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Rechtsgrundlage anwaltliche Vertretung

Themenstarteram 26. Juli 2010 um 10:12

Liebe MT-Gemeinde!

Meine Freundin wurde unverschuldet in einen Unfall verwickelt (in Deutschland, verursacht von einem Schweden). Da der Schaden über das Büro Grüne Karte abgewickelt wird und der Fahrzeughalter nicht ermittelt werden konnte, hat sie einen RA beauftragt.

Die Regulierung ist soweit abgeschlossen, wobei Behandlungskosten nicht komplett übernommen wurden, wofür wir den Grund nicht kennen. Der RA hat nun mitgeteilt, dass seine Kosten (Honorar nach RVG, keine Honorarvereinbarung) nicht komplett vom Unfallgegner übernommen werden....

Nun meine Frage: aufgrund welcher Rechtsgrundlage kann man einen Rechtsbeistand mit der Geltendmachung seiner Ansprüche beauftragen? Wo ist das geregelt?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

 

Mich wundert allerdings, dass hier seitens der Versicherer nicht mehr Wiederstand kommt, da (was ich am Rande aus unserer KFZ-Schadenabteilung mitbekomme) gefühlt jeder zweite Anspruch anwaltlich geltend gemacht wird, in denen es jetzt imho nicht erforderlich ist (Schuldfrage und Schadenhöhe eindeutig, Unfallbeteiligte versichert und bekannt)....

Richtig, oft wird das einfach bezahlt, damit die Akte zu ist, auch wenn man sich denkt: "Das Gutachten hättest Du jetzt auch selber eintüten können, anstatt es die Anwaltsgehilfin machen zu lassen, damit ihr Chef die Kostennote dranheften kann." :cool:

 

Gruß

Hafi

Wenn da mal die Versicherungen nicht selber dran schuld sind!:confused::confused:

Ich kenne nur meinen Fall aus 12/2009.

Wirtschaftlicher Totalschaden. Nutzungsausfall laut Gutachten 10 Tage.

Kosten Strassenverkehrsamt + Schilder 78€

Kostenminderungspflicht, also statt Leihwagen eine Notreparatur für 280€ + Märchensteuer

Alle Belege uber RA eingereicht.

Abgerechnet wurden von der Versicherung: 280€ Notreparatur ohne MwSt und 65€ pauschale Strassenverkehrsamt.

Nach 5 Wochen und 3 Schreiben vom RA wurde der Fehlbetrag dann beglichen.

Um es mal auf Hochdeutsch zu sagen: Wenn einige Gesellschaften aufhören zu bescheissen, werden vielleicht die Unfallopfer aufhören zum RA zu rennen.

 

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Mit Vorbemerkung?

Dann ist er ja eine Zeit lang von der Straße...

:D

Themenstarteram 27. Juli 2010 um 9:20

thx Hafi und hnsptr...

....ich bin in meiner naiven Art davon ausgegangen, dass es eine Rechtsgrundlage gibt, die die Kostenübernahme der RA-Kosten durch den Unfallgegner regelt, aber dem ist ja nunmal nicht so...

Wie gesagt, gings mir nur drum, dem Anwalt was hinzuklatschen, da ich die Schadenabwicklung im Endeffekt vermutlich selber besser hinbekommen hätte und ich einfach ein bisschen angefressen bin, dass der Kohle kassiert und imho keine Ahnung hat.... Wenn ich selber mit dem Schadenbearbeiter verhandelt hätte, wären am Ende alle Beteiligten zufriedener gewesen, da miteinander reden halt einfach mehr bringt, als wenn ich einfach immer nur per (teuren) Anwaltsbrief korrespondiere... Tja, selber schuld... Ich habs mir vorher gedacht und wider besseren Wissens anders gemacht... Kostenmässig hab ich (dank Rechtsschutz) keinen Nachteil. Der RA hat im Übrigen nach RVG abgerechnet (mit welchem Satz weiss ich nicht) und wir haben keine Honorarvereinbarung unterschrieben...

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Mit Vorbemerkung?

Dann ist er ja eine Zeit lang von der Straße...

:D

ja klar, den anhang empfehle ich auch noch....:D

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

 Wenn ich selber mit dem Schadenbearbeiter verhandelt hätte, wären am Ende alle Beteiligten zufriedener gewesen, da miteinander reden halt einfach mehr bringt, als wenn ich einfach immer nur per (teuren) Anwaltsbrief korrespondiere...

Das stimmt. Und wenn es so nicht klappen sollte, kann man den anderen Weg noch immer gehen.

Schade, dass es bei Dir dumm gelaufen ist.

 

Viel Erfolg bei der weiteren Abwicklung.

 

Gruß

Hafi

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