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RDKS funktioniert bei Winterreifen nicht-laut Autohaus o. k.?!

Opel Adam
Themenstarteram 25. Januar 2017 um 10:46

hallo,

Ich habe meinen Opel Adam vor zwei Jahren in einem Autohaus gekauft. Dort habe ich auch die Winterreifen gekauft die mir dort auch aufgezogen worden. Mir wurde gesagt das bei den Winterreifen das Reifendruckkontrollsystem nicht funktioniere, das aber o. k. sei. Die Fehlermeldung soll ich weg drücken. Blöd wie ich bin habe ich das auch so hin genommen. Nun habe ich mein Auto an einen Händler verkauft. Der sagte mir dass RDKS müsse auch bei den Winterreifen funktionieren ansonsten wäre es ein Mangel. Das Autohaus hätte mich so gar nicht vom Hof fahren lassen dürfen. Der Händler verlangt nun von mir das Geld um die Sensoren einzubauen. Es handelt sich um einen Mangel. Ich habe bereits das Autohaus wo ich mein Auto gekauft habe mehrfach kontaktiert aber keine Antwort bekommen. Das war ja klar. Laut dem Käufer war es fahrlässig mich so vom Hof fahren zu lassen. Hat jemand so etwas schon mal gehört und kann mir weiterhelfen? Danke!

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19 Antworten

Was ist an dem zitiertem falsch wenn das Fahrzeug vor dem 01.11.2014 zugelassen wurde UND die Homologation vor dem 01.11.2012 stattfand?

bgoehe, steht in Zeile 6, Teil 1 der CoC, für das Datum der Typgenehmigung ein Datum vor oder ab dem 01.11.2012?

Wenn 01.11.2012 oder später, dann TMPS-Pflicht auf allen Rädern außer Notrad.

ADAC: Rechtsfragen zum Reifendruckkontrollsystem

Zitat:

@Astradruide schrieb am 26. Januar 2017 um 18:20:57 Uhr:

Was ist an dem zitiertem falsch wenn das Fahrzeug vor dem 01.11.2014 zugelassen wurde UND die Homologation vor dem 01.11.2012 stattfand?

So ist daran nichts mehr falsch, aber es fehlte vorher ja auch der entscheidende Teil "... UND die Homologation vor dem 01.11.2012 stattfand?"

In diesem Fall gibt es kein halb richtig sondern nur ganz falsch.

Schade, dass dir da irgendwie die Einsicht fehlt, oder wie habe ich deine provokante Nachfrage zu verstehen? Du hast doch schon so viel (auch in diesem Thread) richtig geschrieben und geholfen, kann man sich da nicht auch mal berichtigen lassen, wenn man einen Fehler gemacht hat? So wie du es jetzt schreibst, stimmt es ja auch.

Und bitte lass es jetzt wirklich gut sein, damit das kein Diskussionsthread wird, dass hat der TE und das Thema nicht verdient.

LG

 

Aber ich habe doch weiter oben geschrieben "Es kann durchaus sein das es bei deinem Fahrzeug noch eine Bestelloption war, damit nicht Bestandteil der Typengenehmigung" ... vielleicht hätte ich statt Typ en genehmigung auch Homologation schreiben sollen. Das ist nur so ein Wort das (fast) keiner kennt.

Aber selbst die EU/UN-Richtlinie (R 64) spricht nicht von Homologation sondern von Typgenehmigung. Und lt. der UN-Richtlinie gibt es für beide Datumsangaben nicht mal die Pflicht, sondern räumt nur das Recht ein das Landesbehörden ein die Typgenehmigung versagen können - nicht aber müssen. Die EU hat es dann aber doch als verpflichtend beschlossen...

Wer rechtliches zu "Ausstattung mit einem Komplettnotrad, Notlaufreifen und/oder einem Notlaufsystem und/oder einem Reifendrucküberwachungssystem" aus erster Hand wissen möchte, liest sich die UN-Regelung R64 durch.

Themenstarteram 29. Januar 2017 um 6:45

Danke für Eure Antworten! Laut Anwalt ist die Frist für Schadensersatz um einige Tage eh abgelaufen (2 Jahre). Nun kann ich es wegen arglistiger Täuschung versuchen...

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