Räumfahrzeug mit Blaulicht

53 Antworten

Hallo,

die Tage habe ich auf der Autobahn ein Räumfahrzeug mit Blaulicht gesehen, das während des Räumens auch angeschaltet war.

Habe so was noch nie vorher gesehen (nur Gelblicht). Kann mir jemand den Grund nennen, warum ein normales Räumfahrzeug mit Blaulicht ausgestattet ist?

Danke.

Grüße,

diezge

Beste Antwort im Thema

Das ist schon eine alte Geschichte mit dem Blaulicht auf dem Schneepflug.
Klick
Hier im Bild

53 weitere Antworten
53 Antworten

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 21. Januar 2016 um 22:40:36 Uhr:



Zitat:

@Drahre1 schrieb am 21. Januar 2016 um 21:18:10 Uhr:


Zum einen irrst du: Die Paragrafen sind korrekt zitiert und bedeuten: § 38 StVO Regelung zur Verwendung des Blaulichts, "Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort Platz zu schaffen."
Auch für dich gillt, wenn du meinst hier wild mit § um dich werfen zu müssen, solltest du sie wenigstens vorher mal durchlesen! 🙄

Einen "§38 Regelung zur Verwendung des Blaulichts" gibt es in der StVO nicht... 😉

...das Ding heißt "§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht" 😰

Explizit bezieht martinde001 sich auf Abs. 1 - der greift bei 'nur Blaulicht' wie es die Schneepflüge führen aber nicht!

Bei 'nur Blaulicht' greift Abs. 2!

Abs. 2 verschafft diesen Fahrzeugen aber KEIN Wegerecht und somit hat sich euer sonstiges Geschreibsel vonwegen §49 und StVG erledigt!

Du bist ja ein ganz großer Schlauberger/Wortklauber/Großkotz! Wenn ein normaler deutscher Bürger sagt: "Die Feuerwehr raste mit Blaulicht und Martinshorn durch die Stadt" dann meint er: "Die Feuerwehr raste mit angeschaltetem, blinkendem Blaulicht und angeschaltetem Martinshorn, dass tatü tata schallte, durch die Stadt". Jeder normale Deutsche versteht das so, bloß du nicht, d. h. du bist nicht normal. Ich habe keine Lust, mir den ganzen Thread darauf zu kontrollieren, aber ich könnte wetten, dass in dem ganzen Thread niemand vom eingeschalteten, blinkenden Blaulicht gesprochen hat.

Wenn du sonst nichts zum Thema beitragen kannst, lass es! Du kannst ja die ganzen Beiträge auch noch auf Rechtschreibfehler untersuchen! Dürfte ein weites Feld für dich sein!

Seid vorsichtig mit euren Aussagen hier, es gibt eine Reihe von "Verkehrsministern", die wissen alles. Zumindest glauben sie das. Im Umdrehen von Tatsachen sind sie die größten. Da macht ihnen keiner was vor.

Lasst euch nicht einschüchtern!!

vor allem wenn sie mit DR. Titel angeben.
Gruß

Zitat:

@Drahre1 schrieb am 23. Januar 2016 um 09:27:10 Uhr:


...bloß du nicht, d. h. du bist nicht normal.

Als jemand der offensichtlich in der Grundschule nicht aufgepasst hat und nicht lesen kann, solltest du dir am allerwenigsten ein Urteil darüber bilden wer "normal" ist und wer nicht! 😉

In diesem Thread geht es explizit um Fahrzeuge mit "nur" Blaulicht!

Ich bezog mich auf martinde001 Aussage, dass das Behindern von Fahrzeugen mit "nur" Blaulicht eine Owi wäre, die "teuer" werden kann!

Und in diesem Zusammenhang mit "nur" Blaulicht hat der §38 Abs.1 StVO, § 49 StVO und § 24 StVG nunmal keine Relevanz...

Zitat:

Ich habe keine Lust, mir den ganzen Thread darauf zu kontrollieren, aber ich könnte wetten,

Wenn du schon meinst derart hier mit persönlichen Anfeindungen auf den Tisch hauen zu müssen, solltest du wenigstens den Thread vorher mal lesen - denn die Wette, hast du verloren!

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 23. Januar 2016 um 09:45:24 Uhr:


Seid vorsichtig mit euren Aussagen hier,

Man sollte lediglich vorsichtig sein, wenn man Märchengeschichten von filmreifen Anhaltemanövern u.ä. so wie du erzählt, auf mehrfaches Nachfragen keine Beweise für die angeblichen Anzeigen (plural!) und das angebliche Gerichtsverfahren liefern kann...

...sondern dann so wie du kindliches Trotzverhalten an den Tag legt und von Post zu Post noch Dinge dazuerfindet! Bist du eigentlich Frührentner der den ganzen Tag mit Notizblock hinterm Küchenfenster steht? 😁

Ähnliche Themen

@MagirusDeutzUlm
Ich hatte doch Recht. Du hast schon wieder ausgekeilt. Irgendwie kannst du ja auch nicht anders. Du merkst gar nicht, wie sehr du in eine Menge von Eimern trittst....

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 23. Januar 2016 um 16:52:40 Uhr:


Ich hatte doch Recht.

Nur weil dir in dem anderen Thread bei deiner spammer'ei keiner mehr Gehör schenkt, musst du nich anfangen auch noch hier und sonstwo deine Storys zu erzahlen oder Fred's ins OT zu lenken... 😉

...insofern solltest du dich einfach an den Ratschlag der Dicken halten, und die Finger still halten - dann bist du hier ganz schnell wieder vergessen ^^ 😁

Heute schonwieder Fahrer mit Nebelscheinwerfern angezeigt? 😁😁

Ich werde aber jetzt öfter hier sein, auch wenn es dir nicht passt.
Und ich werde vor dir ganz bestimmt nicht kuschen.
Ich kann zu jedem Thema was sachliches Beitragen, da kannst du auch nichts dran ändern.

See You

Zitat:

@Günter schrieb am 22. Januar 2016 um 18:16:38 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 22. Januar 2016 um 13:33:48 Uhr:


Oh, Danke. Das ist überreichlich vorhanden.

Gruß, Hannes,

Dipl.-Ing, M.Sc. und seit 26 Jahren bei der Feuerwehr, wo er regelmäßig Fahrten mit Wegerecht durchführt und Schulungen zum Thema "Nutzung von Wege- und Sonderrecht" durchführt...

, ein Dipl.-Ing, M.Sc. was auch immer das heißen mag der REGELMÄSSIG Fahrten mit Wegerecht durchführt hat schon was vor allem Regelmäßig.
Gruß

Ich verstehe den Sinn dieses Satzes nicht! Willst du damit zum Ausdruck bringen, dass es regelmässig und nicht regelmäßig heißt? Wenn das der Inhalt dieses Satzes sein soll, dann solltest du mal in den Duden schauen!

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 23. Januar 2016 um 12:01:35 Uhr:



Zitat:

@Drahre1 schrieb am 23. Januar 2016 um 09:27:10 Uhr:


...bloß du nicht, d. h. du bist nicht normal.
Als jemand der offensichtlich in der Grundschule nicht aufgepasst hat und nicht lesen kann

Hier sprichst du offensichtlich von dir selbst, siehe unten!

In diesem Thread geht es explizit um Fahrzeuge mit "nur" Blaulicht!

Nein, in diesem Thread geht es nicht explizit nur um Fahrzeuge mit nur Blaulicht, sondern um Fahrzeuge mit blauem Blinklicht. Siehe deine Wortklauberei!

Ich bezog mich auf martinde001 Aussage, dass das Behindern von Fahrzeugen mit "nur" Blaulicht eine Owi wäre, die "teuer" werden kann!
Das muss heißen: mit nur blinkendem Blaulicht. Siehe deine Wortklauberei!

Zitat:

Ich habe keine Lust, mir den ganzen Thread darauf zu kontrollieren, aber ich könnte wetten,

Wenn du schon meinst derart hier mit persönlichen Anfeindungen auf den Tisch hauen zu müssen, solltest du wenigstens den Thread vorher mal lesen - denn die Wette, hast du verloren!

Denkste, ich habe die Wette gewonnen, weil du nicht lesen kannst!!!!!! Ich habe gewettet, dass niemand in seinem Beitrag den Begriff "blinkendes Blaulicht" verwendet hat. Ich habe mir nun doch die Mühe gemacht und den Thread darauf noch mal ganz durchgesehen. Zwei haben den Begriff "blaues Blinklicht" verwendet, mindestens 10 (einschließlich Überschrift!) benutzen den Begriff "Blaulicht" und nicht ein einziger den Begriff "blinkendes Blaulicht"!!!!

Und jetzt üb mal schön das Lesen! Oder vielleicht gehst du ja noch mal auf die Klippschule!

Wie im Kindergarten.... 😁😁😁

So die Herren...Systeme mal wieder runterfahren, damit am Ende nicht die doofe Moderatoren-PN stehen muss 😉

Zur Erklärung, warum man offenbar aneinander vorbei redet: (blinkendes) Blaulicht alleine ist halt (fast) nix wert, nur das (blinkende) Blaulicht MIT Horn schafft Wegerecht, sagt der §38 Abs. 1 StVO. Das ist halt echt tricky, dass der Gesetzgeber hier unterscheidet. Da die hier im Thread in Frage stehenden Fahrzeuge aber gar kein Horn haben, fällt der Absatz 1 automatisch raus, geht halt nicht mehr. Und somit kann auch keine OWi mit Bezug zu diesem Absatz begangen werden, das wurde schon richtig dargestellt.

Auch ob jemand regelmäßig oder regelmässig derlei Fahrten unternimmt, ist nicht entscheidend. Entscheidender sollte doch sein, dass diese Leute sich in der Thematik des § 38 StVO besser auskennen dürften als der Durchschnittsuser.

Ach so, zum Thema: ob die Fahrzeuge sowas brauchen, keine Ahnung. Ich würde ja sagen nein, weil wegen gesunder Menschenverstand sagt mir, der soll mal vorweg fahren, dass ich danach fahren kann. Will aber anscheinend nicht jeder und will deswegen auch kein Platz machen. Also braucht's das anscheinend doch, aber sinnig wäre es dann auch nur mit Horn. Wobei man ja eigentlich auch an der Form des Fahrzeugs erkennt, was das da machen will/soll, insofern würde gelbes Licht auch reichen...hach, gar nicht so leicht...

Und nu friedlich weiter...danke.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 23. Januar 2016 um 19:29:33 Uhr:


So die Herren...Systeme mal wieder runterfahren, damit am Ende nicht die doofe Moderatoren-PN stehen muss ;. Da die hier im Thread in Frage stehenden Fahrzeuge aber gar kein Horn haben, fällt der Absatz 1 automatisch raus, geht halt nicht mehr. Und somit kann auch keine OWi mit Bezug zu diesem Absatz begangen werden, das wurde schon richtig dargestellt.
Wer sagt, dass die kein Martinshorn haben? Schau doch mal in den Link von Diedicke 1300

Und nu friedlich weiter...danke.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 23. Januar 2016 um 19:29:33 Uhr:


So die Herren...Systeme mal wieder runterfahren, damit am Ende nicht die doofe Moderatoren-PN stehen muss 😉

Zur Erklärung, warum man offenbar aneinander vorbei redet: (blinkendes) Blaulicht alleine ist halt (fast) nix wert, nur das (blinkende) Blaulicht MIT Horn schafft Wegerecht, sagt der §38 Abs. 1 StVO. Das ist halt echt tricky, dass der Gesetzgeber hier unterscheidet. Da die hier im Thread in Frage stehenden Fahrzeuge aber gar kein Horn haben, fällt der Absatz 1 automatisch raus, geht halt nicht mehr. Und somit kann auch keine OWi mit Bezug zu diesem Absatz begangen werden, das wurde schon richtig dargestellt.
Und schau dir auch mal diesen Link an: http://wikipedia.org/wiki/Schneepflug. Der TE hat zwar nur beschrieben, dass der Schneepflug "Blaulicht" (muss eigentlich heißen: blaues Blinklicht) hatte, dass er kein Martinshorn hatte ist nicht gesagt worden!
Und nu friedlich weiter...danke.

Na wenn er ein Horn hat, dann ist es doch auch in Ordnung 🙂 Dennoch bleibt es dabei, dass es keine OWi gibt, die sich auf die alleinige Nutzung des Blaulichts bezieht, da dies alleine ja keine regelnde Wirkung hat. Und das wurde ja teilweise auch anders behauptet 😉

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 23. Januar 2016 um 21:59:14 Uhr:


Na wenn er ein Horn hat, dann ist es doch auch in Ordnung 🙂 Dennoch bleibt es dabei, dass es keine OWi gibt, die sich auf die alleinige Nutzung des Blaulichts bezieht, da dies alleine ja keine regelnde Wirkung hat. Und das wurde ja teilweise auch anders behauptet 😉

Ich kann nicht feststellen, dass jemand behauptet hat, dass es bei alleiniger Nutzung des Blaulichts eine OWI gibt. Es gibt hier nur einige wenige Leute, die wussten, dass ein entsprechend ausgerüstetes Schneeräumfahrzeug nicht nur ein Blaulicht, sondern auch ein Martinshorn hat. Und es gibt hier viele andere, die das nicht wussten und deshalb unter falschen Voraussetzungen an der Diskussion teilgenom-men haben. Und zu den Letzteren gehört dann ausgerechnet noch einer, der dabei, wie immer, aggressiv, persönlich und beleidigend wird (und das mag ich nun mal nicht leiden), obwohl auch er von der falschen Voraussetzung ausgegangen ist und anderen vorwirft, dass sie den Thread nicht gelesen haben sollen. Und der bekommt nun auch Recht zugesprochen. Der muss sich nicht wundern, wenn er Kontra kriegt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen