Rechtliche Lage zu Helmen bei Oldtimern
Ich überlege ob ich mir eine MZ ETZ 125 anschaffen soll wenn ich 16 werde. Wenn dann werde ich sie wahrscheinlich im NVA Stil zurecht machen. Und dazu würde natürlich ein schöner alter NVA Stahlhelm und Kradbrille passen. Die Kradbrille ist legal unproblematisch. Allerdings bin ich mir beim Stahlhelm da nicht so sicher (der Rechtstaat ist nen bischen undurchsichtig was sowas angeht). Und da wollte ich fragen ob das legal ok ist als Motorradhelm einen alten Infantariehelm zu nehmen (bzgl. Stahlheme, ich weiß das Kevlar klar geht).Und ob alternativ eine Panzerfahrerkappe i.o. wäre.(ich weiß das die NVA designierte Motorradhelme hatte aber 1. Gefallen mir die optisch nicht und 2. Sieht man auf den meisten Zeitzeugnissen Infantariehelme) Vielleicht hat sich schon mal jmd. damit befaßt und könnte mir mal aushelfen. Danke im Vorraus Leon.
10 Antworten
Kurze Antwort: NEIN, ist nicht ok!
§21a StVO kannst du mal lesen und dann auch noch die erforderliche ECE 22/05 Sicherheitsnorm als Voraussetzung für den Helm!
Da fällt der NVA-Stahlhelm ganz sicher nicht drunter!
Als undurchsichtig möchte ich die aktuellen Rechtsnormen, die Helmpflicht und die Voraussetzungen dazu, nicht bezeichnen. Da gibt es doch deutlich schwierigere Rechtsnormen!
Gruß Arnd
Hallo,
wenn man dem hier glauben darf, sind Stahlhelme nicht erlaubt. Ebensowenig Panzerkappen, auch wenn sie da nicht ausdrücklich genannt werden.
Die NVA-MZ waren, zumindest ab den 70er Jahren, aber keine 125/150er. Die gab es bei der GST.
Wie man hier sehen kann, gab es bei der NVA auch Motorrad-Helme, wie Du ja schon erwähnt hattest. Die wären sicher weniger ein Problem.
Hier noch ein Bild.
Grüße
Wie ist denn da die Rechtslage bei den sogenannten Eierschalen aus DDR Zeiten wie hier angeboten: https://m.ebay-kleinanzeigen.de/.../791345078-306-3745
Ich würde eine originale MZ immer im Originalstil lassen, nicht anders umbauen oder anders lackieren.
Für den späteren Wiederverkauf ist das ziemlich wichtig, denke ich.
Bitte verwende immer einen STVO-gerechten Helm. Er dient deinem Schutz, wenn du fällst oder gegen ein anders Fahrzeug oder einen Gegenstand fährst.
Es gibt aber auch sowohl Mzs wie auch Helme, die vom Hersteller bereits NVA-ähnlich designed worden sind.
Warum der NVA-Stil?
Cooler finde ich Polizei oder Rettungsdienst.
Grüße
Uwe
Die kleinen ETZ Modelle wurden von keiner Behörde oder NVA benutzt.
Helm ohne ECE-Zulassung führt in z.B Italien zur
Beschlagnahme des Motorrads mit späterer
Versteigerung.
Sehr sinnvoll sehe ich das Projekt nicht.
Zitat:
@ttru74 schrieb am 14. Januar 2018 um 11:18:54 Uhr:
Wie ist denn da die Rechtslage bei den sogenannten Eierschalen aus DDR Zeiten wie hier angeboten: https://m.ebay-kleinanzeigen.de/.../791345078-306-3745
Also als Polizist würde ich die auf einem SR2 akzeptieren, auf einer 1200er Suzuki aber nicht 😉
Grüße
Also, wenn dann auch ein passendes Motorrad aus dem selben Zeitraum, maximal noch eine S51! Alles andere passt doch nicht dazu. 😁
Zitat:
@micha23mori schrieb am 14. Januar 2018 um 15:16:02 Uhr:
Die kleinen ETZ Modelle wurden von keiner Behörde oder NVA benutzt.
Helm ohne ECE-Zulassung führt in z.B Italien zur
Beschlagnahme des Motorrads mit späterer
Versteigerung.
Sehr sinnvoll sehe ich das Projekt nicht.
Ich weiß das die NVA nur 250 gefahren hat, aber als 16jähriger geht nur bis 125 ccm. Außerdem geht ja auch nen normaler Helm.
Zitat:
@ujboehnke schrieb am 14. Januar 2018 um 11:25:47 Uhr:
Ich würde eine originale MZ immer im Originalstil lassen, nicht anders umbauen oder anders lackieren.
Für den späteren Wiederverkauf ist das ziemlich wichtig, denke ich.
Bitte verwende immer einen STVO-gerechten Helm. Er dient deinem Schutz, wenn du fällst oder gegen ein anders Fahrzeug oder einen Gegenstand fährst.
Es gibt aber auch sowohl Mzs wie auch Helme, die vom Hersteller bereits NVA-ähnlich designed worden sind.
Warum der NVA-Stil?
Cooler finde ich Polizei oder Rettungsdienst.
Grüße
Uwe
Bin Einfach nen NVA-Fan und außerdem war mein Großvater bei der Grenztruppe und hat ne MZ gefahren und wegen dem Helm hab ich schon was
Zitat:
@kat2 schrieb am 14. Januar 2018 um 11:03:21 Uhr:
Hallo,wenn man dem hier glauben darf, sind Stahlhelme nicht erlaubt. Ebensowenig Panzerkappen, auch wenn sie da nicht ausdrücklich genannt werden.
Die NVA-MZ waren, zumindest ab den 70er Jahren, aber keine 125/150er. Die gab es bei der GST.
Wie man hier sehen kann, gab es bei der NVA auch Motorrad-Helme, wie Du ja schon erwähnt hattest. Die wären sicher weniger ein Problem.
Hier noch ein Bild. Alternativen hab ich mir, da mir schon klar war das sowas nicht legal sein wird, schon angelegt. Auch wenn ich nicht verstehe warum moderne Kevlarhelme nicht legal sind.
Grüße