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Rechts vor Links hier überhaupt zulässig

Hallo ,

hab mal ne Frage. Bei uns ist vor geraumer Zeit ne Kita neu gebaut worden. Die Zufahrt zu dieser ist anstatt mit Asphalt mit Knochensteinen gemacht worden ausserdem hat die Zufahrt keinen Strassennamen.
Die Verbindung zum Asphalt hier will ich nicht von abgsenkten Bordstein reden aber eine Höhen Differenz ist schon da vielleicht 2 cm

Gruss Jörg

Kita
Beste Antwort im Thema

Und was passiert nun, wenn man in der Kurve einfach langsam macht, nur Schrittgeschwindigkeit fährt und zur Not eben einfach bremst, wenn´s einer falsch einschätzt?

Das eigene Wissen, dass hier kein RvL gilt (und dem tatsächlich so ist?), hindert doch den anderen nicht daran, einen Fehler zu machen.

Wenn´s knallt dann knallt´s und ich weiß jetzt nicht, ob man an der Stelle wirklich ohne Haftung wegkommt. Vor einer Kita...

PS:

Dir wird keiner den Kopf abreißen, wenn du einem anderen den Vortritt lässt. Ob zulässig oder nicht. 😉

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Zitat:

@azrazr schrieb am 12. Januar 2017 um 17:01:57 Uhr:


Laut §10 müsste ermittelt werden, ob es sich bei dieser Straße um ein privates Grundstück handelt.

Das stimmt nur bedingt, denn auch private Grundstücksflächen können durchaus öffentlich (zur Straße) gewidmet werden. Und in diesem Fall ist ja auch keine "klassische Grundstückszufahrt".

Die genauen Regelungen für BaWü kenne ich nicht, aber die dürften sich ggü. Bayern in diesem Fall kaum unterscheiden.

Zitat:

@Günter schrieb am 12. Januar 2017 um 17:47:33 Uhr:


vielleicht sollte man mal auf die Strassen/Fahrbahn-Markierung achten.
Gruß

Richtig, denn die "Haifischzähne" deuten ja zunächst darauf hin, dass hier rechts vor links gelten soll.

@joerg78:
Wende dich am Besten an die örtliche Straßenverkehrsbehörde, denn wird dir sicherlich mehr dazu sagen können als wir hier. 😉

Zitat:

@joerg78 schrieb am 12. Januar 2017 um 16:22:55 Uhr:


[...] Die Zufahrt zu dieser ist anstatt mit Asphalt mit Knochensteinen gemacht worden ausserdem hat die Zufahrt keinen Strassennamen. [...]

Es ist leider seit Jahrzehnten ein nicht auszumerzendes Gerücht, daß das Vorhandensein von Straßennamen die Vorfahrtfrage entscheidet. Und auch auf die Art der Fahrbahnbefestigung kommt es nicht an, obwohl dem Fahrer auf der Asphaltstraße mit dem Verbundpflaster eine Grundstückszufahrt suggeriert wird.

Zitat:

@BP_03 schrieb am 12. Januar 2017 um 20:04:01 Uhr:



Zitat:

@azrazr schrieb am 12. Januar 2017 um 17:01:57 Uhr:


Laut §10 müsste ermittelt werden, ob es sich bei dieser Straße um ein privates Grundstück handelt.

Das stimmt nur bedingt, denn auch private Grundstücksflächen können durchaus öffentlich (zur Straße) gewidmet werden. Und in diesem Fall ist ja auch keine "klassische Grundstückszufahrt".
Die genauen Regelungen für BaWü kenne ich nicht, aber die dürften sich ggü. Bayern in diesem Fall kaum unterscheiden.

Im Prinzip müsste man eigentlich an jeder Stelle, wo Fahrzeuge zusammenkommen können, aber keine Regelung beschildert ist, die Behörde anrufen, und nachfragen :-D

Andersrum geht es ja auch: alles eben und gleichmäßig, aber SCHWUPPS, ab einem Punkt es Privatgelände.... Wehe, man fährt da im Glauben rechts vor links in den Verkehr...

Andererseits kann schlecht jeder Grundstückseigentümer verpflichtet werden, seine Ausfahrt mit Schildern zu regeln....

Das mit den Schildern wollte ich auch schon vorschlagen. Stoppschild an die Ausfahrt der Kita, fertig. Aber da ich nicht weiß, wem das Grundstück gehört und überhaupt und sowieso, wollte ich das schon gar nicht vorschlagen.

Nachher ist´s öffentlich und ein "Privatmann" macht (in guter Absicht) ein Schild an die Ausfahrt... Dann gibt´s aber... also wenn das mal nicht Urkundenfälschung oder ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr... man weiß es nicht. 🙄

Von daher, an der Stelle einfach gar nicht lange nachdenken wer und ob, sondern einfach Blickkontakt suchen und sich einig werden. Und für den Fall, dass der andere einem zu verstehen gibt, dass man fahren soll und einem dann doch reinfährt:

Dashcam. 😎

Alles klar? 😕

Zitat:

@azrazr schrieb am 12. Januar 2017 um 20:52:41 Uhr:


Andersrum geht es ja auch: alles eben und gleichmäßig, aber SCHWUPPS, ab einem Punkt es Privatgelände.... Wehe, man fährt da im Glauben rechts vor links in den Verkehr...

Was haben Eigentumsverhältnisse mit der Vorfahrt zu tun? 😕

Zitat:

@Moers75 schrieb am 13. Januar 2017 um 09:55:56 Uhr:



Zitat:

@azrazr schrieb am 12. Januar 2017 um 20:52:41 Uhr:


Andersrum geht es ja auch: alles eben und gleichmäßig, aber SCHWUPPS, ab einem Punkt es Privatgelände.... Wehe, man fährt da im Glauben rechts vor links in den Verkehr...

Was haben Eigentumsverhältnisse mit der Vorfahrt zu tun? 😕

§10 StVO:

"Wer aus einem Grundstück (...) auf die Fahrbahn einfahren (...) will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist (...)"

(Nicht Zutreffendes ist weggelassen)

ICH habe diesen Schmu nicht geschrieben... Und wie gesagt: ich BIN Eigentümer (25%) eines solchen Grundstücks, das volles Rohr wie eine Straße aussieht, mit allem drum und dran. Du fährst auf einer asphaltierten Straße, nach rechts geht eine Stichstraße ab. Auf der rechten Seite dieser Straße stehen drei Häuser, mit Garageneinfahrt, Zugang, Briefkästen usw. Sieht wie verkehrsberuhigt aus, ich kann Dir aber garantieren, dass NIEMAND, der dort nicht Eigentümer ist, ahnt, dass die Straße privat ist. Kein Schild weist darauf hin, keine Verbote, keine Gebote.... Am Ende der Stichstraße ist ein Wendehammer mit (nicht markierten) Parkplätzen. Vom Wendehammer geht ein Kiesweg weiter zur Tiefgarage meines Hauses. Der Kiesweg setzt sich auch durch den Garten fort, auf Gras, geht durch die gesamte Grundstücklänge von mehreren hundert Metern (ist ländlich, in Norddeutschland, also nicht so teuer!), und mündet in einer anderen, ruhigen Straße. Was ist DORT? Rechts vor Links? Der Weg durch das Grundstück ist eine Allee....

Zitat:

@azrazr schrieb am 12. Januar 2017 um 19:25:55 Uhr:


… Auch der Bodenbelag deutet darauf hin: das gehört jemand anderem. …

Der Bodenbelag ist überhaupt kein Hinweis auf Eigentumsverhältnisse und auch kein Hinweis auf eine Vorfahrtregelung. Bei uns sind einige Gemeindestraße, wo RvL gilt, im Kreuzungsbereich teilweise mit Knochensteinen gepflastert.

Zitat:

@azrazr schrieb am 13. Januar 2017 um 10:07:19 Uhr:


[...] Kiesweg setzt sich auch durch den Garten fort, auf Gras, geht durch die gesamte Grundstücklänge von mehreren hundert Metern (ist ländlich, in Norddeutschland, also nicht so teuer!), und mündet in einer anderen, ruhigen Straße. Was ist DORT? Rechts vor Links? Der Weg durch das Grundstück ist eine Allee....

Ich sage mal, das fällt dann in die Kategorie Forst-, Feld- und Wirtschaftswege und ist deshalb untergeordnet. Zumindest bist Du ja ortskundig und weißt um die Funktion des Weges.

Zitat:

@azrazr schrieb am 13. Januar 2017 um 10:07:19 Uhr:


§10 StVO:

"Wer aus einem Grundstück (...) auf die Fahrbahn einfahren (...) will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist (...)"

Da geht es aber um eine Ausfahrt aus einem Grundstück, keine Straße. Aber auch eine Straße kann auf Privatgrund liegen. Soll der Autofahrer erst beim Bauamt anfragen wem was gehört um zu entscheiden wer jetzt Vorfahrt hat? Wohl kaum.

Gepflastert ist nicht automatisch verkehrsberuhigter Bereich, der Bodenbelag ist kein Hinweis auf die Vorfahrtsfrage. Ist etwas nicht eindeutig als Grundstückseinfahrt oder verkehrsberuhigter Bereich identifizierbar halte ich mich an rechts vor links.

So ich will mal aufklären warum ich Nachfrage ich bin Anwohner der Strasse die von Links kommt bzw geht die ja weiter nach oben. Früher war da wo jetzt die Kita steht ein Kinderspielplatz mit Bolzplatz und der Weg der jetzt mit Knochensteinen gemacht ist war früher ein mit Schotter gemachter Weg mit Pfosten an der Strasse das kein Auto rein kann.
So es geht mir drum das die lieben Eltern es Morgens und Abends verdammt eilig haben und da von der Strasse oben zur Kita reinrasen und auch so wieder zurück. Das bedeutet für mich ich komme von Links ich kriege regelmässig meine Vorfahrt genommen weil der von Links kommende Aufgrund seiner Geschwindigkeit nicht halten kann bzw. selbst wenn mal einer hält dann steht er neben dem parkenden Auto (im Bild das Rote) und ich kann trotzdem nicht fahren).

So kommt einer von Rechts hat er Vorfahrt ganz klar durch die Büsche die ich aber rechts habe sehe ich 0 und damit muss ich langsam vorfahren und kriege fast die Karre abgefahren. Ich bin selbst Vater 3er Kinder mir ist unverständlich warum man aus dem Parkplatz hinten rausfährt und dann gleich voll durchpowern muss.

Das ganze kam auch schon mit dem BGM zur Ansprache da nicht nur ich der Meinung bin , von seiner Seite wird das ganze runtergespielt...

Zitat:

@joerg78 schrieb am 13. Januar 2017 um 11:39:44 Uhr:


So es geht mir drum das die lieben Eltern es Morgens und Abends verdammt eilig haben

Das ist leider ein Phänomen vor JEDER Kita. Prinzipiell hilft da nur regelmäßiges Blitzen, spätestens alle 2 Monate. Ich hatte selbst 2 Kinder in einem Kindergarten, meistens mit dem Fahrrad 2km dorthin gefahren. Ich kann es immer noch nicht nachvollziehen, warum fast jeder auf Teufel komm raus nur auf sich achtet.
Auf meinem Weg zur Hauptstraße ist seit einiger Zeit auch eine Kita. Seitdem fahre ich grundsätzlich erst nach 8 los. Vorher hat man NULL Chance ungehindert durchzukommen. Meistens stehen auf der linken wie rechten Straßenseite Tiguans oder Q7s mit den Hintertüren zur Straßenseite(!) geöffnet... Ein Alptraum. Ich kann inzwischen nachvollziehen, warum in vielen Wohngegenden mit Händen und Füßen gegen die Ansiedlung einer Kita gewehrt wird.

Der Rote darf da gar nicht stehen, zum einen steht er auf der Sperrlinie und zum anderen zu weit in der Kreuzung.
Auf den Fahrbahnen sind doch Wartelinien (Dreiecke – bist du in der Schweiz?) aufgemalt, die einen klaren Hinweis auf die RvL-Regelung geben. Wenn du an der Wartelinie nichts siehst, musst du dich halt in die Kreuzung vortasten, zumal du die Situation ja kennst.
Die aus der Straße zur Kita kommen, dürfen ohne anzuhalten durchfahren, und das mit der dort zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Ja eigentlich dürfte der Rote da nicht stehen. Aber ca. 1m weiter hinten darf er und selbst wenn er regulär richtig steht und von links einer kommt der mich sieht und mich fahren lässt was er ja eigentlich muss langt es mir nicht an ihm vorbei deswegen lass ich sie meistens durchfahren bzw. die meisten sind so schnell die schert das Rechts vor Links nicht.

Ja klar ich weiss da Bescheid als Anwohner wie es läuft ich weiss auch und das mache ich ja auch jedesmal mich da rein zutasten trotzem ist es verdammt knapp bis ich richtig was sehe ist halt immer ne dumme Situation.

Ausserdem bin ich der Meinung das wenn man von Rechts kommt bei Rechts vor Links ich darf einfach drüber brettern ist auch nicht ganz so konform ? War da nicht was ich muss sicher sein das der andere von Links mir auf die Vorfahrt gewährt ?

Mich regt halt auf das hier in beiden Richtungen gefahren wird wie Sau ohne Rücksicht auf irgendwas diese Leute sind Eltern haben Kinder wenn jemand vor ihrer Tür so fährt ist das dennen mit Sicherheit auch nicht Recht.

Will halt bevor ich irgendwie bei der Stadt ein Fass aufmache sicher sein das das ganze nicht für mich nach hinten losgeht.

Na, wie gesagt, ich sehe da durchaus Regelungsbedarf.

Du musst ja nicht gleich ein "Fass aufmachen". Bleib ruhig und sachlich. Schreib einen Brief an eure Straßenverkehrsbehörde, in Großstädten kann das auch Tiefbauamt oder so heißen. Schildere die Situation und deine Erlebnisse, weise auf die - aus deiner Beobachtung - immer wiederkehrenden Gefahrenmomente hin und bitte um Abhilfe. Sag auch, dass du für Nachfragen oder einen Vor-Ort-Termin gern zur Verfügung stehst. Sowas wirkt manchmal ganz schnell.

Kein Amtsleiter möchte nämlich zum Beispiel einen kritischen Artikel in der Lokalpresse lesen, dass hier die Sicherheit von Kindern gefährdet ist. Wichtig: Mit sowas "droht" man selbstverständlich nicht. Nur wenn sich eine Behörde uneinsichtig zeigt, kann man mal der Presse einen Hinweis geben.

Ich habe beide Fälle schon durch. Es funktioniert.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 13. Januar 2017 um 11:20:01 Uhr:



Zitat:

@azrazr schrieb am 13. Januar 2017 um 10:07:19 Uhr:


[...] Kiesweg setzt sich auch durch den Garten fort, auf Gras, geht durch die gesamte Grundstücklänge von mehreren hundert Metern (ist ländlich, in Norddeutschland, also nicht so teuer!), und mündet in einer anderen, ruhigen Straße. Was ist DORT? Rechts vor Links? Der Weg durch das Grundstück ist eine Allee....

Ich sage mal, das fällt dann in die Kategorie Forst-, Feld- und Wirtschaftswege und ist deshalb untergeordnet. Zumindest bist Du ja ortskundig und weißt um die Funktion des Weges.

Wir waren unsnja einig, dass der Straßenbelag nicht über die Vorfahrt entscheidet. Ich habe mich für Gras entschieden :-)

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