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Rechts vor Links vs. Vorfahrt vor dem Gegenverkehr

Themenstarteram 7. September 2020 um 12:16

Hallo liebes Forum,

ich wohne in einer Straße wo wieder mal eine für mich nicht ganz klare Verkehrssituation entsteht.

Man beachte das angehängte Bild.

Die Engstelle ist ca. 40m lang und beginnt sofort ab der Kreuzung. Das ganze ist innerorts, alle Straßen haben eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50km/h. Außer den von mir aufgemalten Schildern existieren keine weiteren, also gilt Rechts vor links

Wer hat in dieser Situation vorfahrt?

Wenn PKW A geradeaus fährt ist alles klar, da hat PKW B vorfahrt

Wenn A jetzt aber rechts abbiegt müsste B ihm ja vorfahrt gewähren wegen der Engstelle, B kann A aber garnicht sehen bei beginn der Engstelle.

Wie wäre die Schuldfrage im falle eines Unfalles? Ich habe hierzu eine eigene Meinung die ich weiter unten schreiben werde.

Ich nehme in meinem Alltag beide Rollen (A und B) ein und fahre deshalb an der Stelle immer extra langsam mit gestrecktem Hals um zu sehen ob da jemand kommt, dazu kommt das die Stelle von hohen Hecken umgeben ist und somit unübersichtlich, man sieht den jeweils anderen erst in letzter Sekunde.

Fröhliches diskutieren :)

Vorfahrt
Beste Antwort im Thema

Bei der Regelung der Vorfahrt ist nicht entscheidend, wohin das Auto fährt, sondern von wo es kommt.

Somit hat B betreffend der Vorfahrtsregelung Vorrang vor A (rechts vor links). Das Verkehrsschild mit der verengten Fahrbahn betrifft erst die Straße, in die abgebogen wird und gilt erst ab dem Abbiegen.

Wenn A abbiegt und B blockiert die Straße, muss A ihn m.E. trotzdem durchlassen, Das Schild regelt, wer warten muss, wenn sich zwei Autos sichtbar der Engstelle nähern. Es bedeutet abe rnicht, dass jemand rückwärts setzen muss, weil ein anderer auftaucht, der zum Zeitpunkt des einfahrens in die Engstelle noch gar nicht sichtbar war.

Bei einem Unfall wird vermutlich A die Hauptschuld zugesprochen, weil er als Abbieger besonders aufpassen muss. Auf jeden Fall wird es auf eine Schuldteilung hinauslaufen.

So jedenfalls meine Eminung dazu.

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Mal abgesehen vom Schild.

Wo befindet sich diese Engstelle? Üblicherweise müssen Schilder in entsprechender Entfernung aufgestellt werden.

Zitat:

@nogel schrieb am 8. September 2020 um 13:40:01 Uhr:

In der Fahrprüfer-Besprechung war mal ein Referent der Stadt zugegen, der für die Aufstellung von Verkehrszeichen zuständig ist. Ihm wurde eine Stelle genannt, die uneindeutig beschildert ist, samt Lösungsvorschlägen, wie man es verbessern könnte.

Seine Antwort: da ist seit 20 Jahren kein Unfall passiert, also warum sollten wir etwas machen? Und mehr noch: wenn es unklar beschildert ist, sind die Leute noch aufmerksamer und fahren hier vorsichtig.....

Fragen?

Das kenne ich auch anders... ich hatte mal bei der Stadt Köln wegen einer unklaren Beschilderung angerufen. Man erreicht dort eine zentrale Vermittlung die ich gebeten habe mich mit dem Schilderwaldförster zu verbinden (ich habe wirklich nach dem Schilderwaldförster gefragt und wurde sofort verstanden) . Der war dann auch am Telefon, ich hab ihm meine Sicht der Situation geschildert. Antwort: Ich schau mir das mal an. 2 Tage später ein Rückruf: Ich war mal vor art, Sie haben recht, das kann man mit weniger Schildern besser machen, wir ändern das. ne Woche süäter war ich wieder an besagter Stelle... was soll ich sagen... es war geändert... zum Besseren mit halb sovielen Schildern.

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