Räumfahrzeug mit Blaulicht
Hallo,
die Tage habe ich auf der Autobahn ein Räumfahrzeug mit Blaulicht gesehen, das während des Räumens auch angeschaltet war.
Habe so was noch nie vorher gesehen (nur Gelblicht). Kann mir jemand den Grund nennen, warum ein normales Räumfahrzeug mit Blaulicht ausgestattet ist?
Danke.
Grüße,
diezge
Beste Antwort im Thema
Das ist schon eine alte Geschichte mit dem Blaulicht auf dem Schneepflug.
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53 Antworten
Zum Einen hat der das grössere Fahrzeug mit dem grösseren "Spoiler", zum Anderen tut er ja was sinnvolles um den Menschen zu helfen.
Manchen sturen Autofahrern wünsche ich mal einen Aufenthalt in den USA oder Asien. Da verweigert man der Feuerwehr oder ähnlichem nur einmal den Vortritt... speziell die Feuerwehr reagiert da sehr intensiv darauf und die haben grosse Autos 🙂
STVO §38 (1) Regelt doch wann das Blaulicht mit Einsatzhorn benutzt werden darf. Der Verstoß dagegen ist halt nur eine Ordnungswiedrigkeit, wer ein Blaulicht und Einsatzhorn montieren darf wird über Ausnahmegenemigungen geregelt.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__38.html
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.
http://www.focus.de/.../...-a6-nur-mit-blaulicht-durch_id_4370301.html
Das ist zwar etwas älter, und das Video ist hier verlinkt. Aber ein Vereiste Fahrbahn wieder frei zu bekommen ist schon "höchste Eile um Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwenden" Auch schon aus dem einfachen grund das eben Einsatzfahrzeug zu einem evtl. schon passiertem Unfall fahren müssen.
Daher versteh ich nicht warum man dem Räumdienst keine Sonderrecht mit Blaulicht und Einsatzhorn einräumen will, nur weil die Fahrzeuge nicht vom Rettungsdienst oder der Polizei sind? Die Fahrzeuge des Räumdienstes haben eine Sondergenemigung für die benutzung und dürfen sie in Sonderfällen einsetzen, und wenn man denen nicht platz macht weil man das Einsatzhorn und Blaulicht ignoriert (Fahrzeug ist ja Orange, nicht Weiß, Silber/Blau oder Rot) dann ist das genauso eine Ordnungswidrigkeit wie wenn man einem Rettungswagen nicht platz macht.
P.s. die Strafe für die Ordnungswidrigkeit ist eigentlich eh viel zu lasch ausgelegt
Zitat:
@Zoker schrieb am 22. Januar 2016 um 11:36:02 Uhr:
Daher versteh ich nicht warum man dem Räumdienst keine Sonderrecht mit Blaulicht und Einsatzhorn einräumen will, nur weil die Fahrzeuge nicht vom Rettungsdienst oder der Polizei sind?
Wenn von hinten Blaulicht & Martinshorn kommt hat der Autofahrer nicht zu beurteilen, ob der Einsatz gerechtfertigt ist. Er hat einfach nur Platz zu machen.
Ansonsten könnte ich mich ja auch weigern, der Feuerwehr Platz zu machen. Schließlich fahren die meistens ja sowieso nur zu einer Brandmeldeanlage wo sowieso nix ist, nutzen also das Wegerecht ungerechtfertigt...
Zur Paragraphendiskussion:
Warum wird @MagirusDeutzUlm hier Paragraphenreiterei vorgeworfen? Jemand anders hat doch die Paragraphen falsch zitiert bzw. deren Anwendung falsch dargestellt. Das darf man doch wohl richtig stellen?
Und ja: Blaues Blinklicht alleine ordnet rechtlich gesehen rein gar nix an. Das heiß ja nicht, dass ich auch danach handle...
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 22. Januar 2016 um 11:43:37 Uhr:
so, so, und woher sollen die Einsatzkräfte das im voraus wissen.Zitat:
@Zoker schrieb am 22. Januar 2016 um 11:36:02 Uhr:
Ansonsten könnte ich mich ja auch weigern, der Feuerwehr Platz zu machen. Schließlich fahren die meistens ja sowieso nur zu einer Brandmeldeanlage wo sowieso nix ist, nutzen also das Wegerecht ungerechtfertigt...
Gruß
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Zitat:
@Günter schrieb am 22. Januar 2016 um 13:09:19 Uhr:
so, so, und woher sollen die Einsatzkräfte das im voraus wissen.
Gruß
Bitte hier nachschlagen:
Ironie, wahlweise
Sarkasmus.
Ist es eigentlich heutzutage zu viel verlangt, oben genanntes auch dann zu erkennen, wenn es nicht ausdrücklich als solches gekennzeichnet ist?
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 22. Januar 2016 um 13:16:38 Uhr:
Ist es eigentlich heutzutage zu viel verlangt, oben genanntes auch dann zu erkennen, wenn es nicht ausdrücklich als solches gekennzeichnet ist?
Ja, ist zuviel verlangt, bei den Deppen heutzutage, die alles glauben.
Um Ironie etc. im Kontext zu erkennen, braucht es schon ein wenig Intelligenz...
Mein Wahlspruch daher:
"Herr, wirf Hirn vom Himmel, oder Steine!
Hauptsache, du triffst!"
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 22. Januar 2016 um 13:16:38 Uhr:
Bitte hier nachschlagen: Ironie, wahlweise Sarkasmus.Zitat:
@Günter schrieb am 22. Januar 2016 um 13:09:19 Uhr:
so, so, und woher sollen die Einsatzkräfte das im voraus wissen.
GrußIst es eigentlich heutzutage zu viel verlangt, oben genanntes auch dann zu erkennen, wenn es nicht ausdrücklich als solches gekennzeichnet ist?
sagenhaft das wenn man darauf aufmerksam macht das was nicht stimmen kann das ganze als Ironisch gemeint hinstellt, wobei man bei einigen Schreibern nicht von Ironie sondern von nicht anders können reden kann, siehe schick Hirn vom Himmel.
Gruß
Zitat:
@Günter schrieb am 22. Januar 2016 um 13:30:38 Uhr:
[...], siehe schick Hirn vom Himmel.
Oh, Danke. Das ist überreichlich vorhanden.
Gruß, Hannes,
Dipl.-Ing, M.Sc. und seit 26 Jahren bei der Feuerwehr, wo er regelmäßig Fahrten mit Wegerecht durchführt und Schulungen zum Thema "Nutzung von Wege- und Sonderrecht" durchführt...
Hannes, ich hatte uns beide selbstredend von dem frommen Wunsch ausgenommen, da wir ja über Hirn verfügen!😎
Übrigens:
Manchmal ironisiere ich so lange, bis ich einen Sarkasmus bekomme...😰
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 22. Januar 2016 um 14:13:17 Uhr:
Der Gestank von Eigenlob wird hier im V&S auch immer penetranter!
Zitat:
Um Ironie etc. im Kontext zu erkennen, braucht es schon ein wenig Intelligenz...
Siehst du, Hannes?
quod erat demonstrandum
😁
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 22. Januar 2016 um 14:13:17 Uhr:
[OT]Der Gestank von Eigenlob wird hier im V&S auch immer penetranter![/OT]
Eichenloob? Nu wennde im Herbst es runnergefallne Loob under dor Eiche ni wegräumst, fängts ball an zu stinkn, niwoahr!
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 22. Januar 2016 um 13:33:48 Uhr:
Oh, Danke. Das ist überreichlich vorhanden.Zitat:
@Günter schrieb am 22. Januar 2016 um 13:30:38 Uhr:
[...], siehe schick Hirn vom Himmel.Gruß, Hannes,
Dipl.-Ing, M.Sc. und seit 26 Jahren bei der Feuerwehr, wo er regelmäßig Fahrten mit Wegerecht durchführt und Schulungen zum Thema "Nutzung von Wege- und Sonderrecht" durchführt...
der Superschlaue, zu blöde (darf ich schreiben da ich ja kein Hirn habe)um richtig zu zitieren, ich bin aber mal so freundlich es mal selbst zu schreiben damit Dein Ego keinen Schaden nimmt, ( schick Hirn vom Himmel ) recht so, da wir schon einmal dabei sind, ein Dipl.-Ing, M.Sc. was auch immer das heißen mag der REGELMÄSSIG Fahrten mit Wegerecht durchführt hat schon was vor allem Regelmäßig.
Gruß
hier wird manches mal so ein Schwachsinn von sich gegeben da wollte ich auch mal mitmachen, ich verspreche aber Besserung.
Gruß