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Rechtshilfe Sachmangel (Travbersendichtring?)

Themenstarteram 13. Januar 2007 um 21:43

Hi Leute,

ich bräuchte mal eure hilfe zum Deutschen Recht.

Es geht um folgendes: Omega 2.2 DTI mit dem üblichem Problem (Startschwierigkeiten) --> Traversendichtring?

Habe dieses Auto im Oktober gebraucht gekauft (Sachmangelhaftung) und jetzt tauchen diese berüchtigten Probleme auf. Leckölleitung wurde bereits auf eigene Kosten getauscht und das Problem besteht weiterhin. Mein Händler wohnt 400km von mir weg - ich musste Urlaub nehmen wegen einer Diagnose (natürlich hat der Mechaniker keinen Fehler feststellen können, Traversendichtringe sollen dicht sein, Opel weiß angeblich keinen Rat - ich soll es mal beobachten).

Muss ich das Auto am Wohnsitz des Händlers Reparieren lassen oder bei mir (Preisunterschied 200€)?

Ich zieh demnächste Arbeitsplatzbedingt um und bin auf das Auto angewiesen

17 Antworten

Schau mal hier:

http://www.jurathek.de/

Themenstarteram 13. Januar 2007 um 22:20

Das sieht erstmal ganz gut aus, malsehen ob ich da durch blicke.

Danke

Hallo

Wenn ein Mangel vorliegt musst du dem Händler Gelegenheit geben (bis zu 3 Mal), den Mangel zu beseitigen => das Auto muss zum Händler

Aber: grundsätzlich muss der Händler die mangelhafte Sache selber abholen bzw. für den Transport sorgen. Ob und welche Einschränkungen es dabei gibt weiss ich leider nicht.

 

Auf jeden Fall solltes du dir schriftlich bestätigen lassen, dass du ihm den Mangel gemeldet hast, sonst "beobachtest" du, bis die ersten 6 Monate 'rum sind => du musst ab dann beweisen, dass der Mangel von Anfang an da war

Lars

Hab mal hier im Forum gelesen, wenn die Werkstatt bei der das Auto gekauft wurde weiter als 100 KM (einfache Strecke) weg ist kann man zum ansässigen FOH gehen wenn der Verkäufer die Kosten übernimmt.

Hab ich auch erst gelesen nach dem bei mir die 6 Monate rum waren. :mad:

Zitat:

Original geschrieben von admiral54

Hab mal hier im Forum gelesen, wenn die Werkstatt bei der das Auto gekauft wurde weiter als 100 KM (einfache Strecke) weg ist kann man zum ansässigen FOH gehen wenn der Verkäufer die Kosten übernimmt.

Hm, wenn der Verkäufer die Kosten übernimmt ist es doch egal wie weit er weg ist, oder ?

Lars

Die wollen das immer selber mach. Ist doch dann ihre Kohle die sie von Opel bekommen. Bin deswegen auch 600 KM umsonst nach München gefahren. :mad:

am 14. Januar 2007 um 7:51

Zitat:

Original geschrieben von manni66

 

Auf jeden Fall solltes du dir schriftlich bestätigen lassen, dass du ihm den Mangel gemeldet hast, sonst "beobachtest" du, bis die ersten 6 Monate 'rum sind => du musst ab dann beweisen, dass der Mangel von Anfang an da war

Lars

Völlig richtig, dass ist mal das wichtigste überhaupt, da bekanntlich nach 6 Monaten die Beweislastumkehr kommt, wie auch schon erwähnt. Sicherlich ist es so, dass Du den "Schaden" bzw. "Garantiefall" von dem Händler beseitigen lassen musst, wo Du den Wagen auch gekauft hast. ABER, ich denke mal ganz stark dass es ein gebrauchter war, da der Omi ja schon ne Weile nicht mehr gebaut wird;) Normalerweise schließen die Händler dann eine "Garantieversicherung" mit einer Gesellschaft die so etwas anbietet ab, deshalb zahlst du MIT Garantie auch etwa 400 Euro mehr. Und dieser Gesellschaft ist es meines Wissens nach egal, wo Du Den Schaden reparieren lässt, Du müsstest eben nur mit denen in Kontakt treten.

Also erst mal unter nem fadenscheinigen Grund bei DEM Händler nachfragen bei welcher Gesellschaft die Garantieversicherung abgeschlossen wurde. So würde ich vorgehen.

Ist sicherlich so richtig beknackt wegen Autoreperaturen so weit zu fahren, selbst wenn man die Fahrten gezahlt bekommt.

Themenstarteram 16. Januar 2007 um 12:34

Wollt euch nur auf dem Laufendem halten, die Traversen sind definitiv kaputt ... habs auch schriftlich. Macht zusammen runde 530€. Bin ja mal gespannt ob der Händler mich heute anruft.

und wer trägt deine anreisekosten und die zeit? das würd ich dem kollegen aber in rechnung stellen. :)

am 16. Januar 2007 um 17:08

Moin,

@ Corsa Ding

ich glaube Du bringst da jetzt was durcheinander.

Im oben genannten Fall geht es um die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) und nicht um eine abgeschlossene Zusatzgarantie.

Im Falle der Sachmängelhaftung ist der Ansprechpartner grdsl. der Verkäufer des Mängelbehafteten Artikels. Im vorliegenden Fall also der Verkäufer des Omega (Händler). Der Händler ist verpflichtet die Sache (Omega) in einem einwandfreien, fehlerfreien Zustand zu übergeben (Lesenswert ). Ist der übergebene Artikel Mängelbehaftet hat der Verkäufer die Pflicht den Mangel auf eigene Kosten nachzubessern (bis zu 3 mal). Daher wird es wohl wenig Sinn machen den Wagen einfach zu einem Händler vor Ort (auch wenn er billiger und näher ist) zu bringen ohne die Zustimmung vom Verkäufer, also dem der den Mangel beseitigen muss, zu haben.

@TE

Sprich mit dem Verkäufer wie er das Ganze abzuwickeln gedenkt. Und lass Dich nicht dazu überreden das Du einen Teil zu den Kosten beisteuerst. Er ist in der Pflicht! Wenn er nicht einlenken will wirkt die Nutzung der AdvoCard o.ä. Wunder.

Ich hab diesen Tanz mit dem Verkäufer meines Wagens Ende 2004 Anfang 2005 durch. Damals ging es um Gesamtkosten von fast 7000€. Ich hab alles (Ventildeckel, beide Kopfdichtungen, Heizungsregelventil, Köpfe Planen, Motorsteuergerät und Zündschloss) auf Kosten des Autohauses gemacht bekommen und kostenfrei einen (eigentlich 3) Ersatzwagen (Vectra C, Astra Coupe und Signum) für knappe 3 Wochen. Alles erst nach drohung mit der groben Kelle (mein Anwalt ist 2,07m gross und richtig gut drauf :D)

Lass uns wissen wie es ausgegangen ist.

 

Gruss

Marcus

Themenstarteram 16. Januar 2007 um 20:32

Also das hört sich gut an, mein Händler muss seinen Chef fragen wegen der externen Reparatur.

Er meldet sich morgen früh nochmal bei mir, Daumendrücken.

Themenstarteram 17. Januar 2007 um 15:37

Sachverhalt

 

Also, mein Händler übernimmt die Reparatur, allerdings am Händlerstandort (400km fahrt).

Benzinkosten muss ich vorläufig tragen (70€) und jetzt hat er plötzlich noch ne andere Vermutung: Seine Werkstatt meint nach Rücksprache mit dem Boschdienst das es auch die Einspritzdüsen sein können und nur ein Softwareupdate zu machen ist.

Softwareupdate ist Softwareupdate und Einspritzdüsen sind Hardware! Oder vermehr ich da was? Hilfe!!

am 17. Januar 2007 um 16:28

Re: Sachverhalt

 

Zitat:

Original geschrieben von Flowman

Also, mein Händler übernimmt die Reparatur, allerdings am Händlerstandort (400km fahrt).

Benzinkosten muss ich vorläufig tragen (70€) ...Softwareupdate ist Softwareupdate und Einspritzdüsen sind Hardware! Oder vermehr ich da was? Hilfe!!

Moin,

der Händler muss die Rep übernehmen, das war klar. Wenn ich Dir noch einen Tip geben darf. Erzähl dem Händler nicht das Du auf eigene Kosten schon was an dem Wagen hast machen lassen. damit hast Du, rechtlich gesehen, ihn schon von seinen Pflichten in Bezug auf die Sachmängelhaftung entbunden.

Die Erstattung der fahrkosten liegt im ermessen des Händlers, denn der händler ist ja nicht daran Schuld das du soweit weg wohnst. :D

Gruss

Marcus

Re: Re: Sachverhalt

 

Zitat:

Original geschrieben von driver2211

Die Erstattung der fahrkosten liegt im ermessen des Händlers, denn der händler ist ja nicht daran Schuld das du soweit weg wohnst. :D

Nein, daran nicht. Aber er hätte ein Auto ohne Mängel abliefern müssen. Dann wäre die Fahrt nicht notwendig.

Lars

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