Zitat:
@Amanda123 schrieb am 11. Januar 2015 um 11:40:24 Uhr:
Ich hatte noch einen alten Vertrag bei der HUK mit 'einem Schaden frei' - nun wurde mir mein Auto geklaut und ich habe das identische Modell wieder gekauft, wieder bei der HUK angemeldet (am gleichen Tag, wie das andere Auto abgemeldet wurde) und habe jetzt die neuen Vertragsbedingungen aufs Auge gedrückt bekommen.
Kein Schaden mehr frei, dafür darf ich aber auch mehr zahlen als zu den alten Bedingungen.
Entschuldigung, aber das ist doch ein ganz normaler Vorgang.
Das würde ich auch nicht mit "aufs Auge gedrückt worden" bezeichnen.
Man kann ein Fahrzeug bei Neuanmeldung nur in dem Tarif versichern, der am Tag der
Anmeldung gültig ist. Wäre das nicht, dann würden sich sicher viele von uns die alten Tarife
von 2009 oder 2010 aussuchen, da die sehr günstig waren.
Sie hätten auch bei jeder anderen Versicherung den Tarif nehmen müssen, der bei
Anmeldung gültig ist.
Grüße
Carl