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Rasenmähertraktor auf Straße?

Themenstarteram 11. April 2013 um 19:47

Hallo erstmal ich hätte da eine Frage an euch!

Darf ich mit meinem Rasenmähertraktor auf einer öffentlichen Straße fahren?

Geschw. liegt so in etwa bei 6-8km/h.

Frontscheinwerfer und Rücklichter sind vorhanden.

Vielleicht weiß jemand wie das bei uns in Österreich ist?

Muss aber nicht speziell bei uns in Österreich sein, weil es wird bestimmt ähnlich sein von den Gesetzen her?!

MfG Gipfla

Beste Antwort im Thema

Nuja...spricht doch fast jeder von Rasen auf der Autobahn!:cool:

(sorry fürs OT, der musste sein, wenns auch ein Platter ist)

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am 11. April 2013 um 20:02

Afaik nur mit Kennzeichen

Nö - als SAM geht es in Deutschland auch ohne Kennzeichen.

Aber ich bin mir recht sicher, dass das Zulassungsrecht in dem Bereich nicht wirklich ähnlich ist.

@gipfla: Da musst Du Dich mit den Gesetzen bei Euch befassen. Die Tücke liegt gerne im Detail.

Werden in Austrien die Straßen jetzt mit Rasen bepflanzt? :D 

Nuja...spricht doch fast jeder von Rasen auf der Autobahn!:cool:

(sorry fürs OT, der musste sein, wenns auch ein Platter ist)

Zitat:

Original geschrieben von forfourfahrer

Nuja...spricht doch fast jeder von Rasen auf der Autobahn!:cool:

:D:D:D:D:D:D:D:D:D

Themenstarteram 12. April 2013 um 9:55

Ne aber es geht darum das ich ca. 3km zu meinem 2ten Grundstück kommen müsste und ich keinen Anhänger o.ä. zur Verfügung habe.

Zitat:

Original geschrieben von WRatte

Afaik nur mit Kennzeichen

quatsch! unter 6km/h brauchst weder zulassung noch versicherung, ALLERDINGS eine abnhame. auf dem fahrzeug wird ein 6km/h schild nebst landratsamtstempel geklebt und gut. wir haben zum firmen internen trasport (werk 1 links der strasse, werk 2 rechts von der strasse) einen uralten lanz bulldog mit tieflader. der trecker ist auf 6km/h gedrosselt und hat kein kennzeichen. diese opa stühle brauchen auch nur ne zulassung wen sie eben schneller als 6km/h sind. nach deiner logik müsste jeder rollstuhl ne zulassung haben.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von WRatte

Afaik nur mit Kennzeichen

quatsch! unter 6km/h brauchst weder zulassung noch versicherung,

So ganz stimmt das aber auch nicht.

Zulassung ("verwaltungsrechtlich" mit dem Kennzeichen) sollte man nicht mit Zulassung (Fahrzeugtechnik) verwechseln. Eine "verwaltungsrechtliche" Zulassung mit einer Kennzeichenvergabe ist unter bestimmten Umständen nicht notwendig.

Es muss aber eine technische Zulassung, vielleicht besser als Zulässigkeit bezeichnet, vorhanden sein. Das Fahrzeug muss entweder eine Typprüfung (EU-Zulassung) oder Sonderabnahme nach §21 StVZO für die Teilnahme am Straßenverkehr haben.

Eine Versicherung muss immer bestehen:

Bei derartigen Fahrzeugen muss es sich dabei aber nicht zwingend um die klassische Kraftfahrhaftpflicht handeln. Sollte es sich um ein Betriebsmittel in einem Unternehmen handeln, dann ist es über die Betriebshaftpflicht versichert - sofern hier von Seiten der Versicherung auch die Übernahme von Risiken bei Nutzung im Öffentlichen Straßenverkehr inkludiert ist.

Hier liegt eine "private" Situation vor, hier könnte rein theoretisch auch die Privat-Haftpflicht eintreten, was sie aber regelmäßig nicht macht, die sogenannte Benzin-Klausel. Somit ist dann doch eine eigene Versicherung für das Ding notwendig. Meist eben in Form eines Versicherungs-Kennzeichens, das "Mofa-Kennzeichen".

Nein, Pflicht ist es nicht - aber man wird als Privatmann kaum eine andere zulässige Lösung finden.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

 

So ganz stimmt das aber auch nicht.

Zulassung ("verwaltungsrechtlich" mit dem Kennzeichen) sollte man nicht mit Zulassung (Fahrzeugtechnik) verwechseln. Eine "verwaltungsrechtliche" Zulassung mit einer Kennzeichenvergabe ist unter bestimmten Umständen nicht notwendig.

jupp...darum "6km/h schild mit zulassungsstempel" ;) aber eben kein kennzeichen und keine "zulassung" im klassischem sinne wie bei einem auto.

Der Rasenmähertraktor ist in Deutschland i.d.R. im Rahmen der PHV mitversichert und da er nicht zulassungspflichtig ist, darf er auch öffentliche Straßen befahren (soweit die geforderten Sicherheitsbestimmungen vorhanden sind, Licht usw.).

 

Wenn keine PHV vorhanden ist, darf der Traktor auch die öffentlichen Straßen in D nicht benutzen (Versicherungspflicht für motorgetriebene Fahrzeuge, mind. gesetzliche Deckung).

 

Im Rahmen der PHV sind alle privaten Arbeitsmaschinen bis 20km/h mitversichert.

 

Die Arbeitsmaschinen bis 20km/h im Firmenbereich sind i.d.R. in der Betriebshaftpflichtvers. automatisch (meistens) mitversichert.

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von gipfla

Ne aber es geht darum das ich ca. 3km zu meinem 2ten Grundstück kommen müsste und ich keinen Anhänger o.ä. zur Verfügung habe.

Dein Ernst? Dann fährst du ja mindestens eine Stunde auf dem Bock nur um da zu Mähen, Respekt.

Hoffentlich geht dir auf der Rückfahrt nicht der Sprit aus.

Das dürften die Momente sein, in denen Rasentraktorrennen erfunden worden sind.

Zitat:

upp...darum "6km/h schild mit zulassungsstempel" ;) aber eben kein kennzeichen und keine "zulassung" im klassischem sinne wie bei einem auto.

So viel ich weiß, gibt's die 6km/h Regelung seit über 10 Jahren nicht mehr.

am 12. April 2013 um 14:50

Also am einfachsten ist es wohl bei der zuständigen Zulassung anzurufen und nachzufragen.

Hier bekommst du alle Antworten die möglich sind gesagt, welche davon wahr ist wird dir aber nur einer auf der Zulassung sagen können bzw. du hast Glück und jemand der in Österreich in der Zulassung arbeitet ließt hier mit.

Kenne das auch nur so das man unter 6 KM/H keine Zulassung braucht sondern nur den Max. KM/H Aufkleber, aber ist wie gesagt nur halbwissen.

Hier ist eine schöne Erklärung wie es in D funktioniert.

https://www.landkreis-harburg.de/.../...ngsfreie-fahrzeuge-1201-0.html

Für Austria gibt es bestimmt auch solche Informationsquellen.

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