatte bis jetzt noch keine Probs.

Gesetze umgehen kannst du nicht!!!! Wenn du etwas illegales machst ist es nunmal illegal. Da gibts nix zu umgehen.
Aber ein Schalter würde ich selbstverstänlich reinmachen. willst die Röhren ja wohl kaum Tag und Nacht brennen lassen.

Die würden ja nur brennen, wenn der Schlüssel steckt ---> Strom.

Das mit den offenen Türen hab ich auch schonmal gehört, aber da gibt es so viele Meinungen, da anscheinend nirgendswo genau steht, ob man sie haben darf oder nicht. Müsste man mal nachschaun!

@jabberwok:

Was genau meinst du jetzt: Fußraumbeleuchtung oder Unterbodenbeleuchtung?

Eine Fußraumbeleuchtung ist absolut zulässig und nicht eintragungspflichtig, solange du sie so angebracht hast, dass weder du noch andere verkehrsteilnehmer dadurch geblendet werden. wenn sie lediglich den fußraum ein bisschen erleuchten und sich nicht allzusehr in den scheiben reflektieren, gibts damit keinerlei probleme.

Solltest du jedoch nach UBB fragen, diese ist grundsätzlich verboten! Selbst die montage, also auch wenn du sie ausgeschaltet oder nichtmal an den strom angeschlossen hast, ist absolut verboten. leider! dadurch erlischt sofort deine betriebserlaubnis und könnte zur sofortigen stilllegung beim entdecken führen!
wäre also in der probezeit dringend von abzuraten!

Gruß martin

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


Solltest du jedoch nach UBB fragen, diese ist grundsätzlich verboten! Selbst die montage, also auch wenn du sie ausgeschaltet oder nichtmal an den strom angeschlossen hast, ist absolut verboten. leider! dadurch erlischt sofort deine betriebserlaubnis und könnte zur sofortigen stilllegung beim entdecken führen!
wäre also in der probezeit dringend von abzuraten!

Gruß martin

Woher hast du diese Info?? Da wäre ich mir nicht so sicher.

@chris-o-harris:

Ist wirklich definitiv so! Kannste glauben! 😁

Steht zum einen so in der Stvzo, zum anderen sagt dir das jeder TÜV-ler!

Mal frei zitiert steht da in etwa: "... Jegliche lichttechnische Veränderung am Auto ist eintragungspflichtig...." Da eine UBB aber generell NICHT eingetragen wird, ist diese somit auch nicht (offiziell) zulässig.
Ich persönlich finde es auch sehr schade und würde das Risiko trotzdem eingehen! 😁
Aber verboten ist es nun mal!

Gruß Martin

Das sagt der Tüv

Hallo!

Also was vielleicht viele hier interessieren wird, ist was der Tüv selbst dazu sagt.
Per Mail richtete ich eine Anfrage an selbigen.

--------------------------------------------------------

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich habe eine Anfrage bezüglich einer blauen KFZ Fußraumbeleuchtung.
Ist diese erlaubt wenn sie nicht von außen sichtbar ist, bzw. den Fahrer nicht direkt blenden kann?
Spielt es eine rolle welche Lichtfarbe installiert wird (da Rot zum Beispiel Energieärmer ist als Blau).

Was für Konsequenzen wären theoretisch bei eventuellen Beanstandungen zu befürchten?
Kann ich mir von meinem Tüv Prüfer bestätigen lassen (Eintragung) das diese Röhren keine Ablenkung für andere Verkehrsteilnehmer bzw. für mich als Fahrzeugführer darstellen?

Ich danke Ihnen für Ihre Mühen

Mfg

Norman Scholz

-------------------------------------------------------

Die Antwort auf diese Mail Anfrage fiel folgendermaßen aus :

-------------------------------------------------------

Sehr geehrter Herr Scholz,

an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.
Das bedeutet, alle zusätzlichen Leuchten, so weit sie nicht in der StVZO genannt sind bzw. nicht die vorgesehene Farbe haben, sind unzulässig.
(z.B.:Rote Kennzeichenleuchten, blaue Begrenzungsleuchten, Unterbodenleuchten, beleuchtete Scheibenwaschdüsen, etc.) Das bezieht sich auch auf Innenleuchten mit Außenwirkung (von außen sowohl die Leuchte als auch die Wirkung sichtbar).

Genau meine Worte....! 😁
Ich hab jeweils links und rechts bis vorne im Fußraum eine blaue Kaltlichtkathode diese leuchtet wirklich nur bei den füßen und NICHT nach aussen. von daher gibts hier auch keine Probleme!

Gruß Martin

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


Ich persönlich finde es auch sehr schade und würde das Risiko trotzdem eingehen! 😁
Aber verboten ist es nun mal!

Gruß Martin

Wenn du das sagst wirds schon stimmen 😉

Also ich hab nichtn ochmal Bock auf den Kack!!

Erst hab ich nen Satz bekommen der komplett am Arsch war (alle Röhren gebrochen)
Bei dem 2. haben wenigstens 3 von 4 funktioniert. Naja, die 4. (hinten konnte ich eh nicht anbringen wegem Auspuff....
Naja, nächstes problem die Kabelführung.... Irgendwie die scheiß Kabel zuisammen führen ohne am Rad / Lenkung / Antrieb zu streifen....
Dann als es endlich funktionierte entstand das nächste Prob. Alle Leuten hatten irgendwo Wackler. Die scheiß Teile sind glaube ichnicht wirklich wasserdicht... Naja, auf jeden Fall habe die nach Lust und Laune funktioniert... Schließlich habe ich den scheiß gelassen.
Is echt zum Kotzen... Also ich würd die nie wieder reinmachen.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


Solltest du jedoch nach UBB fragen, diese ist grundsätzlich verboten! Selbst die montage, also auch wenn du sie ausgeschaltet oder nichtmal an den strom angeschlossen hast, ist absolut verboten. ...dadurch erlischt sofort deine betriebserlaubnis und könnte zur sofortigen stilllegung beim entdecken führen!

So ist es.

Seit dem 01.05.2003 gilt eine Anordnung, die Stilllegungen bei Verkehrskontrollen konsequent durchzuziehen...

Deine Antwort