Rechtsgrundlage für Ersatz der Verbringungskosten
Hallo liebes Forum,
vor einiger Zeit hatte ich einen nichtverschuldeten Unfallschaden, der über Gutachtenbasis abgerechnet wurde.
Die Versicherung weigert sich beharrlich, die Verbringungskosten laut Gutachten und die UPE-Aufschläge zu ersetzen. Die Suchfunktion hier hat mir leider keine Urteile / Gesetzesgrundlagen geliefert...
Kennt jemand eine verlässliche Rechtsgrundlage, die ich zitieren kann? Laut Versicherung wäre eine Reparatur in meiner Region auch in einer Werkstatt möglich gewesen, wo diese Kosten nicht anfallen. Gleiches gilt für die UPE-Aufschläge.
Ferner erwartet die Versicherung noch den Nachweis für den Nutzungsausfall. Das Fahrzeug wurde repariert, eine Rechnung liegt der Versicherung vor - dies reicht aber offenbar nicht.
Wie soll ich der Versicherung entgegentreten?
Danke und Gruß, Schutzschi
21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Was für eine Frage ! Wenn ein Geschädigter durch Vorlage einer Reparaturrechnung nachweist, das ihm zur Behebung seines Fahrzeugschadens ein Aufwand von x-Euro entstanden ist, hat er auch nur hierauf Anspruch
klingt eingentlich logisch.......
Die Reparaturkostenrechnung ist der Nachweis über die tatsächlichen und Schlußendlichen Wiederherstellungsbedingten Instandsetzungskosten.
Das Gutachten stellt eine Prognose über die voraussichtlichen Reparaturkosten dar.
Wenn hier keine UPE und keine Verbringung angefallen sind, warum sollen die dann- und auf welcher Grundlage- erstattet werden ?
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Die doch nicht, das ist klar,
sondern die Entschädigung für entgangenen Nutzen.
Geht doch aus aus der Rechnung hervor
Auto wurde am XX in die Werkstatt gebracht und am XX wieder abgeholt. Diese Daten sollten (müssen) aus der Rechnung hervorgehen.
Somit ist der Nachhweis erbracht.....
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Ja, eben. 🙂
es sei denn, die Versicherung hat konkrete Zweifel, dass das Fahrzeug für die Dauer und insbesondere Art der Reparatur tatsächlich fortwährend in der Werkstatt war...
edit: aber die Vers. will Nutzungsausfall nicht zahlen, lt. TE, obwohl die Rep.-Rechnung vorliegt.
Und xakb fand das so richtig, dann mag er´s begründen...
Und bei einer Citrone ist das richtig teuer !! 😉Damit hab ich aktuell noch keine Probleme, das Auto ist jetzt 4 MOnate alt und hat 12.000km runter ohne einen einzigen Defekt. Mein Audi war bei dieser Kilometerleistung schon mehrfach in der Werkstatt. Ich glaube, da hängt Citroen ein altes Problem nach, was die Zuverlässigkeit betrifft. Der C6 ist das beste Auto, das ich je hatte ... und ich hab schon so einiges gefahren ..., aber da ist jetzt OT
Zitat:
Original geschrieben von bernhard70
Dafür muß ich aber zum Wechseln der Zündkerzen meines Diesels jedesmal in die Werkstatt 😛
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Und bei einer Citrone ist das richtig teuer !! 😉
Zitat:
Original geschrieben von bernhard70
Damit hab ich aktuell noch keine Probleme, das Auto ist jetzt 4 MOnate alt ...
Was kosten denn so Zündkerzen für ´nen Diesel bei Citroen? 😁😁😉
ROFL
Ich glaub´, hier reden irgendwie alle aneinander vorbei....
btw
Die Zitierfunktion ermöglicht es, sinnvolle Bezüge herzustellen. 🙂
(oder auch nicht, gell XAKBX? 😁)