Re-Import
hallo, hab ein Auto Verkauft was ein Re-Inport ist! (was ich nicht wusste!!!) dachte wär ein Deutsches Fahrzeug gewesen! was ich wusste war das, das Auto in Italien mal zwischengemeldet war, aber vorher in Deutschland!! jetzt will der käufer denn wagen zurück geben! (hat in vor 4 Monaten gekauft) hab ein schreiben von seinen Anwalt erhalten! kann er das??? mit was muss ich rechnen??? werde mir natürlich auch ein Anwalt nehmen!! im Kaufvertrag steht auch nix drüber (ist ein Kaufvertrag von mobile.de)!! hoffe das ich hier nützliche Tipps kriege!
MFG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von la merde
wenn man ein auto in deutschland kauft, dann kann man davon ausgehen, dass es auch ein modell des deutschen marktes ist. muss für dich etwa auch im kaufvertrag stehen, dass der tacho km/h und nicht meilen anzeigen muss?Zitat:
War das im privaten Kaufvertrag explizit erwähnt, dass es sich um ein deutsches in Deutschland hergestelltes Fahrzeug handelt ? Wenn nicht, dann würd ich sagen gekauft ist gekauft.
Das ist ja lustig, keine Ahnung ob du blind ein Fahrzeug kaufst, ich würde sowas bei der Probefahrt feststellen ob Rechts oder Linkslenker, oder ob die Anzeige der Geschwindigkeit in km/h oder mph angezeigt wird und nicht erst nach 4 Monaten !!!
Zitat:
Original geschrieben von la merde
pS: was ist den ein "privater" kaufvertrag?
Ein Kaufvertrag unter Ausschluss der Gewährleistung.
25 Antworten
Aufgrund wessen will er das Fahrzeug nach über 4 Monaten zurückgeben ?
Weil es ein Re Import ist ? War das im privaten Kaufvertrag explizit erwähnt, dass es sich um ein deutsches in Deutschland hergestelltes Fahrzeug handelt ? Wenn nicht, dann würd ich sagen gekauft ist gekauft.
Aber da du eh zu einem Anwalt willst, wird der dir genaueres sagen können.
Erzähl aber auf alle Fälle was bei rauskommt.
Das Versicherungsforum entwickelt sich mehr und mehr
in Richtung Rechtsberatungsforum.
Aber nicht uninteressant solche Threads.
Zitat:
War das im privaten Kaufvertrag explizit erwähnt, dass es sich um ein deutsches in Deutschland hergestelltes Fahrzeug handelt ? Wenn nicht, dann würd ich sagen gekauft ist gekauft.
wenn man ein auto in deutschland kauft, dann kann man davon ausgehen, dass es auch ein modell des deutschen marktes ist. muss für dich etwa auch im kaufvertrag stehen, dass der tacho km/h und nicht meilen anzeigen muss? wenn nichts im kaufvertrag steht, kannst du auch davon ausgehen, dass der wagen unfallfrei ist.
fraglich ist, ob ein re-import ein sachmangel darstellt. wenn ja, dann kann er unter umständen vom kauf zurücktreten. soweit ich das sehe ist es ein deutsches modell und deshalb liegt kein sachmangel vor
pS: was ist den ein "privater" kaufvertrag?
Zitat:
Original geschrieben von la merde
wenn man ein auto in deutschland kauft, dann kann man davon ausgehen, dass es auch ein modell des deutschen marktes ist. muss für dich etwa auch im kaufvertrag stehen, dass der tacho km/h und nicht meilen anzeigen muss?Zitat:
War das im privaten Kaufvertrag explizit erwähnt, dass es sich um ein deutsches in Deutschland hergestelltes Fahrzeug handelt ? Wenn nicht, dann würd ich sagen gekauft ist gekauft.
Das ist ja lustig, keine Ahnung ob du blind ein Fahrzeug kaufst, ich würde sowas bei der Probefahrt feststellen ob Rechts oder Linkslenker, oder ob die Anzeige der Geschwindigkeit in km/h oder mph angezeigt wird und nicht erst nach 4 Monaten !!!
Zitat:
Original geschrieben von la merde
pS: was ist den ein "privater" kaufvertrag?
Ein Kaufvertrag unter Ausschluss der Gewährleistung.
Ähnliche Themen
Zitat:
Das ist ja lustig, keine Ahnung ob du blind ein Fahrzeug kaufst, ich würde sowas bei der Probefahrt feststellen ob Rechts oder Linkslenker, oder ob die Anzeige der Geschwindigkeit in km/h oder mph angezeigt wird und nicht erst nach 4 Monaten !!!
und was ist, wenn ein blinder ein fahrzeug kauft? oder darf der, deiner meinung nach, aufgrund seiner behinderung kein auto kaufen?
die 4 monate sind irrelevant, besser: noch innerhalb der verjährungsfrist. die beweislastumkehr hat beim sachmangel des re-importes (wenn das überhaupt einer ist) geringe wichtigkeit
Wie ich schon in meinem ersten Posting geschrieben habe, wenn dies nicht explizit (ausdrücklich) im Kaufvertrag erwähnt wurde (was ich bezweifele da dies kein normaler Mensch macht), handelt es sich nicht um einen Sachmangel, und der Käufer wird keine Rechte auf Umtausch haben 🙄
Und warum sollte ein Blinder kein Auto kaufen dürfen ? Welcher Text von mir deutet darauf hin ? Du redest in Rätseln, oder du verstehst mich aus welchen Gründen auch immer nicht, naja wie auch immer kann man eben nix machen.
Schönen Sonntag Abend noch.
ein haendler muss, aehnlich eines vorschadens, auf einen re-import hinweisen.
( so ist zumindest mein kenntnisstand )
der kunde wird im vergleich zum urspr. neupreis irregefuehrt, war imho eine sinngem. begruendung.
ob sich dieses auf einen privatverkauf uebertragen laesst, weiss ich auch nicht.
Harry
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
ob sich dieses auf einen privatverkauf uebertragen laesst, weiss ich auch nicht.
Denke da der TE wie er schreibt, selber davon nichs wusste, der Käufer
keinRecht auf Rückgabe deswegen hat.
Aber auf alle Fälle eine Rückmeldung vom TE wie es denn ausgeht ist erwünscht 🙂
Und wenn der TE beim Anwalt ist, dann gleich mal nachfrgagen wie die Rechtslage bei Kenntnis von RE-Import wäre und ob dies beim Privatverkauf angegeben werden muss.
Zitat:
Und warum sollte ein Blinder kein Auto kaufen dürfen ? Welcher Text von mir deutet darauf hin ?
hier:
Zitat:
keine Ahnung ob du blind ein Fahrzeug kaufst,.......
du unterstellst, dass man jeden fehler sofort bei der besichtigung sehen muss. damit verweigerst du dem blinden jede rechte
Zitat:
Denke da der TE wie er schreibt, selber davon nichs wusste, der Käufer kein Recht auf Rückgabe deswegen hat.
da werden aber ganz viele leute erinnerungslücken besitzen, wenn das so stimmt.
ein sachmangel hat nichts mit kenntnis zu tun.
er wusste, dass der wagen in italien war. mal genau lesen!
Zitat:
der kunde wird im vergleich zum urspr. neupreis irregefuehrt, war imho eine sinngem. begruendung.
fredstarter hat geschrieben, dass der wagen als erstes in schland zugelassen wurde, dann erst exportiert worden ist. so gesehenunterscheidet sich der wagen nicht .
Zitat:
Original geschrieben von la merde
Original geschrieben von la merde
fredstarter hat geschrieben, dass der wagen als erstes in schland zugelassen wurde, dann erst exportiert worden ist. so gesehenunterscheidet sich der wagen nicht .Zitat:
der kunde wird im vergleich zum urspr. neupreis irregefuehrt, war imho eine sinngem. begruendung.
das bezog sich eben auf re-import.
die erste zulassung in D sagt ja weder aus dass es sich um ein deutsches fahrzeug handelt oder eben auch nicht.
( z.b. NL reimport - D zulassung - italien - und wieder D)
das kann ich anhand der infos und daten nicht erkennen.
du?
Zitat:
Original geschrieben von la merde
hier:Zitat:
Und warum sollte ein Blinder kein Auto kaufen dürfen ? Welcher Text von mir deutet darauf hin ?
Zitat:
Original geschrieben von la merde
du unterstellst, dass man jeden fehler sofort bei der besichtigung sehen muss. damit verweigerst du dem blinden jede rechteZitat:
keine Ahnung ob du blind ein Fahrzeug kaufst,.......
Spassvogel, schon mal gesehen wie ein blinder eine Probefahrt macht ? Du wählst da Vergleiche die hinten und vorne nicht passen.
Und ich unterstelle gar nix, und solange das Fahrzeug eine Zulassung in Deutschland hat, kann man doch nicht von einem Fehler sprechen bei einem Re-Import.
Und auserdem was hat dies alles mit deiner mph Anzeige mit dem Thread hier zu tun, wie kommst du auf die mph Anzeige ? Davon war hier nie die Rede.
Zitat:
Original geschrieben von la merde
da werden aber ganz viele leute erinnerungslücken besitzen, wenn das so stimmt.Zitat:
Denke da der TE wie er schreibt, selber davon nichs wusste, der Käufer kein Recht auf Rückgabe deswegen hat.
ein sachmangel hat nichts mit kenntnis zu tun.
er wusste, dass der wagen in italien war. mal genau lesen!
Na und ? Und nun hat er eine deutsche Zulassung nach der StVZO.
Zitat:
Original geschrieben von la merde
fredstarter hat geschrieben, dass der wagen als erstes in schland zugelassen wurde, dann erst exportiert worden ist. so gesehenunterscheidet sich der wagen nicht .Zitat:
der kunde wird im vergleich zum urspr. neupreis irregefuehrt, war imho eine sinngem. begruendung.
Und was hilft das jetzt alles dem Fredersteller ?
Hast zwar toll viel geschrieben und zitiert, aber mehr gesagt wie vorher hier stand hast du nicht 🙄
Oder hast du jetzt eine Antwort auf die gestellte Frage:
Besteht Umtauschrecht aufgrund des RE-Importes ?
Oder besteht kein Recht ?
Hallo, das ist der Kaufvertrag von mobile.de( Kaufvertrag zwischen zwei Verbrauchern über den Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges!) so stehst in der Überschrift!! der vertrag hat auch eine klausel der AUSSCHLUSS DER SACHMÄNGELHAFTUNG!!!! ich hoffe diese KLAUSEL hilft mir auch, oder was meint ihr??????????
aus welchem land ist denn der haendler der deine betriebsanleitung stempelte?
seite 1 ? muesste was sein.
ist das ein deutscher haendler ( ich bin kein fachmann !!! ) wuerde ich dem "gelassen entgegen sehen"
Harry