Rabatttausch zwischen eigenen Fahrzeugen - hier ADAC-Versicherung

Hallo,

ähnliche Themen gab es schon, aber genau so glaube ich noch nicht.

Seit 2011 bin ich mit zwei PKWs beim ADAC im KomfortVario-Tarif (AKB-Stand 01.10.2010) versichert.
Bei Abschluß der Verträge hatte ich die Jahresfahrleistung jeweils zu hoch eingeschätzt, was ich jetzt auf die tatsächlichen, geringeren Fahrleistungen reduzieren möchte.
Außerdem wollte ich gleichzeitig die unterschiedlich hohen SF-Rabatte zwischen den beiden Fahrzeugen tauschen.

Also habe ich beim ADAC angerufen, dem Mitarbeiter mein Anliegen geschildert und exakte neue Beitragszahlen erhalten, mit dem Hinweis, daß das schriftlich eingereicht werden müsse.
Nach dem Telefonat habe ich dann nachgerechnet und etwas war mir nicht ganz klar.
Also wieder beim ADAC angerufen und bei einer Mitarbeiterin auf mein Anliegen und das gehabte Telefonat hingewiesen.
Sinngemäße Antwort der Mitarbeiterin: Der Rabatttausch zwischen meinen beiden Fahrzeugen geht überhaupt nicht, das würden dann alle so machen 😕 ich solle aber noch mal beim ADAC in Bonn anrufen.
Gesagt, getan und tatsächlich geht das beim ADAC nicht und es stellt sich heraus, daß die genannten neuen Beiträge, aus dem ersten Telefonat, nur die Fahrleistungsänderungen und keine Rabattänderung beinhalten.

Wer hat Erfahrungen oder sichere Informationen mit anderen Versicherungen, bezüglich Rabatttausch zwischen zwei eigenen Fahrzeugen, ohne daß diese abgemeldet werden müssten oder ein neues Fahrzeug hinzu käme.

Liebe Grüße
Herbert

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von stoppelfreund


Für mich enttäuschend für einen Automobilclub.

Ja, das stimmt, weil andere es problemlos tun.

Es zeigt aber nur, in welcher Klemme der ADAC ist, seit er auch seinen Namen für Versicherungen verwendet.

Ich kann nicht auf der einen Seite die uneingeschränkte Automobil-Lobby verkörpern und auf der anderen Seite noch KFZ Versicherungen so Lobby freundlich (mehr leisten und weniger kosten als die anderen, weil man ja der ADAC ist) vermarkten, wenn ich nicht will, dass der Club in zwei Jahren pleite ist. Die Realität ist halt doch anders.

Habe mich schon immer gefragt, wie die damit klar kommen....

25 weitere Antworten
25 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


...
Nur die meisten Leute (auch Versicherungsleute) haben nicht das Wissen.

Hallo,

und genau das ist ein Grund für mich, lieber eine Onlineversicherung zu wählen, denn da bin ich nicht unter Abschlußdruck und muß mir höchsten selber in den Hintern treten, wenn ich was übersehen habe.

Liebe Grüße
Herbert

Hallo Herbert,
vielleicht stehe ich gerade auf dem Schlauch, aber nach meiner Auffassung ist genau der Fall in den AKB unter Punkt I6.1.2 geregelt.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von VersVor


Hallo Herbert,
vielleicht stehe ich gerade auf dem Schlauch, aber nach meiner Auffassung ist genau der Fall in den AKB unter Punkt I6.1.2 geregelt.
MfG

Hallo,

obwohl ich eigentlich dachte, daß ich Verträge ganz gut lesen kann, ist mir diese Feinheit auch zunächst nicht aufgefallen.
Ich wiederhole noch mal den entscheidenden Abschnitt, der wie folgt lautet:
I.6.1.2 Rabatttausch von einem anderen Fahrzeug
I.6.1.2.1 Rabatttausch von einem ausgeschiedenen Fahrzeug
Sie besitzen außer dem Fahrzeug noch ein anderes Fahrzeug und veräußern dieses
oder setzen es ohne Ruheversicherung außer Betrieb und beantragen die Übernahme
dessen Schadenverlaufs.
I.6.1.2.2 Rabatttausch bei einem neu hinzukommenden Fahrzeug
Sie versichern ein neu hinzukommendes Fahrzeug und beantragen die Übernahme
des Schadenfreiheitsrabatts aus einem weiteren bestehenden Vertrag.

Wenn man die Ordnungsziffer I.6.1.2 isoliert liest, dann wäre der Rabatttausch kein Problem.
Leider hat die Ordnungsziffer aber die Unterziffern .1 und .2 wo leider Einschränkungen gemacht werden und weil ich (.1) weder von einem ausgeschiedenen Fahrzeug noch (.2) zu einem neu hinzugekommenen Fahrzeug tauschen will, ist mein Fall zum Rabatttausch nicht vorgesehen.

Liebe Grüße
Herbert

Hallo,

hast Recht, doch auf'm Schlauch.

MfG

Ähnliche Themen

Ich gehe davon aus, dass ein SFR-Tausch bei zwei bestehenden Verträgen in keinen Tarifbestimmungen geregelt ist.

Wie argumentiert denn der ADAC? Weil es nicht geregelt ist, gehts nicht? Vom Prinzip habe ich noch nie Probleme bei so einer Geschichte gehabt (ausser ein Vertrag war schadenbelastet) und zur Not kannst Du es immer noch so machen, wie von corsadiesel beschrieben. Allerdings drauf achten, dass, ebenso wie von corsadiesel beschrieben, auch der neue Tarif zugrunde gelegt wird, mit allen eventuellen Vor- und Nachteilen.

Sind die ADAC-Sachbearbeiter immer noch die von der Zürich?

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken



Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


...
Nur die meisten Leute (auch Versicherungsleute) haben nicht das Wissen.
Hallo,

und genau das ist ein Grund für mich, lieber eine Onlineversicherung zu wählen, denn da bin ich nicht unter Abschlußdruck und muß mir höchsten selber in den Hintern treten, wenn ich was übersehen habe.

Liebe Grüße
Herbert

Hallo Herbert,

ein Abschlußdruck ist bei den Agenturisten meistens  nicht vorhanden, weil die KFZ Sparte nur ein Serviceprodukt ist ist und nicht unbedingt im Geschäftsplan vorhanden ist.
Da sind andere Sparten gefragt.

Nur wenn ein Agenturist eine Kundenverbindung halten will (weil eine gewisse Anzahl von Verträgen beibehalten werden soll) macht er eben Sachen, die ein normaler Kunde oder auch Versicherungsfachmann nicht kennt.

Und besonders kennen es nicht die Leute, die Online abschließen.
Denn die glauben alles von Wikki zu kennen. Falsch gedacht.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Richtig, wenn 1 KFZ weggeht ein anderes verbleibt, kann man tauschen (war schon immer so)
wenn 1 KFZ neu hinzu kommt, dann kann man den SFR auch tauschen.

Nur ein Ringtausch von A nach B und umgedreht geht i.d.R. nur mit einem neuen Antrag für beide KFZ.

In meinem Fall ist es ein Auto in Verbindung mit zwei Verträgen. Vertragstausch war da kein Problem (war allerdings auch nicht nötig, da bei der LVM die Prozente ungenutzter Verträge nicht verfallen).

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


Ich gehe davon aus, dass ein SFR-Tausch bei zwei bestehenden Verträgen in keinen Tarifbestimmungen geregelt ist.

Das vermute ich auch.

Zitat:

Wie argumentiert denn der ADAC? Weil es nicht geregelt ist, gehts nicht?

Der erste Mitarbeiter hat mir nichts davon gesagt, daß das nicht möglich sei.

Scheinbar war der aber nicht richtig informiert und die errechneten neuen Prämien, die er scheinbar nicht selbst sondern jemand anderes berechnet hatte, beinhalteten auch nur die Jahresfahrleistungsänderungen und keinen Rabatttausch, wie ich aber erst später festgestellt hatte.

Die beiden anderen Mitarbeiter haben sich streng an die AKB gehalten und dort ist das eben nicht explizit vorgesehen. Scheinbar haben die auch keinen Entscheidungsspielraum, der etwas anderes ermöglicht hätte.

Habe aber schriftlich angefragt, ob das zum Jahreswechsel vielleicht doch möglich ist.

Bin auf die Antwort gespannt.

Zitat:

Sind die ADAC-Sachbearbeiter immer noch die von der Zürich?

Habe keine Ahnung, woher die kommen.

Liebe Grüße
Herbert

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


...
ein Abschlußdruck ist bei den Agenturisten meistens  nicht vorhanden, weil die KFZ Sparte nur ein Serviceprodukt ist ist und nicht unbedingt im Geschäftsplan vorhanden ist.
Da sind andere Sparten gefragt.
...

Hallo,

als ich noch einige Jährchen jünger und um ein vielfaches blauäugiger war, hatte ich alle Versicherungen bei einem super netten Versicherungsvertreter der A + M abgeschlossen, daraus entwickelte sich über die Jahre sogar ein fast freundschaftliches Verhältnis.
Leider mußte ich irgendwann feststellen, daß dieser überwiegend seine Provisionen und erst an zweiter Stelle meine Interessen im Auge hatte.
Wenn man bei einem Versicherungsvertreter sitzt, alles bespricht und sich beraten läßt, dann entsteht schon ein gewisser Abschlußdruck, der bei einer Onlineversicherung nicht vorhanden ist.
Wenn ich beim Abschluß einer Onlineversicherung einen Fehler mache, dann verbuche ich das unter Lehrgeld zahlen und ärgere ich mich nicht so sehr, als wenn ich von einem Fachmann falsch beraten werde, dann fühle ich mich nämlich über den Tisch gezogen.

Liebe Grüße
Herbert

Zitat:

Original geschrieben von wvn


In meinem Fall ist es ein Auto in Verbindung mit zwei Verträgen. Vertragstausch war da kein Problem (war allerdings auch nicht nötig, da bei der LVM die Prozente ungenutzter Verträge nicht verfallen).

Hallo,

wie soll ich das verstehen, wenn Du von einem Auto mit zwei Verträgen schreibst.

Liebe Grüße
Herbert

"Verträge" in dem Sinne, dass ich noch einen ungenutzen Altvertrag habe und Angst hatte, die Prozente könnten verfallen.

Ich habe dann den aktiven Vertrag gegen den ungenutzen Altvertrag getauscht.

Deine Antwort
Ähnliche Themen