Radfahrer vs. PKW
Radfahrer vs. PKW
Folgendes trug sich zu:
Ein PKW-Fahrer mit seinem PKW wollte aus einer nicht vorfahrtberechtigten Straße in eine vorfahrtberechtigte Straße nach rechts einbiegen.
Beschaffenheit der Vorfahrtsstraße:
Die Straße ist ca. 14 Meter breit und durch einen Grünstreifen in der Mitte getrennt. Zu beiden Seiten befindet sich für jede Fahrtrichtung ein Radweg.
Nun wollte der PKW-Fahrer rechts in die Vorfahrtstraße einbiegen. Schaute nach links und als er feststellte, dass die Straße frei war fuhr er los.
Dummerweise kam jedoch ein Radfahrer von rechts, fuhr entgegen der Fahrtrichtung auf der falschen Seite, aber auf dem Radweg.
PKW und Rad berührten sich leicht. Kratzer am rechten Kotflügel und am Rad ein paar Lackkratzer am Rahmen.
Wie liegt Eurer Meinung nach die Rechtslage, Ordnungsrechtlich und Privatrechtlich ?
Nette Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von twindance
Streit ist ja in Ordnung, wenn er ohne persönliches Angiften auskommt und beim Thema bleibt. Daher möchte ich auch für diesen Thread einfordern-bleibt bei der Ausgangsfrage. Grundsatzdiskussionen möchte ich nicht weiter lesen!
Ihr seid echt putzig.
Schaut euch nochmal die Posts von supra_chef in diesem Thread an. Die haben nichts zum Thema beigetragen und waren wiedemal nur Stimmungsmache. Wenn ihr sowas einfach stehen lasst und ihn nicht verwarnt, braucht ihr euch auch nicht wundern wenn sowas immer wieder passiert und bestimmte Themen eskalieren. Ihr sendet ja quasi das Signal aus, dass ihr das toleriert.
56 Antworten
Ist für den Radweg eine Fahrtrichtung vorgegeben, oder darf dieser in beide Richtungen befahren werden?
Dort gibt es ja bestimmt dann auch einen Gehweg. Der Autofahrer hätte also auf jeden Fall in beide Richtungen schauen müssen, ob was kommt. Egal ob Fahrradfahrer Fussgänger oder Auto.
Falsche Richtung führt zu Haftungsverteilung von 50:50
Fährt eine Radfahrerin auf einem Radweg in "falscher" Richtung und kommt es an einer Kreuzung zu einer Kollision mit einem Pkw, so teilen sich beide Parteien den Schaden, weil nach Ansicht des Gerichts der Autofahrer mit dem verkehrswidrigen Verhalten eines Radfahrers und die Radfahrerin ihrerseits damit hätte rechnen müssen, dass ein Autofahrer einen "Geisterradfahrer" übersieht. (Oberlandesgericht Hamm, 9 U 12/98)
http://www.finanz-duell.de/.../radler-gegen-autofahrer_002425.php
hier mal eine Einschätzung
Ebenso ist zu bedenken, dass Kinder bis 10 Jahre auf einem Gehweg mit dem Rad fahren dürfen.
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Zitat:
Original geschrieben von Woddi
Ist für den Radweg eine Fahrtrichtung vorgegeben, oder darf dieser in beide Richtungen befahren werden?
Dort gibt es ja bestimmt dann auch einen Gehweg. Der Autofahrer hätte also auf jeden Fall in beide Richtungen schauen müssen, ob was kommt. Egal ob Fahrradfahrer Fussgänger oder Auto.
Der Radfahrer fuhr entgegen der Fahrtrichtung !
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat-Driver
Falsche Richtung führt zu Haftungsverteilung von 50:50
Fährt eine Radfahrerin auf einem Radweg in "falscher" Richtung und kommt es an einer Kreuzung zu einer Kollision mit einem Pkw, so teilen sich beide Parteien den Schaden, weil nach Ansicht des Gerichts der Autofahrer mit dem verkehrswidrigen Verhalten eines Radfahrers und die Radfahrerin ihrerseits damit hätte rechnen müssen, dass ein Autofahrer einen "Geisterradfahrer" übersieht. (Oberlandesgericht Hamm, 9 U 12/98)
Was für eine Kreuzug ist denn hier gemeint ? Rechts vor Links oder vorfahrtberechtigte Straße ?
Zitat:
Original geschrieben von Mustaine
Ebenso ist zu bedenken, dass Kinder bis 10 Jahre auf einem Gehweg mit dem Rad fahren dürfen.
Radfahrer ist über 18 Jahre alt !
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Radfahrer ist über 18 Jahre alt !Zitat:
Original geschrieben von Mustaine
Ebenso ist zu bedenken, dass Kinder bis 10 Jahre auf einem Gehweg mit dem Rad fahren dürfen.
Ja und?
Was trotzdem heißt, man schaut in beide Richtungen, weil eben auch 5 jährige rüberbrettern können, dazu Stichwort Betriebsgefahr.
In deinem Fall, zum Glück kaum was passiert, sollten beide ihre eigenen Wunden pflegen und gut ist!
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat-Driver
Falsche Richtung führt zu Haftungsverteilung von 50:50
Fährt eine Radfahrerin auf einem Radweg in "falscher" Richtung und kommt es an einer Kreuzung zu einer Kollision mit einem Pkw, so teilen sich beide Parteien den Schaden, weil nach Ansicht des Gerichts der Autofahrer mit dem verkehrswidrigen Verhalten eines Radfahrers und die Radfahrerin ihrerseits damit hätte rechnen müssen, dass ein Autofahrer einen "Geisterradfahrer" übersieht. (Oberlandesgericht Hamm, 9 U 12/98)
- Bitte den Fall genau lesen 😰
- Dann die entscheidenden Details mit dem Vorgang vergleichen 🙄
- Berücksichtigen, dass es "Hamm" war 😁
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Radfahrer ist über 18 Jahre alt !Zitat:
Original geschrieben von Mustaine
Ebenso ist zu bedenken, dass Kinder bis 10 Jahre auf einem Gehweg mit dem Rad fahren dürfen.
Mein Post sollte zeigen, dass trotz "einspurigem" Radweg trotzdem Radfahrer (schneller als Fußgänger) aus der falschen Richtung kommen können.
Ganz legal. Ein KFZ-Lenker muss also auch in die "falsche" Richtung schauen und sicher gehen, dass dort niemand zu Fuß oder per Rad kommt.
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
http://www.finanz-duell.de/.../radler-gegen-autofahrer_002425.phphier mal eine Einschätzung
ES liegt m.E. eine andere Rechtslage vor !
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Der Radfahrer fuhr entgegen der Fahrtrichtung !Zitat:
Original geschrieben von Woddi
Ist für den Radweg eine Fahrtrichtung vorgegeben, oder darf dieser in beide Richtungen befahren werden?
Dort gibt es ja bestimmt dann auch einen Gehweg. Der Autofahrer hätte also auf jeden Fall in beide Richtungen schauen müssen, ob was kommt. Egal ob Fahrradfahrer Fussgänger oder Auto.
Das war nicht die Frage. Auf vielen Radwegen wird man als Radfahrer nämlich per Radwegebenutzungspflicht und entsprechende Ausschilderung gezwungen, entgegen der Fahrtrichtung zu fahren. Die Frage ist, ob dies so ein Radweg war.
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
ES liegt m.E. eine andere Rechtslage vor !Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
http://www.finanz-duell.de/.../radler-gegen-autofahrer_002425.php
hier mal eine Einschätzung
Ja. Urteile sind meist Einzelfallentscheidungen, welche sich nicht 1:1 auf deine Situation übertragen lassen müssen.
Aber eine Grundtendenz lässt sich ja aus den beiden, inzwischen geposteten Fällen ableiten (einmal 50:50 und einmal 33:66 Schuldverteilung, wenn ichs richtig zusammenfasse?).