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Rechtschutzversicherung (vertrag) auflösen!

Themenstarteram 7. Mai 2011 um 0:47

servus

 

hab da  mal ne frage.. und zwar hat meine rechtschutzversicherung gestern den jahresbetrag vom meinem konto abgezogen... ich habe mein auto am 21.04.2011 verkauft. Der vertrag ist ein single tarif,das heisst nur das fahrzeug ist versichert... ich habe aber kein auto mehr.

 

kann ich den vertrag einfach auflösen lassen oder stillegen lassen?? ich werde so wie es aussieht kein fahrzeug dieses jahr kaufen geschweige ein fahrzeug auf mich zulassen...dann würde ich nämlich 1 jahr umsonst bezahlen.

 

wenn ich das gewußt hätte,hätte ich 3 monate vorher gekündigt... das hab ich aber nicht..

 

wie sieht das aus... kann man es auflösen,das ich meine 110€ wieder bekomme?

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16 Antworten
am 7. Mai 2011 um 2:46

Zitat:

Original geschrieben von st328

servus

 

 

wie sieht das aus... kann man es auflösen,das ich meine 110€ wieder bekomme?

Wohl eher garnicht, du hast mit der Versicherung einen Vertrag geschlossen, natürlich sind Vertäge auch kündbar  und mit einer Kündigungsfrist versehen damit beide Parteien eine Rechtssicherheit haben. Kündigungen müssen aber rechtzeitig und Fristgerecht bei der Versicherung eingehen damit diese Wirksam ist.

 

Oder mal anders herum du hast einen bestehenden Versicherungsvertrag und es entsteht dir ein Schaden welcher von der Vericherung bezahlt werden muss, deine Versicherung löst den Vertrag aber auf damit die nicht zahlen müssen.......

am 7. Mai 2011 um 4:22

Kündigen geht in der Tat nicht.

Aber Vertrag aufheben wegen Risikofortfall.

Aber, eine Verkehrsrechtsschutz für einen PKW kostet zwischen 30-99 Euro. Der von Dir genannte Beitrag ist höher, daher vermute ich, dass Du eine andere Vertragsform hast, die keinen Risikofortfall begründet.

Meiner Erfahrung nach heben die Versicherer auf, wenn man glaubhaft machen kann, dass der Vertrag praktisch nur wegen des PKW geschlossen wurde.

Auszug aus einem Bedingungswerk:

§ 12 Wegfall des versicherten Interesses

(1) Der Vertrag endet, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, zu dem Zeitpunkt,

zu dem der Versicherer davon Kenntnis erhält, dass das versicherte Interesse nach

dem Beginn der Versicherung weggefallen ist. In diesem Fall steht ihm der Beitrag

zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung nur bis zum Zeitpunkt der

Kenntniserlangung beantragt worden wäre.

Themenstarteram 7. Mai 2011 um 8:51

danke für die antworten

 

hab mit der advocart telefoniert.. die dame hat gesagt,das man den vertrag stillegen oder kündigen kann... soll die umstände in einen brief reinschreiben,und von der versicherung den brief wo drinsteht das das auto abgemeldet wurde,dann lösen sie es auf,und erstatten den betrag wieder zurück

gibts wirklich so´n blödsinn das man eine verkehrsrechtschut zum tarif einer kompletten rechtschutz hat UND die noch fahrzeugbezogen ist?!

Themenstarteram 7. Mai 2011 um 11:01

ich hatte das problem schon mal mit der advocard gehabt.. fahrzeug war auf meine mutter zugelassen... als ich einen unfall hatte,hat die rechtschutz keine kostendeckung gegeben... hab dann das auto auf mich zugelassen um solchen problemen aus dem weg zu gehen...

 

 

Themenstarteram 7. Mai 2011 um 11:04

http://www.advocard.de/a-bis-z-detail/items/W.html

Themenstarteram 7. Mai 2011 um 11:09

Zitat:

Original geschrieben von stoppelfreund

Kündigen geht in der Tat nicht.

Aber Vertrag aufheben wegen Risikofortfall.

Aber, eine Verkehrsrechtsschutz für einen PKW kostet zwischen 30-99 Euro. Der von Dir genannte Beitrag ist höher, daher vermute ich, dass Du eine andere Vertragsform hast, die keinen Risikofortfall begründet.

hallo

 

ja als ich den vertrag abgeschlossen hatte (2004)  hat es 90 € gekostet....

 

es ist nur mein pkw versichert mit dem kennzeichen was angegeben worden ist... das fahrzeug gibt es nicht mehr.. ich werde mir eh eine andere suchen weil die zu teuer ist...

Zitat:

Original geschrieben von st328

Zitat:

Original geschrieben von stoppelfreund

Kündigen geht in der Tat nicht.

Aber Vertrag aufheben wegen Risikofortfall.

Aber, eine Verkehrsrechtsschutz für einen PKW kostet zwischen 30-99 Euro. Der von Dir genannte Beitrag ist höher, daher vermute ich, dass Du eine andere Vertragsform hast, die keinen Risikofortfall begründet.

hallo

ja als ich den vertrag abgeschlossen hatte (2004)  hat es 90 € gekostet....

es ist nur mein pkw versichert mit dem kennzeichen was angegeben worden ist... das fahrzeug gibt es nicht mehr.. ich werde mir eh eine andere suchen weil die zu teuer ist...

RESPEKT!

wen man bedenkt das man beim adac z.b. eine rechtsschutz für sich und seinen lebenspartner PLUS einen europaweiten schutzbrief und lauter nette sachen die NICHT fahrzeugbezogen sind für schlanke 76€ bekommt.

ich würde den krempel ganz fix kpndigen und mir nach was "gescheitem" suchen. eine rechtschutz fahrzeugbezogen....tztz...sorry aber das is doch kompletter quatsch. fahr ich mit ne mietwagen, bin ich net versichert. oder fahr ich abends nach hause mit dem auto meiner frau und bau n unfall bin ich auch net versichert? wer macht den sowas?

am 7. Mai 2011 um 11:35

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

 

..tztz...sorry aber das is doch kompletter quatsch. fahr ich mit ne mietwagen, bin ich net versichert. oder fahr ich abends nach hause mit dem auto meiner frau und bau n unfall bin ich auch net versichert? wer macht den sowas?

Niemand macht so etwas - in der Verkehrsrechtsschutz ist auch der Fahrer-Rechtsschutz IMMER enthalten.

Fahrer-Rechtsschutz bedeutet, dass man als Fahrer fremder Fahrzeuge, die nicht auf einen selbst zugelassen sind, ebenfalls rechtsschutzversichert ist.

 

Wenn ich keine Ahnung vom Bedingungswerk der Rechtsschutzversicherungen hätte, dann wäre ich etwas vorsichtig mit derartigen Postings.....tztz....

Themenstarteram 7. Mai 2011 um 12:29

wenn ich ein neues auto kaufe dann mach ich ne rechtschutz bei der HUK... ich weiß auch nicht wie ich das machen konnte.... wenn die das auflösen wie es mir die dame gesagt hat,ist es o.k.. wenn nicht bekommen sie dann die kündigung und bezahl das halt noch ein jahr....

onkel-howdy schrieb:

RESPEKT!

wen man bedenkt das man beim adac z.b. eine rechtsschutz für sich und seinen lebenspartner PLUS einen europaweiten schutzbrief und lauter nette sachen die NICHT fahrzeugbezogen sind für schlanke 76€ bekommt.

AdacPlus: 79.50

RS: 1 PKW: 63,20

ab 2 PKW: 87,90

Irgendwas stimmt in Deiner Rechnung nicht!

Oder haste Du vielleicht garkeine RS und glaubst dies nur??

Zitat:

Original geschrieben von BlueAtlanta

onkel-howdy schrieb:

RESPEKT!

wen man bedenkt das man beim adac z.b. eine rechtsschutz für sich und seinen lebenspartner PLUS einen europaweiten schutzbrief und lauter nette sachen die NICHT fahrzeugbezogen sind für schlanke 76€ bekommt.

AdacPlus: 79.50

RS: 1 PKW: 63,20

ab 2 PKW: 87,90

Irgendwas stimmt in Deiner Rechnung nicht!

Oder haste Du vielleicht garkeine RS und glaubst dies nur??

geh mal googlen nach adac europaschutzbrief plus....;)

@twelferdingens

ER schreibt doch das NUR das eine fahrzeug mit der und der nummer versichert ist?!

Themenstarteram 7. Mai 2011 um 14:37

hab heute meine kfz steuer zurückbekommen.. schreib morgen einen brief und fax es denen mit dem wisch von der steuer zu denen...

 

ich halte euch auf dem laufenden

onkel-howdy,

einfach mal die finger von der tastatur lassen, wenn...

Adac-Plus ist keine Rechtsschutzversicherung!

Somit ist mein Hinweis auf Deine falsche Auskunft die Kernaussage.

Und um die RS geht es hier in dem Thread.

Den Hinweis mit Google gebe ich somit an dich zurück...

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