Rabattschutz - Nur eine Marketing-Falle?
Hallo zusammen,
es gibt ja bei vielen Versicherungen die Möglichkeit, einen sog. Rabattschutz auszuhandeln, bei welchem man bei maximal einen Unfall pro Jahr in der Schadensfreiheitsklasse nicht zurückgestuft wird.
Wechselt man allerdings die Versicherung, so verfällt dieser Rabattschutz, weil die bisherige Versicherung der neuen Versicherung die "regulären" schadensfreien Jahre mitteilt. D. h., der bei der bisherigen Versicherung erhaltene Schutz entfällt und man wird bei der neuen Versicherung genau so gestellt als wenn man einen Rabattschutz nie gehabt hätte. Die neue Versicherung berücksichtigt also letztendlich auch alle Unfälle der Vergangenheit und stuft den neuen Kunden bei der Anzahl der schadensfreien Jahre entsprechend hoch (formal stuft eigentlich noch die alte Versicherung eine Sekunde vor dem Wechsel hoch und teilt die neue hohe SF-Klasse der neuen Versicherung mit).
Auf Grund vorstehender Erläuterung hat ein Versicherungsnehmer nach einem Unfall also nur selten einen Anreiz, seine Versicherung noch zu wechseln, da er dann eine Höherstufung bei der neuen Versicherung sicher wäre. Der Wechsel würde sich also nur noch dann lohnen, wenn er bisher eine extrem teure Versicherung hat und die neue Versicherung trotz Hochstufung immer noch günstiger wäre.
Den Rabattschutz erkauft man sich durch höhere Prämien. Eine Versicherung ohne Rabattschutz ist immer günstiger als eine Versicherung mit Rabattschutz. Bis zum Schadenseintritt bezahlt der Kunde folglich mehr, als er eigentlich ohne Rabattschutz müsste. Die Versicherung verdient also zunächst zusätzlich am Rabattschutz.
Nun ist aber bekannt, dass Versicherungen nach einem Schadensfall regelmäßig ein Kündigungsrecht haben. Angenommen, die Versicherung kündigt nach einem Schadensfall: Die Folge ist, dass man sich eine neue Versicherung suchen muss und man trotz Rabattschutz hochgestuft wird. Dann hätte man all' die Jahre seinen Rabattschutz (in Form einer höhere Prämie) völlig umsonst bezahlt und die Versicherung hätte lediglich zusätzlich daran verdient.
Anderenorts ist vielmals zu lesen, dass die Versicherung durch den Rabattschutz den Kunden langfristig an sich binden möchte, da er ja nach einem Schadensfall nunmehr kein besonderes Interesse an einem Wechsel haben wird (da eine Höherstufung droht). Dieses Argument ist insoweit widersprüchlich, da wohl kaum eine Versicherung ein längerfristiges Interesse an einem Kunden haben wird, der regelmäßig Versicherungsleistungen notwendig macht.
Es sei dahingestellt, ob eine Versicherung nach einem Schadensfall kündigt oder nicht. Soweit ersichtlich, ist sie jedenfalls zur Kündigung berechtigt. Damit begibt sich der Versicherungsnehmer in die Hand der - im Übrigen immer gewinnorientiert arbeitenden - Versicherung. Bereits bei Vertragsabschluss kann sich der Kunde nie sicher sein, ob er seinen Rabattschutz im Schadensfall auch tatsächlich in Anspruch nehmen kann. Zudem hält sich seit Jahrzehnten hartnäckig das Gerücht, dass alle Versicherungen im Schadensfall bestrebt sind, ihre Leistungen auf ein Minimum zu begrenzen.
Rabattschutz - Nur eine Marketing-Falle?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
es gibt ja bei vielen Versicherungen die Möglichkeit, einen sog. Rabattschutz auszuhandeln, bei welchem man bei maximal einen Unfall pro Jahr in der Schadensfreiheitsklasse nicht zurückgestuft wird.
Wechselt man allerdings die Versicherung, so verfällt dieser Rabattschutz, weil die bisherige Versicherung der neuen Versicherung die "regulären" schadensfreien Jahre mitteilt. D. h., der bei der bisherigen Versicherung erhaltene Schutz entfällt und man wird bei der neuen Versicherung genau so gestellt als wenn man einen Rabattschutz nie gehabt hätte. Die neue Versicherung berücksichtigt also letztendlich auch alle Unfälle der Vergangenheit und stuft den neuen Kunden bei der Anzahl der schadensfreien Jahre entsprechend hoch (formal stuft eigentlich noch die alte Versicherung eine Sekunde vor dem Wechsel hoch und teilt die neue hohe SF-Klasse der neuen Versicherung mit).
Auf Grund vorstehender Erläuterung hat ein Versicherungsnehmer nach einem Unfall also nur selten einen Anreiz, seine Versicherung noch zu wechseln, da er dann eine Höherstufung bei der neuen Versicherung sicher wäre. Der Wechsel würde sich also nur noch dann lohnen, wenn er bisher eine extrem teure Versicherung hat und die neue Versicherung trotz Hochstufung immer noch günstiger wäre.
Den Rabattschutz erkauft man sich durch höhere Prämien. Eine Versicherung ohne Rabattschutz ist immer günstiger als eine Versicherung mit Rabattschutz. Bis zum Schadenseintritt bezahlt der Kunde folglich mehr, als er eigentlich ohne Rabattschutz müsste. Die Versicherung verdient also zunächst zusätzlich am Rabattschutz.
Nun ist aber bekannt, dass Versicherungen nach einem Schadensfall regelmäßig ein Kündigungsrecht haben. Angenommen, die Versicherung kündigt nach einem Schadensfall: Die Folge ist, dass man sich eine neue Versicherung suchen muss und man trotz Rabattschutz hochgestuft wird. Dann hätte man all' die Jahre seinen Rabattschutz (in Form einer höhere Prämie) völlig umsonst bezahlt und die Versicherung hätte lediglich zusätzlich daran verdient.
Anderenorts ist vielmals zu lesen, dass die Versicherung durch den Rabattschutz den Kunden langfristig an sich binden möchte, da er ja nach einem Schadensfall nunmehr kein besonderes Interesse an einem Wechsel haben wird (da eine Höherstufung droht). Dieses Argument ist insoweit widersprüchlich, da wohl kaum eine Versicherung ein längerfristiges Interesse an einem Kunden haben wird, der regelmäßig Versicherungsleistungen notwendig macht.
Es sei dahingestellt, ob eine Versicherung nach einem Schadensfall kündigt oder nicht. Soweit ersichtlich, ist sie jedenfalls zur Kündigung berechtigt. Damit begibt sich der Versicherungsnehmer in die Hand der - im Übrigen immer gewinnorientiert arbeitenden - Versicherung. Bereits bei Vertragsabschluss kann sich der Kunde nie sicher sein, ob er seinen Rabattschutz im Schadensfall auch tatsächlich in Anspruch nehmen kann. Zudem hält sich seit Jahrzehnten hartnäckig das Gerücht, dass alle Versicherungen im Schadensfall bestrebt sind, ihre Leistungen auf ein Minimum zu begrenzen.
Rabattschutz - Nur eine Marketing-Falle?
51 Antworten
Ich habe 20.000 Euro Alterrungsrückstellung in meiner Privaten Krankenversicherung die ich bei einem Wechsel nicht mitnehmen könnte.
Vielleicht sollte man diesen Punkt mal angehen, bevor man sich über die paar Euros aufregt, die der Rabattschutz ausmacht.
Also hier ist klar Versicherungsschutz definiert.
Keine Hochstufung solange du bei der Gesellschaft bleibst
Es gibt ja auch Regelungen, dass man den Schutz gar nicht abschliessen kann.
Bei einigen Gesellschaften erst ab SFR8, bei anderen schon ab SFR 4.
Also auch hier klagen wegen dem Gleichbehandlungsgesetz????
Und was machen, wenn man keine Rechtschutzversicherung hat,
dann kostet die Klage warscheinlich mehr, wie die Hochstufung in 20 Jahren.
Sucht euch das aus was ihr möchtet, empfehlen würde ich einen zuverlässigne Partner.
Der erklärt einem auch die Nachteile und hilft einem in allen Versicherungsfragen.
Klar kann man alles alleine online machen. Dann sollte man sich auskennen,
schliesslich sind die oft günstiger, weil vieles nicht gezahlt wurde.
Das mit der Kranken finde ich gut, hier muss man seinen Partner sehr gut wählen und bleibt
dann verheiratet bis zum Tod. Wer dort zum Schluss wechselt, ist selbst schuld und verliert mit Garantie.
Aber das Auto ist des Menschen liebstes Teil. Oft ist die Vollkasko fürs Auto wichtig,
wenn ein Fahrerschutz angefragt wird der im Jahr 20-30 Euro im Fahrzeug kostet, kommt die Frage warum das denn.
Hierbei gehts dann um richtige Summen, aber man kann es nicht anfassen.
Zitat:
@Hundertsassa schrieb am 13. Januar 2015 um 00:12:44 Uhr:
Ich habe 20.000 Euro Alterrungsrückstellung in meiner Privaten Krankenversicherung die ich bei einem Wechsel nicht mitnehmen könnte.Vielleicht sollte man diesen Punkt mal angehen, bevor man sich über die paar Euros aufregt, die der Rabattschutz ausmacht.
Wenn du in einen Basistarif wechselst, kannst du sie auch teilweise mit zu einem anderen Vers mitnehmen
Zitat:
@celica1992 schrieb am 13. Januar 2015 um 09:16:40 Uhr:
Wenn du in einen Basistarif wechselst, kannst du sie auch teilweise mit zu einem anderen Vers mitnehmen
Jupp.
Der Übertragungswert der Altersrückstellung ist ausschließlich der Teil, der sich während der Versicherungszeit im Basistarif der PKV gebildet hätte (auch das nur bei Verträgen die nach 2009 abgeschlossen wurden).
Grob geschätzt würde ich somit vermuten, dass von deinen 20000€ dann irgendein Betrag zwischen gar nichts und 500€ mit zur neuen Versicherung wechseln würden.
Ähnliche Themen
Zitat:
@celica1992 schrieb am 13. Januar 2015 um 09:16:40 Uhr:
Wenn du in einen Basistarif wechselst, kannst du sie auch teilweise mit zu einem anderen Vers mitnehmenZitat:
@Hundertsassa schrieb am 13. Januar 2015 um 00:12:44 Uhr:
Ich habe 20.000 Euro Alterrungsrückstellung in meiner Privaten Krankenversicherung die ich bei einem Wechsel nicht mitnehmen könnte.Vielleicht sollte man diesen Punkt mal angehen, bevor man sich über die paar Euros aufregt, die der Rabattschutz ausmacht.
OMG ??
Zitat:
@Amanda123 schrieb am 11. Januar 2015 um 11:40:24 Uhr:
Ich hatte noch einen alten Vertrag bei der HUK mit 'einem Schaden frei' - nun wurde mir mein Auto geklaut und ich habe das identische Modell wieder gekauft, wieder bei der HUK angemeldet (am gleichen Tag, wie das andere Auto abgemeldet wurde) und habe jetzt die neuen Vertragsbedingungen aufs Auge gedrückt bekommen.
Kein Schaden mehr frei, dafür darf ich aber auch mehr zahlen als zu den alten Bedingungen.
Entschuldigung, aber das ist doch ein ganz normaler Vorgang.
Das würde ich auch nicht mit "aufs Auge gedrückt worden" bezeichnen.
Man kann ein Fahrzeug bei Neuanmeldung nur in dem Tarif versichern, der am Tag der
Anmeldung gültig ist. Wäre das nicht, dann würden sich sicher viele von uns die alten Tarife
von 2009 oder 2010 aussuchen, da die sehr günstig waren.
Sie hätten auch bei jeder anderen Versicherung den Tarif nehmen müssen, der bei
Anmeldung gültig ist.
Grüße
Carl
Zitat:
@volcarl schrieb am 20. Juni 2015 um 20:08:42 Uhr:
Entschuldigung, aber das ist doch ein ganz normaler Vorgang.Zitat:
@Amanda123 schrieb am 11. Januar 2015 um 11:40:24 Uhr:
Ich hatte noch einen alten Vertrag bei der HUK mit 'einem Schaden frei' - nun wurde mir mein Auto geklaut und ich habe das identische Modell wieder gekauft, wieder bei der HUK angemeldet (am gleichen Tag, wie das andere Auto abgemeldet wurde) und habe jetzt die neuen Vertragsbedingungen aufs Auge gedrückt bekommen.
Kein Schaden mehr frei, dafür darf ich aber auch mehr zahlen als zu den alten Bedingungen.
Das würde ich auch nicht mit "aufs Auge gedrückt worden" bezeichnen.Man kann ein Fahrzeug bei Neuanmeldung nur in dem Tarif versichern, der am Tag der
Anmeldung gültig ist. Wäre das nicht, dann würden sich sicher viele von uns die alten Tarife
von 2009 oder 2010 aussuchen, da die sehr günstig waren.
Sie hätten auch bei jeder anderen Versicherung den Tarif nehmen müssen, der bei
Anmeldung gültig ist.Grüße
Carl
Es geht hier nicht um eine Neuanmeldung im herkömmlichen Sinn.
Sollte die Versicherung nicht dazu da sein, im Falle eines Diebstahls den wirtschaftlichen Schaden zu ersetzen oder wenigstens zu mindern? Die bestehende Versicherung wäre in diesem Tarif normalerweise weitergelaufen. Es wurde ein identisches Fahrzeug, wie das gestohlene Modell wiederbeschafft, der bestehende Tarif konnte nicht übernommen werden.
Zu dem wirtschaftlichen Schaden, den die Versicherung nur teilweise ersetzt hat, dürfen die alten Versicherungskonditionen nicht fließend weiterlaufen, also ein zusätzlicher Schaden.
Aber der Drops ist gelutscht, und es ist letztlich wie es ist.
Ich wünsche niemandem einen Autodiebstahl - es kostet Nerven, Zeit, Ärger und Geld.