Rechtschutzversicherung (vertrag) auflösen!
servus
hab da mal ne frage.. und zwar hat meine rechtschutzversicherung gestern den jahresbetrag vom meinem konto abgezogen... ich habe mein auto am 21.04.2011 verkauft. Der vertrag ist ein single tarif,das heisst nur das fahrzeug ist versichert... ich habe aber kein auto mehr.
kann ich den vertrag einfach auflösen lassen oder stillegen lassen?? ich werde so wie es aussieht kein fahrzeug dieses jahr kaufen geschweige ein fahrzeug auf mich zulassen...dann würde ich nämlich 1 jahr umsonst bezahlen.
wenn ich das gewußt hätte,hätte ich 3 monate vorher gekündigt... das hab ich aber nicht..
wie sieht das aus... kann man es auflösen,das ich meine 110€ wieder bekomme?
16 Antworten
@ Twelferider:
Hat er vielleicht eine reine Fahrzeugrechtsschutz (Fahrzeugbezogen und ohne absicherung als Fußgänger, fahrradfahrer, Führer fremder Fahrzeuge usw.) ? So nen Tarif gibts bei uns auch noch (wird aber so gut wie nie angeboten).
Dann wäre es aber wirklich sauuuuteuer......
Lg
Micha
@Saftnase:
Diese spezielle Art des Fahrzeugrechtsschutzes (also ohne Fahrer-, Radfahrer, Fussgänger- usw. Rechtsschutz) wird nach meiner Kenntnis nur noch im Flottengeschäft angeboten - für Firmen, die eben nur ihr Eigentum (die Fahrzeuge) rechtsschutztechnisch absichern wollen und keinen Wert auf die weitere og. Absicherung legen.
Im Privatkundengeschäft spielen derartige Minimalstabsicherungen überhaupt keine Rolle und wurden bei den mir bekannten Gesellschaften bereits aus den Tarifen genommen.
Auch im reinen Fahrzeugrechtsschutz ist hier die Absicherung als Fahrer fremder Fahrzeuge, Fussgänger, Radfahrer usw. mitversichert.
Der Fahrzeugrechtsschutz unterscheidet sich vom Verkehrsrechtsschutz ja nur dadurch, dass hier eine Selektion der Fahrzeuge möglich ist und nicht, wie beim Verkehrsrechtsschutz, alle auf den Versicherten zugelassenen Fahrzeuge versichert werden müssen.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
@twelferdingensER schreibt doch das NUR das eine fahrzeug mit der und der nummer versichert ist?!
@Ohneahnungdaherlaberdingens:
Lies dir den og. Text durch, da ist es erklärt.