Recaro Vollschale kireg ich die eingetragen ?
also ich könnte günstig an 2 vollschalen von recaro kommen mit passenden konsolen und laufschienen. die frage ist nur: krieg ich die beim tüv-onkel eingetragen ? es sind starre schalen also keine verstellbare rückenlehne.
Danke
Merti
29 Antworten
mich würde auch interessieren ob man die rückbank nur austragen lassen muss oder ob die komplett raus muss um den wagen als transporter zuzulassen,,,
danke das die raus muss, sowie wenn du die 2 vorderen orgi gurte austrägst, müssen sie ja auch ausgebaut sein....
wieso baut ihr eure gurte aus ? ich habe beide gurte parallel drin die standard version und die schrothgurte.
also hier wird mal wieder ne menge erzählt was entweder gar nicht oder nur teilweise stimmt...
zunächst mal: Vollschalensitze KANN man eintragen, wenn man erstens den richtigen TÜV erwischt un zweitens ein paar sachen dabei beachtet.
Generell bei Vollschalen entfällt die Rückbank und es wird ein Zweisitzer. IMMER! unterschiede zwischen 3 und 5 türer kenne ich nicht, hab nen 3 türer und da hat alles gepasst.
desweiteren ist es völliger BLÖDSINN dass die Seriengurte nicht mehr benutzt werden dürfen! Wer hat diesen Mist erzählt?! Man kann beide benutzen! Bei den Schroth Gurten ist es nur so dass diese EINGETRAGEN werden müssen wenn die SITZE nicht in der ABE aufgeführt sind! Dass man passende Konsolen und Laufschienen braucht ist jawohl klar!
Ich persönlich habe FK Evolution Rennsitze drin, sind Vollschalensitze mit GFK-Rückenlehne und auch nicht verstellbar!
Und auch wenn ihr keine Gutachten oder sonstige Papiere für die Sitze habt, dann gibt es zwei Möglichkeiten:
Entweder haben die Sitze eine FIA Homologation sind also vom Weltmotorsportverband freigegeben) dann muss der TÜV die sitze bei ner einzelabnahme eintragen, oder die sitze haben weder papiere, noch ne homologation und sonst auch nix wie abe oder gutachten, dann muss der prüfer den sitz als "Vollschalensitze Marke blablabla" eintragen, auch per einzelabnahme.
natürlich ist der letztere weg schwer, und ich musste auch lange suchen bevor ich nen tüv hatte der das macht. aber es geht, und ich hab nen polizisten gefragt der meinte so wie es eingetragen ist (vollschalen, keine rückbank, 2-sitzer) ist das völlig ok!
also: nicht immer alles glauben was geschrieben wird, lieber leute fragen die entweder selber welche drin haben oder direkt zum tüv gehen, die werden euch schon sagen was für auflagen das ganze hat!
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Ich hab auch beide Gurte drin und auch beide eingetragen, ich benütze die, auf die ich gerade Lust habe...
pics
da sage ich doch mal DANKE !!!!
tja damit haben sich dann die vollschalen für mich erledigt , weil ich ab und zu mit 3 leuten unterwegs bin. schade schade schade
was geht denn wenn ich hinten noch leute reinlassen möchte ? gibt es da was schönes enges ?
ja gut bei mir sind die seriengurte jetz nich eingetragen, bzw. sagen wir so sie wurden nicht ausgetragen, und das bedeutet dass ich sie weiterhin benutzen darf!
@Proll: bei deinem Link fehlt .de in der adresse 😉
und es gibt nur eine einzige möglichkeit wenn du drei leute mitnimmst bzw 2: keine vollschalensondern klappbare bzw. welche mit lehnenverstellung! gibts z.B. von Recaro oder König, aber ich sag dir gleich, könig ist SAUteuer, aber auch SAU geil!
Hi,
hab noch die Standard Sportsitze drin, aber Rückbank raus un alles ausgebaut!!!
Aber net als Zweisitzer eingetragen, der Typ vom Typ hat gemeint das es net nötig wäre...
bei 3-Sitzer...
KunDa
Zitat:
Original geschrieben von mertinator
wie jetzt klappbar ? du meinst die konsolen sind klappbar oder ?
Ne, die Sitze (Lehne)
ja deswegen ja!!!!!
wenn man die sitze hinten behalten will dann MUSS man klappbare nehmen! ansonsten fliegen die sitze ausm fahrzeugbrief raus!
wg transporter eintrag
Hi @ all
Probleme:
Transporter sind nutzfahrzeuge d.H. 33% Personen,
66% Ladung (keine Garantie), ich hab mal nen 928
Porsche mit LKW-Zulassung gesehen!
Wäre ja beim Golf kein Prob. aber dann müsst ihr
von hinten bis zum Fahrer/Beifahrersitz "Ladefläche"
haben, also keine 4 oder 6 Punktgurte!!!
bzw keinen edlen Soundroom im Heck.
da einige auf diese Idee schon gekommen sind ist es außerdem sehr schwierig es bei der Zulassungsstelle anerkannt zu bekommen soweit ich weiß muß man bei 90% der Behörden nachweisen
warum man dieses Auto als transporter (LKW) benutzen will/muss.
Gruss Dirk
nochmal LKW
mist hab was vergessen,
du musst auch dafur sorgen, dass der Wagen nicht rückgebaut weden kann, dh alle befestigungen für
rückbank bzw sicherheitsgurte müssen zugeschweißt
werden bzw entfernt werden, steuerliche Gründe wegen der hohen Diesel(Hubraumsteuer D0, D1,D2)
da loht´s sich nämlich richtig!
Aber leider hat dann jeder die Probs, ob das jetzt
mit der neuen einstufung der benziner besser wird wage ich zu bezweifeln.
so ende und gut nacht
gruss dirk