Rechtshilfe Sachmangel (Travbersendichtring?)

Opel Omega B

Hi Leute,
ich bräuchte mal eure hilfe zum Deutschen Recht.
Es geht um folgendes: Omega 2.2 DTI mit dem üblichem Problem (Startschwierigkeiten) --> Traversendichtring?
Habe dieses Auto im Oktober gebraucht gekauft (Sachmangelhaftung) und jetzt tauchen diese berüchtigten Probleme auf. Leckölleitung wurde bereits auf eigene Kosten getauscht und das Problem besteht weiterhin. Mein Händler wohnt 400km von mir weg - ich musste Urlaub nehmen wegen einer Diagnose (natürlich hat der Mechaniker keinen Fehler feststellen können, Traversendichtringe sollen dicht sein, Opel weiß angeblich keinen Rat - ich soll es mal beobachten).
Muss ich das Auto am Wohnsitz des Händlers Reparieren lassen oder bei mir (Preisunterschied 200€)?
Ich zieh demnächste Arbeitsplatzbedingt um und bin auf das Auto angewiesen

17 Antworten

Moin,

und worauf stützt sich diese Aussage?

Das der Händler Mängelfrei liefern muss ist klar, aber wo steht das der Händler die Fahrkosten für einen Kunden, der weiter entfernt wohnt, übernehmen muss?

Gruss

Marcus

Zitat:

Original geschrieben von driver2211


Moin,

und worauf stützt sich diese Aussage?

Das der Händler Mängelfrei liefern muss ist klar, aber wo steht das der Händler die Fahrkosten für einen Kunden, der weiter entfernt wohnt, übernehmen muss?

Gruss

Marcus

Die genauen Gesetzte kann ich dir nicht nennen (bin kein Rechtsanwalt). Der ADAC sagt aber z.B. in der Rechtsberatung im Internet:

Der Verkäufer trägt alle mit der Nachbesserung zusammenhängenden Kosten, wie Abschleppkosten zur nächstgelegenen Werkstatt, reparaturbedingte Materialien, Schmierstoffe etc., sowie die Fahrtkosten von und zur Werkstatt zur Durchführung der Reparaturen

Lars

Moin,

ich hab grad noch mal nachgeschaut, Du hast recht. Ich bin da einem Irrtum aufgesessen.

Die Grundlagen sind in § 439 (2) BGB beschrieben.

Zitat:

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Da hab ich wohl die Geschichte mit dem Ersatzwagen mit den Spritkosten verwechselt. Bin schliesslich auch kein Anwalt 😁

Andererseits würde ich dann überlegen ob ich die ganze Geschichte dem Verkäufer überlasse. Soll heissen, er holt das Aoto ab, repariert und bringt zurück, dann wären auch keine Kosten vorzustrecken.

Gruss

Marcus

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