Rechtliche Regelgung zur Wandlung eines Fahrzeuges
Ich beziehe mich auf meinen Thread, der sofort durch einen Moderator geschlossen wurde.
Das Thema hatte ich wohl versehentlich in einen falschen Unterforum erstellt, welches freundlicher weise durch einen Moderator in dieses Forum verschoben wurde. Ich erhielt eine freundliche PN über die Verschiebung.
Dann wurde der Thread durch einen anderen Moderator mit den freundlichen Hinweis "Rechtsberatung gibt's hier nicht." geschlossen.
Hinweis an das MT-Team: Bitte verschiebt falsch eingestellte Themen in die richtige Foren. Sollte etwas nichts Rechtskonform sein, so Informiert den Thread-Ersteller sachlich und freundlich via PN.
Und als Hinweis: ich suche hier keine verbindliche Rechtsberatung oder Rechtsanwalt. Ich suche lediglich eine Information, wie sich das, was ich in meinen Thread erfrage, normalerweise verhält. Dazu ist doch auch das Forum da, dass man Fragen stellen kann und darf, die andere Mitglieder u.U. beantworten können.
Und wenn das jetzt wieder fas falsche Forum ist, dann wäre es ganz nett, wenn es diesmal in das richtige verschoben wird.
Jetzt nochmal:
Hallo,
ich habe mal eine Frage an die Fachleute bzgl. Fahrzeugwandlung
- Das Fahrzeug hat 4 Jahre Werksgarantie und befindet sich noch in selbiger
- Das Fahrzeug wurde vor einen halben Jahr von privat gekauft.
- Es gibt Probleme mit dem Fahrzeug und die Werkstatt (Vertragspartner des Fahrzeugherstellers, aber nicht das Autohaus bei dem der Erstbesitzer das Fahrzeug erworben hat) kann den Fehler nicht beseitigen (schon drei erfolglose Reparaturversuche)
Wie sieht es dann mit dem Thema Wandlung aus?
Viele Grüße
W!ldsau
18 Antworten
Zitat:
Der TE hat das Fahrzeug von Privat erworben, d.h. ohne jegliche Ansprüche auf Besserung.
Das stimmt, so absolut und verkürzt ausgedrückt, natürlich nicht. Auch wenn man "von privat" kauft, ergeben sich daraus für den Käufer Rechte.
Die Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer werden auch durch eine mögliche Garantie des Herstellers nicht verdrängt oder ersetzt, somit stehen mögliche gesetzliche Ansprüche gegen den Verkäufer selbstständig neben den Garantierechten gegen den Hersteller. Der aktuelle Besitzer hat also die freie Wahl, welche Ansprüche er gegen wen geltend macht und vermutlich dürfte das hier im vorliegenden Fall auch dem Autohaus vorher klar gewesen sein.
Vermutlich ist der TE deshalb zu einer Vertragswerkstatt des Herstellers, damit die Werkstatt es für den Hersteller behebt. Das macht auch mehr Sinn, als die Behebung vom privaten Verkäufer zu verlangen.
Natürlich kann ich mich da täuschen, aber dann wäre ich für einen Hinweis dankbar.
Je nachdem wie lange der (Privat-)Kauf zurückliegt, kommt vermutlich schon Wandlung, bzw. Rücktritt (der neuere Begriff) in Betracht, wenn das Auto gar nicht mehr vernünftig hergestellt werden kann. Natürlich nur gegenüber dem Verkäufer, nicht gegenüber dem Hersteller - ist ja klar.
Ernsthaft Frage, ist hier im Unterforum KFZ Versicherung also Rechtsberatung erlaubt? Hier steht bereits in der Überschrift "rechtliche". Dann hole ich jetzt nämlich meinen Geschlossen Thread, obwohls gar nicht um Rechtsberatung meinerseits ging, hier her!
Das ist und war nie eine Rechtsberatung hier in dem thread.
Aber hatte ich schon erwähnt: Dieses Ding gehört hier in "KFZ-Versicherung" gar nicht her, sondern ist vermutlich nur deshalb etwas hilflos hierher verschoben worden, weil hier dauernd auch die Versicherungs- und Zulassungsgesetze zitiert und genutzt werden. Außerdem schreiben hier auch Sachbearbeiter von Versicherungen und Verwaltungen mit, oft auch ehemalige, und die zitieren eben Gesetze und Bestimmungen, um zu untermauern, was sie schreiben.
Vielleicht überlegt hier mal jemand, dass und wie rechtliche Diskussionen hier stattfinden können, ohne dass dies mit dem RDG kollidiert. Das reine Kundtun eigener, privater, grundsätzlicher Rechtsauffassungen in einem Forum ist logischerweise eh noch keine Rechtsberatung im klassischen Sinn.
Bitte gerne mal beim Juraforum.de oder Recht.de reinschauen. Oder gleich dort fragen. 🙂
Aber nicht vergessen: Admins haben meist überhaupt keine Ahnung vom RDG und damit eine Riesenangst davor, ob das Forum abgemahnt werden kann. Dass diese Angst (mittlerweile) nahezu immer unbegründet ist und die "Fälle" und threads, die sie schließen, eigentlich zu Unrecht geschlossen werden, wissen sie nicht.
Die etablierten Rechts-Foren haben seit Jahrzehnten wasserdichte Vorgehensweisen, wie man das ganz sauber handhaben kann und durch GuteFrage.net hat motor-talk mittlerweile die Profis für sowas inhouse. Vielleicht reden sie mal miteinander. 🙂
Da die Fragestellung, ohne weiter auf Rechtsberatung oder nicht einzugehen, keinen Bezug zum Thema Versicherung hat, schließe ich den Thread.
Gruß
Zimpalazumpala , MT-Moderator