Rad-Reifen-Kombination für falsches Modell - beibehalten?
Liebe Freunde,
auf meinem BMW e39 520i (Bj 10/1999) stehen derzeit 15 Zoll Alufelgen mit Sommerreifen 205/60 R15. Diese Räder waren bereits beim Kauf drauf. Gemäß Betriebsanleitung gehört diese Reifengröße auf einen 528i, nicht auf einen 520i. Der 520i hat 205/65 R15.
Nun möchte ich die Sommerreifen von den Felgen runterhaben und stattdessen Ganzjahresreifen draufziehen. Die Felgen sollen aus Kostengründen nach Möglichkeit bleiben. Frage ist nun, ob ich die "falsche" Größe, also 205/60 R15, bestelle oder ob diese Felgen auch die korrekte Größe annehmen, also 205/65 R15. An der Breite ändert sich ja nichts. Das 65 oder 60 beschreibt ja die Reifen"dicke" ab Felge bis Rand in % zum Querschnitt. Theoretisch müssten ja die aktuellen Felgen auch die Reifen mit 65 nehmen, richtig?
Bin für jede Hilfe dankbar.
38 Antworten
Zitat:
@hk_do schrieb am 12. Dezember 2021 um 21:53:45 Uhr:
Zitat:
@nogel schrieb am 12. Dezember 2021 um 21:17:05 Uhr:
Gelebte Praxis ist einem solchen Fall, daß es ohne mit der Wimper zu zucken eingetragen wird. Ende.Das ist so pauschal schlichtweg falsch.
Hier hatte schon vor dem Fall des §21-Monopols der aaS der TP danach gefragt. Immerhin ist der Impacttest seit irgendwann Mitte der 1990er Jahre vorgeschrieben.
Schätzelein, wie die Rechtslage ist, weiß ich. Die hast du auch korrrekt dargestellt, und dieser Darstellung habe ich auch nicht widersprochen.
Ich sagte nur was die gelebte Praxis ist. Und das darfst du mir ruhig glauben, ich mach`das schon 25 Jahre. 🙂
Und für den Fragesteller in diesem Forum, der nicht wie wir aus der Branche ist, sind doch keine "Kniefieseleien" wichtig, sondern die Antwort auf seine Frage. Und die lautet: das bekommst du problemlos eingetragen.
Obwohl die Abnahme nicht das Papier wert ist, auf dem sie gedruckt ist?
@nogel
Ich glaube Dir, dass die gelebte Praxis von den gesetzlichen Anforderungen abweicht.
Aber wäre es nicht richtiger, diesen Mangel abzustellen anstatt dem TE zu raten, sich auf diese Praxis zu verlassen?
Frage mich gerade warum einem Unwissenden vehement versucht wird Dinge zu raten, die eben nicht nachweislich sind, also Dinge auf die er sich im Zweifelsfall berufen kann.
Die Aussage :In der Praxis fahre ich auch immer in der Stadt Tacho60 Km/h, weil die sowieso erst ab 56 km/h blitzen, und mein Tacho auch immer voreilt, setzt aber trotzdem die 50 km/h Regel ausser Kraft
Zitat:
@WolfgangN-63 schrieb am 13. Dezember 2021 um 09:19:24 Uhr:
Obwohl die Abnahme nicht das Papier wert ist, auf dem sie gedruckt ist?
Wenn man eine Eintragung einer Prüforgansation hat, dann ist die Eintragung gültig, egal ob sich der Prüfer mehr oder weniger an die Vorschriften gehalten hat.
Es sei denn, es es wäre ein offensichtlicher Mangel, weil z.B. die Laufflächen nicht ausreichend abgeckt sind oder man bei jedem Einlenken Schleifgeräusche hört.
*****
Und abgesehen davon intressiert sich bei normalen Reifengrösse ja eh niemand für die ABE.
*****
Persönlich finde ich 205/60R15 wesentlich harmonischer als 205/65R15. Eigentlich sind beide Grössen unsportlich, aber während 205/60R15 man noch als unsportlich durchgehen lassen kann ist 205/65R15 schon ultraunsportlich.
In 205/60R15 bekommt man z.B. auch noch halbwegs sportliche Profile wie Continental ContiPremiumContact 2, Hankook Ventus Prime 3 und Maxxis Premitra 5.
In 205/65R15 bekommt man eigentlich nur "Öko-Reifen" mit City-, Eco, Energy-, Meteo-, Tour- im Namen oder gleich Van-Reifen mit Van- im Namen.
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@Martyn136
Eine unrechtmäßige Abnahme kann jederzeit kassiert werden. Da ist die Rechtsprechung ebenso eindeutig wie im Umgang mit Hehlerware.
Werde ich nie verstehen, wie man so offenkundig das Falsche empfehlen kann.
Zitat:
@WolfgangN-63 schrieb am 13. Dezember 2021 um 16:32:47 Uhr:
@Martyn136
Eine unrechtmäßige Abnahme kann jederzeit kassiert werden. Da ist die Rechtsprechung ebenso eindeutig wie im Umgang mit Hehlerware.
Das ist aber extremst unwahrscheinlich weil sich dafür ja eh niemand intressiert.
Anders sähe es as wenn sich der Threadersteller z.B. 8Jx19 ET15 Felgen holen würde die nur für 235/35R19 eine ABE haben und mit Eintragung (A01) und Karosseriearbeiten (K2b und K56) noch 245/35R19 erlauben, die ihm aber noch immer nicht cool genug wären, sondern unbedingt 255/30R19 fahren will.
Wenn das dann ein netter Prüfer einträgt und man in eine Kontrolle mit nicht so netten Polizisten gerät besteht ein gewisses Risiko.
Wobei, wenn es nur die Reifen sind und man normal fährt, intressiert sich selbst für 255/30R19 Reifen kaum jemand.
Die Sonderbehandlung gibts meist nur wenn man es wirklich provoziert, weil man auch noch eine grenzwertig laute Klappenauspuffanlage verbaut hat und mit offenen Fenstern und lauter Musik fährt. Und die haben es dann auch verdient.
Zitat:
@WolfgangN-63 schrieb am 13. Dezember 2021 um 16:32:47 Uhr:
@Martyn136
Eine unrechtmäßige Abnahme kann jederzeit kassiert werden. Da ist die Rechtsprechung ebenso eindeutig wie im Umgang mit Hehlerware.
Dann kannst du sicher so ein Urteil zitieren (nein, kannst du nicht, gibt es nicht).
Wie @Martyn136 ganz richtig geschrieben hat müßte da ein extrem grober, offensichtlicher Fehler vorliegen.
Aber bei einer regulären Abnahme hat niemand zu überprüfen, auf welchem Weg der amtl. anerk. Sachverständige zu seiner Bewertung gekommen ist.
Und nochmal zum Fachlichen: kein Felgenhersteller macht einen Impact-Test mit einem Reifen mit 65er Querschnitt, sondern wesentlich geringer, also hat alles seine Richtigkeit.
Na gut, dann gebe ich mich geschlagen.
Schade, dass auch geltendes Recht ganz offensichtlich diskutiert werden kann.
Ist wohl heutzutage üblich geworden.
@Martyn136 auf den sportlichen Look verzichte ich nur zu gerne. Der e39 ist für mich kein Sportler. Schon gar nicht in der Motorisierung und Ausstattung. Fährt sich eher wie ein gemütlicher Landkreuzer, oder wie die Amis sagen schwimmt wie ein Boot/Schiff. Der darf ruhig gelassen und entspannt aussehen. Wie gesagt, ich mag eher kleine Felgen und mehr Reifenflanke - wie bei den alten Amis. Macht die ganze Sache weich und geschmeidig.