Rechtliche Frage zu Power CAP
Hallo
Und zwar folgende Frage. Gestern Nacht hielt mich die Polizei an und führten Alk und Drogen Test durch und fragten mich noch nach Verbandskasten und Warndreieck. Wo wir gerad am Kofferraum waren machten sie mich auf mein Power CAP aufmerksam was in der Hutablage installiert ist und wild am blinken war (blau) weil der Motor aus war.
Darauf die Polizistin es sei Verboten solche blauen Leuchten im Auto zu haben und bla bla bla. Ich erwiederte es ist nur um die Batterie zu schonen und so weiter. Sie fragte den Kollegen und er schaute sich das ganze an und sagte dann "Ja passt schon ist I O"
Wollte nun mal eure Meinung hören.
23 Antworten
Naja Gefahr in Verzug würde ich da nicht so sehen. Die Beschlagenahmen eher das Auto zur Kontrolle beim Tüv z.b nach E-Kennzeichen am Cap usw.
Zitat:
Original geschrieben von Puma_King
Ich bin nichtmal sicher ob ein Faxbeschluss rechtrkräftig ist.
das fax dient als dokument und sobald es auf der leitstelle vorliegt ist es rechtskräftig!
Zitat:
Original geschrieben von Puma_King
Wie eben schon beschrieben: Bei Gefahr im Verzug braucht es keinen Beschluss (und das mögliche Entsorgen von Beweismitteln ist Gefahr im Verzug).
habe ich etwas anderes behauptet?! (dazu siehe auch mein erstes posting hierzu!)
Zitat:
Original geschrieben von Puma_King
Also entweder hast du was falsches mitbekommen (was ich glaube), oder jeder von den Bullen war einfach nur unfähig.
oder du hast keine ahnung (was ICH glaube!)
Ruft da doch einfach mal an und fragt nach. Ich hab zufällig grad die Nummer hier : 110
Aber bitte hört auf zu streiten und euch zu überbieten mit irgendwelchen "ich weis es besser"
Ist doch kindisch.
Es gibt auch noch Google, da kann man bestimmt auch was nachlesen.
Man Man Man, wegen sowas laut werden hier...
Gruß Stöpsel
Zitat:
Original geschrieben von Bigdog71
Hey was hast du mir dann für ein Scheiss verkauft^^ 😁
ich glaube ja kaum dass du den auf die heckablage schraubst 😁
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Naja ich kenns jetzt nur, wies in .at is - da reichts im Prinzip IMMER, wenn der Durchsuchungsbeschluss nachgereicht wird.
D.h. der Polizist ruft bei uns am Gericht an und erhält im Regelfall vom Richter eine mündliche Zusage, dass er den Beschluss bald bekommt.
Das reicht dann auch schon, da der Beschluss wie gesagt nur nachgereicht werden muss und der Polizist nur anruft, um seinen eigenen Hals zu schützen und sich zu vergewissern, dass er den Beschluss auch bekommt. Die meisten Laien akzeptieren sogar das schon als Beschluss - Folge leisten müssen sie aber in jedem Fall.
Wobei ich dazu sagen muss, dass das sehr sehr selten vorkommt, da die Polizisten hierzulande nicht gerade von der Sorte sind, die sich freut, wenn sie einem eine Strafe aufdrücken haben dürfen.
Wie gesagt, ich weiß nich wie es in .de is, aber in unserem 30 tausend Seelen Städtchen hier kennt sowieso jeder jeden, vor allem die Polizisten die Richter.
Zitat:
Original geschrieben von Hankofer
Naja Gefahr in Verzug würde ich da nicht so sehen. Die Beschlagenahmen eher das Auto zur Kontrolle beim Tüv z.b nach E-Kennzeichen am Cap usw.
@hankofer
Ich meinte ja nicht das Cap. Ich meinte bei num Unfall wenn der Verdacht auf Drogen besteht.
@MagirusDeutzUlm
Du wenn ich keine Ahnung habe frage ich mich wie meine 1 bei der Abschlussprüfung vor der Anwaltskammer zustande gekommen ist.
Dursuchungsbeschluss holen wegen nem Verkehrsunfall. Und das MEHRFACH. Wer glaubt dir das? Ich glaub dir gehen die Argumente aus und du saugst dir was aus den Fingern. Für mich hört sich das nach Phantasiestory an. Sorry.
Nur eine Frage, zum Verständnis: Wenn dir das mit der Gefahr im Verzug bekannt ist: Warum sollten die dir bekannten Polizisten beim Unfall auf den Beschluss gewartet haben? Du widersprichst dir selber.
PS: Aus meiner sicht die Diskussion diesbezüglich beendet.
@Stöpsel
Sorry. Muss aber MANCHMAL auch sein. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Puma_King
Du wenn ich keine Ahnung habe frage ich mich wie meine 1 bei der Abschlussprüfung vor der Anwaltskammer zustande gekommen ist.
und dann bist du dir nichtmal sicher ob ein fax als rechtskräftiges dokument dient?! *lol* (wieviel hatten die eins gekostet?! oder haste denen mim anwalt gedroht 😁 )
Zitat:
Original geschrieben von Puma_King
Dursuchungsbeschluss holen wegen nem Verkehrsunfall. Und das MEHRFACH.
habe ich durchsuchungsbeschluss geschrieben?! es ging ums prinzipielle! nciht nur um durchsuchungbeschlüsse.....
Zitat:
Original geschrieben von Puma_King
Du widersprichst dir selber.
dito!
Zitat:
Original geschrieben von Puma_King
PS: Aus meiner sicht die Diskussion diesbezüglich beendet.
jop!
Zum Diskussionsthema mit dir MagirusDeutzUlm schreibe ich jetzt NICHTS mehr ist mir zu albern.
Nur eins noch: Wenn ne Diskussion BEENDET ist, geht man nicht mehr aufs Thema ein und provoziert weiter. So konsequent sollte mal sein. Nur mal am Rande als Denkanstoss...
Kannst dir deine Beleidingen von wegen gekaufter eins sparen. Erst recht wenn du keien Ahnung davon hast was in der Prüfung Themeninhalt ist und was nicht. Ich hab nie behauptet Jura studiert zu haben. Ich glaube kaum das du den Lehrplan kennst
Ich guck jetzt hier nichtmehr rein. Aus die Maus.
Von mir aus kann hier auch zu gemacht werden. Zum Thema kommt glaub ich nix mehr.
Zitat:
Original geschrieben von tbird
ich glaube ja kaum dass du den auf die heckablage schraubst 😁
Heckablage???? Sowas hab ich gar net 😁 😁 😁