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Recht auf kostenlose Einsicht der Beweismittel?

Themenstarteram 23. April 2010 um 8:47

Frage steht im Titel, nur zur Erläuterung:

Mir wird eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen, zu der ein Beweismittel "Frontfoto eso ES3.0" vorliegt.

Kann ich als Privatperson kostenlos dieses Foto einsehen (und wenn ich es dann sowieso am Monitor sehe (davon habe ich in einem anderen Forum gelesen) auch drucken lassen oder eine Kopie bekommen) oder muss ich da erst Widerspruch einlegen... womöglich zum Anwalt rennen... und mit zusätzlichen Gebühren rechnen?

Eigentlich würde ich das Foto nur "spaßeshalber" sehen (am besten haben) wollen, denn dass ich für meine Schandtat (57 statt der erlaubten 50 km/h) die 15 € Verwarngeld bezahle, steht fest.

So ganz unbegründet ist mein Wunsch auf Einsicht dann aber doch nicht:

- ich bin nicht Halter des Fahrzeugs, der Zeugenfragebogen ging somit nicht an mich

- der Vorwurf liegt 4 Wochen zurück, ich wüsste zumindest gerne wo der Blitzer genau (Adresse ist natürlich im Fragebogen vermerkt) stand und in welche Richtung ich gefahren bin

Das Schreiben kommt übrigens von der kommunalen Verkehrsüberwachung... falls das etwas zur Antwortfindung beiträgt...

 

Vielen Dank schonmal im Vorfeld für eure rege Teilnahme an diesem Thema, eine fachliche Diskussion kompetente Auskünfte und Erfahrungen eurerseits,

LSirion

 

PS:

Ich hätte da gerne angerufen und selbst nachgefragt, werde dies auch gerne tun und die Antwort nachreichen, aber außer zu den Geschäftszeiten - dienstags und donnerstags um die Mittagszeit - ist da niemand zu erreichen.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 26. April 2010 um 15:16

Was soll ich mich da groß beschweren...

Ich kann mich an den Tag zurückerinnern, ich habe eben nicht auf den Tacho geschaut...

Was soll mich ein Starenksten lehren, der auf 500 m sichtbar ist?

Da rast man drauf zu, bremst rechtzeitig ab und geht danach wieder aufs Gas... super...

Nein, ich stehe dazu, dass ich geblitzt wurde, übrigens von so einem Ding:

http://www.eso-elektronik.de/web/ES30.aspx?a=2

^^ Beeindruckende Technik. :cool:

Was habe ich daraus gelernt? Es kann einen immer und überall treffen und deshalb fährt man auch nicht zu schnell, bringt doch nichts.

Gemessene 57 km/h heißen übrigens Tacho 63 bis 65 und wenn ich so dreist bin, dass ich mit Tacho über 60 durch eine Ortschaft fahre, wo 50 erlaubt sind, dann sehe ich ein, dass ich dafür 15 € abdrücke.

 

Übrigens... ich sehe diese 15 € als Investition.

Die ersten 15 € für den nächsten Blitzer. :D

Made in Germany :)

Nein im Ernst... die 15 €... sollen die doch machen damit was sie wollen. Ich kann von mir sagen, dass ich wegen den 15 € nicht ärmer bin.

Dass Leute wegen 15 € die Kassen der Allgemeinheit belasten und somit denen Geld nehmen, die es wirklich nicht haben. Dreist und asozial... Sorry... meine Meinung...

28 weitere Antworten
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28 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Och naja, dann mal nichts für ungut.

Hast du ja nur gut gemeint ;) , aber in diesem Kleinstaaten- Staat kocht leider jeder sein eigenes Süppchen - was mir irgendwie langsam vollkommen auf den Keks geht. Das hat mit Rechstaat nämlich nichts mehr zu tun, das ist für mich Willkür.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Och naja, dann mal nichts für ungut.

Hast du ja nur gut gemeint ;) , aber in diesem Kleinstaaten- Staat kocht leider jeder sein eigenes Süppchen - was mir irgendwie langsam vollkommen auf den Keks geht. Das hat mit Rechstaat nämlich nichts mehr zu tun, das ist für mich Willkür.

Ja, das ist leider richtig und mir stinkt es auch.

In Deutschland wird nunmal vor Gericht kein Recht gesprochen, sondern ein Urteil.

Themenstarteram 23. April 2010 um 17:25

Danke soweit für die Infos.

Zitat:

Original geschrieben von passionfruit83

Die Ersteller des Bogens etc. anschreiben man wisse nicht wär zu dieser Zeit mit dem Fahrzeug gefahren ist, mit dem Hinweis, das die Gebühr gleich gezahlt wird, das Foto zu bekommen.

Habe ich vor 3 Jahren auch schon gemacht, Kopie des Kontoauszugs mit rein "Beweis zur Zahlung", und schwupps etwas über ne Woche später hatte ich das Foto.

Das ist eine gute Idee, also zuerst zu bezahlen und dann nach dem Foto zu bitten, damit man sich vom Fahrer nachträglich das Geld holen kann.

Ich dachte nur, dass dann eine zusätzliche Gebühr anfällt - irgendwelche Verwaltungskosten, Kosten für Auslagen, Mehraufwand aufgrund von Ermittlungen, die eben bei einer Verwarnung normalerweise nicht anfallen würden.

Zitat:

Original geschrieben von OhLord

Willst eine Ahnengallerie im Treppenhaus anlegen? :D

Das nicht gerade, aber man weiß nie wofür man so ein Foto noch gebrauchen kann.

Ich warte jetzt einfach bis Dienstag...

am 24. April 2010 um 15:31

@ LSirion:

schön das du einsichtig bist und zahlen willst (at hier ein Teil wohl überlesen!).

Zur Frage selbst:

ein Betroffener hat das Recht Einsicht in die Akte zu nehmen. Rein vom Gesetz her hat er jedoch nicht das Recht ein Bild übergeben zu bekommen.

Je nach Bundesland / Bußgeldbehörde erhält der Betroffene jedeoch gelegentlich ein Bild zugeschickt.

Hier in Thüringen ist bereit bei der ersten Anhörung eine Fotokopie (meist recht undeutlich) auf dem Anhörbogen mit drauf.

Vom LK Rügen kenne ich es persönlich so, dass kein Foto mitgeschickt wird. Man hat laut "Belehrung" jedoch die Möglichkeit die Amtsstube aufzusuchen und das Bild anzusehen. Machte nur damals keinen Sinn 600km zu fahren um ein Bild zu sehen, für welches man 15,- EUR bezahlen muss.

Also einfach mal nett nachfragen ob die ein Bild erhalten kannst!

Teil einfach dem Fahrzeughalter deinen Zahlungswillen mit und "erlaube" ihm deine Personalen an die Behörde (mit Bitte um Bildzusendung) zu übermitteln.

Themenstarteram 25. April 2010 um 6:43

Da steht eigentlich nur was drauf von wegen, wir haben einen Beweis gegen Sie vorliegen, wenn Sie brav bezahlen, dann passiert nichts, wenn nicht, dann haben Sie mit Konsequenzen zu rechnen.

Die unmissverständliche Botschaft ist quasi:

Fahrer (nicht Halter!) bezahlt => Sache erledigt

In diesem Falle wollen die auch gar keinen Bogen zurückgesendet haben, das passt dann, ist ja ohnehin nur eine Verwarnung.

 

Was dann noch so eine kleine Frage am Rande wäre:

Wenn jetzt der Halter bezahlt und eben nicht der Fahrer, wie es gefordert ist... ist das dann nicht schon wieder ein Vergehen?

Wenn man es genau nimmt, würde doch so verschleiert, wer denn nun tatsächlich der Raser ist.

:confused: :p

 

Jedenfalls auch dir, Hugaar, vielen Dank für deinen Beitrag und wegen vorbeifahren... es sind 4 km bis zur Behörde...

 

Von wegen Recht auf Einsicht:

http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__49.html

^^ Das ist doch der zuständige Paragraph? Im Fragebogen wird der nämlich nicht erwähnt...

Ich will jetzt nicht über Paragraphen diskutieren, aber die Formulierung kommt meiner Meinung nach vor allem der Behörde entgegen, von einem Recht meinerseits (auch wenn es sich vielleicht indirekt ableiten lässt) ist da keine Rede.

Guten Tag, LSirion!

Ich würde sofort (!) einen Rechtsanwalt mit dem Fall beauftragen, dieser soll Einspruch einlegen, falls der Bußgeldbescheid bereits vorliegt (First beachten) und die Akte anfordern.

Die Akte bekommt ausschließlich dein anwaltlicher Verteidiger ausgefolgt, zudem würde ich zuerst die Zuverlässigkeit der Meßergebnisse überprüfen, denn wenn du diese bereits im Voraus anzweifelst, musst du deine Meinung auch begründen, und falls du erfolglos bist, bleibst du dann auf recht hohen Gutachterkosten sitzen, ich spreche da aus Erfahrung ;) .

Gruß,

SUV-Fahrer

Zitat:

Original geschrieben von LSirion

 

Wenn jetzt der Halter bezahlt und eben nicht der Fahrer, wie es gefordert ist... ist das dann nicht schon wieder ein Vergehen?

Wenn man es genau nimmt, würde doch so verschleiert, wer denn nun tatsächlich der Raser ist.

Juckt keinen. Dem Kollegen Computer ist es egal wer die Knolle bezahlt. Nur noch ein Tip: Gegen eine Verwarnung ist kein Widerspruch möglich, die ist nur ein Angebot. Wird das ausgeschlagen, kommt der Bußgeldbescheid ( plus 23,50 € ) , gegen den ist erst der Widerspruch möglich. Allerdings kann ein Anwalt auch bei einer Verwarnung Akteneinsicht verlangen.

am 26. April 2010 um 11:46

LSirion du hast den richtigen § gefunden. Dein Recht steht gleich im ersten Satz:

Zitat:

§ 49 Akteneinsicht des Betroffenen und der Verwaltungsbehörde

(1) Die Verwaltungsbehörde kann dem Betroffenen Einsicht in die Akten unter Aufsicht gewähren...

Das setzt natürlich vorraus, dass du Akteneinsicht verlangst und auf die Behörde gehst (die werden sicher nicht zum Bürger kommen- Bürgernähe hat leider doch Grenzen).

Zum Thema zahlen hat R 129 Fan Recht: der Computer möchte nur den Zahlungseingang bemerken. Von wem das Geld letztendlich gezahlt wurde ist egal.

@ SUV-Fahrer:

falls du es nicht gelesen hast: Unser LSirion will für sein Vergehen zahlen. Also ist der Post "Ab zum Anwalt" fehl am Platz. Es gibt (auch wenn du es nicht glauben willst / kannst) in D noch Leute die zu ihren Taten stehen und dafür zahlen ohne zu jammern bzw. Geld für nen Anwalt zu zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

@ SUV-Fahrer:

falls du es nicht gelesen hast: Unser LSirion will für sein Vergehen zahlen. Also ist der Post "Ab zum Anwalt" fehl am Platz. Es gibt (auch wenn du es nicht glauben willst / kannst) in D noch Leute die zu ihren Taten stehen und dafür zahlen ohne zu jammern bzw. Geld für nen Anwalt zu zahlen.

Man kann über den Sinn mancher Radarkontrollen, insbesondere wenn es sich hierbei um moderne, versteckt aufgestellte Modelle, die kein Mensch mehr als Starrkasten identifizieren kann, handelt, streiten, denn versteckte Radarfallen dienen meines Erachtens primär dem Zweck, abzukassieren, und gerade deswegen wird besonders an Stellen, an denen viele Jahre lang nicht gemessen wurde, plötzlich kontrolliert.

Falls eine Kontrolle nämlich sichtbar erfolgt, lehrt man den Fahrzeuglenker, die korrekte Geschw. einzuhalten und im Zuge dessen die Verkehrssicherheit zu erhöhen, was bei versteckten Kontrollen nicht der Fall ist.

Ich erachte es daher als durchaus legitim, von meinem Recht gebrauch zu machen, ein Verfahren anzufechten, denn wir befinden uns in einem Rechtsstaat. Ich persönlich bezahle sicherlich keinen Cent, solange nicht alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, da ich nichts zu verschenken habe.

Gruß,

SUV-Fahrer

Themenstarteram 26. April 2010 um 15:16

Was soll ich mich da groß beschweren...

Ich kann mich an den Tag zurückerinnern, ich habe eben nicht auf den Tacho geschaut...

Was soll mich ein Starenksten lehren, der auf 500 m sichtbar ist?

Da rast man drauf zu, bremst rechtzeitig ab und geht danach wieder aufs Gas... super...

Nein, ich stehe dazu, dass ich geblitzt wurde, übrigens von so einem Ding:

http://www.eso-elektronik.de/web/ES30.aspx?a=2

^^ Beeindruckende Technik. :cool:

Was habe ich daraus gelernt? Es kann einen immer und überall treffen und deshalb fährt man auch nicht zu schnell, bringt doch nichts.

Gemessene 57 km/h heißen übrigens Tacho 63 bis 65 und wenn ich so dreist bin, dass ich mit Tacho über 60 durch eine Ortschaft fahre, wo 50 erlaubt sind, dann sehe ich ein, dass ich dafür 15 € abdrücke.

 

Übrigens... ich sehe diese 15 € als Investition.

Die ersten 15 € für den nächsten Blitzer. :D

Made in Germany :)

Nein im Ernst... die 15 €... sollen die doch machen damit was sie wollen. Ich kann von mir sagen, dass ich wegen den 15 € nicht ärmer bin.

Dass Leute wegen 15 € die Kassen der Allgemeinheit belasten und somit denen Geld nehmen, die es wirklich nicht haben. Dreist und asozial... Sorry... meine Meinung...

Themenstarteram 27. April 2010 um 8:43

Ging alles ganz unproblematisch... ich kam noch nicht einmal zum Fragen, da war das Bild schon ausgedruckt. Wirklich top Service und super freundlich. :)

Geblitzt wurde ich aus einer Seitenstraße, Kamera sowie Blitz standen etwa 50 m von der Straße weg. Das Bild wurde also mehr seitlich aufgenommen, den Blitz konnte ich, der ich konzentriert nach vorne gesehen habe, also gar nicht erkennen. Keine Chance...

Ich find´s ehrlich gesagt schon etwas beängstigend, aber auf jeden Fall auch sehr lehrreich.

 

Der Grenzwert lag übrigens ziemlich hoch, ich war ganz knapp drüber.

Wer sich einigermaßen ans Limit hält, wird also ganz sicher nicht abgezockt. ;)

Die schnappen nur echte Raser. :cool:

Zitat:

Man kann über den Sinn mancher Radarkontrollen, insbesondere wenn es sich hierbei um moderne, versteckt aufgestellte Modelle, die kein Mensch mehr als Starrkasten identifizieren kann, handelt, streiten, denn versteckte Radarfallen dienen meines Erachtens primär dem Zweck, abzukassieren, und gerade deswegen wird besonders an Stellen, an denen viele Jahre lang nicht gemessen wurde, plötzlich kontrolliert.

Falls eine Kontrolle nämlich sichtbar erfolgt, lehrt man den Fahrzeuglenker, die korrekte Geschw. einzuhalten und im Zuge dessen die Verkehrssicherheit zu erhöhen, was bei versteckten Kontrollen nicht der Fall ist.

Sag mal, geht's noch? Du nimmst am Straßenverkehr teil, da gelten Regeln, die sind Dir bekannt, und es hindert Dich keiner, sie einzuhalten. Hältst Du die Regeln nicht ein und wirst zur Verantwortung gezogen, fängst Du an rumzuheulen? Ja? Aus Deiner sicht werden also "Fallen" "versteckt" von der bösen Behörde, die nur "abkassieren" will?

Geht's noch?

Was bist Du denn für ein willensschwacher Typ, daß Du nur unter ständigem Überwachungs- und Verfolgungsdruck (durch offen sichtbare Geschwindigkeitsmeßgeräte) es schaffst, Regeln einzuhalten?

Geht's noch?

Themenstarteram 27. April 2010 um 20:51

Wenn nichts sinnvolles mehr kommt, kann der Thread ja auch geschlossen werden... ;)

Jedenfalls... wer ein hübsches Bild haben will... einfach höflich fragen und oder oder bei der Behörde vorbeifahren. :)

Zitat:

Original geschrieben von LSirion

Dass Leute wegen 15 € die Kassen der Allgemeinheit belasten und somit denen Geld nehmen, die es wirklich nicht haben. Dreist und asozial... Sorry... meine Meinung...

Was soll daran „asozial“ sein? Dir ist bekannt, das meine Einkommenssteuer (unter anderem) genutzt wird, um das „auskommen“ von Menschen zu ermöglichen, die es sich auf der sozialen Hängematte gemütlich machen?

Die Bedürftigen sollten besser lernen, wie man Arbeit bekommt und nicht, wie man den Staat abzockt, aus diesem Grund plädiere ich für eine leistungsorientierte Sozialhilfe.

Ich habe in meinem Leben bereits hunderte Vorstellungsgespräche geführt, es hat immer Gründe, warum Menschen keine Chance am Arbeitsmarkt haben, und diese sind i.d.r. nicht beim Arbeitgeber zu suchen ;) .

Gruß,

SUV-Fahrer

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