Rabattschutz - Nur eine Marketing-Falle?

Hallo zusammen,

es gibt ja bei vielen Versicherungen die Möglichkeit, einen sog. Rabattschutz auszuhandeln, bei welchem man bei maximal einen Unfall pro Jahr in der Schadensfreiheitsklasse nicht zurückgestuft wird.

Wechselt man allerdings die Versicherung, so verfällt dieser Rabattschutz, weil die bisherige Versicherung der neuen Versicherung die "regulären" schadensfreien Jahre mitteilt. D. h., der bei der bisherigen Versicherung erhaltene Schutz entfällt und man wird bei der neuen Versicherung genau so gestellt als wenn man einen Rabattschutz nie gehabt hätte. Die neue Versicherung berücksichtigt also letztendlich auch alle Unfälle der Vergangenheit und stuft den neuen Kunden bei der Anzahl der schadensfreien Jahre entsprechend hoch (formal stuft eigentlich noch die alte Versicherung eine Sekunde vor dem Wechsel hoch und teilt die neue hohe SF-Klasse der neuen Versicherung mit).

Auf Grund vorstehender Erläuterung hat ein Versicherungsnehmer nach einem Unfall also nur selten einen Anreiz, seine Versicherung noch zu wechseln, da er dann eine Höherstufung bei der neuen Versicherung sicher wäre. Der Wechsel würde sich also nur noch dann lohnen, wenn er bisher eine extrem teure Versicherung hat und die neue Versicherung trotz Hochstufung immer noch günstiger wäre.

Den Rabattschutz erkauft man sich durch höhere Prämien. Eine Versicherung ohne Rabattschutz ist immer günstiger als eine Versicherung mit Rabattschutz. Bis zum Schadenseintritt bezahlt der Kunde folglich mehr, als er eigentlich ohne Rabattschutz müsste. Die Versicherung verdient also zunächst zusätzlich am Rabattschutz.

Nun ist aber bekannt, dass Versicherungen nach einem Schadensfall regelmäßig ein Kündigungsrecht haben. Angenommen, die Versicherung kündigt nach einem Schadensfall: Die Folge ist, dass man sich eine neue Versicherung suchen muss und man trotz Rabattschutz hochgestuft wird. Dann hätte man all' die Jahre seinen Rabattschutz (in Form einer höhere Prämie) völlig umsonst bezahlt und die Versicherung hätte lediglich zusätzlich daran verdient.

Anderenorts ist vielmals zu lesen, dass die Versicherung durch den Rabattschutz den Kunden langfristig an sich binden möchte, da er ja nach einem Schadensfall nunmehr kein besonderes Interesse an einem Wechsel haben wird (da eine Höherstufung droht). Dieses Argument ist insoweit widersprüchlich, da wohl kaum eine Versicherung ein längerfristiges Interesse an einem Kunden haben wird, der regelmäßig Versicherungsleistungen notwendig macht.

Es sei dahingestellt, ob eine Versicherung nach einem Schadensfall kündigt oder nicht. Soweit ersichtlich, ist sie jedenfalls zur Kündigung berechtigt. Damit begibt sich der Versicherungsnehmer in die Hand der - im Übrigen immer gewinnorientiert arbeitenden - Versicherung. Bereits bei Vertragsabschluss kann sich der Kunde nie sicher sein, ob er seinen Rabattschutz im Schadensfall auch tatsächlich in Anspruch nehmen kann. Zudem hält sich seit Jahrzehnten hartnäckig das Gerücht, dass alle Versicherungen im Schadensfall bestrebt sind, ihre Leistungen auf ein Minimum zu begrenzen.

Rabattschutz - Nur eine Marketing-Falle?

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Hallo zusammen,

es gibt ja bei vielen Versicherungen die Möglichkeit, einen sog. Rabattschutz auszuhandeln, bei welchem man bei maximal einen Unfall pro Jahr in der Schadensfreiheitsklasse nicht zurückgestuft wird.

Wechselt man allerdings die Versicherung, so verfällt dieser Rabattschutz, weil die bisherige Versicherung der neuen Versicherung die "regulären" schadensfreien Jahre mitteilt. D. h., der bei der bisherigen Versicherung erhaltene Schutz entfällt und man wird bei der neuen Versicherung genau so gestellt als wenn man einen Rabattschutz nie gehabt hätte. Die neue Versicherung berücksichtigt also letztendlich auch alle Unfälle der Vergangenheit und stuft den neuen Kunden bei der Anzahl der schadensfreien Jahre entsprechend hoch (formal stuft eigentlich noch die alte Versicherung eine Sekunde vor dem Wechsel hoch und teilt die neue hohe SF-Klasse der neuen Versicherung mit).

Auf Grund vorstehender Erläuterung hat ein Versicherungsnehmer nach einem Unfall also nur selten einen Anreiz, seine Versicherung noch zu wechseln, da er dann eine Höherstufung bei der neuen Versicherung sicher wäre. Der Wechsel würde sich also nur noch dann lohnen, wenn er bisher eine extrem teure Versicherung hat und die neue Versicherung trotz Hochstufung immer noch günstiger wäre.

Den Rabattschutz erkauft man sich durch höhere Prämien. Eine Versicherung ohne Rabattschutz ist immer günstiger als eine Versicherung mit Rabattschutz. Bis zum Schadenseintritt bezahlt der Kunde folglich mehr, als er eigentlich ohne Rabattschutz müsste. Die Versicherung verdient also zunächst zusätzlich am Rabattschutz.

Nun ist aber bekannt, dass Versicherungen nach einem Schadensfall regelmäßig ein Kündigungsrecht haben. Angenommen, die Versicherung kündigt nach einem Schadensfall: Die Folge ist, dass man sich eine neue Versicherung suchen muss und man trotz Rabattschutz hochgestuft wird. Dann hätte man all' die Jahre seinen Rabattschutz (in Form einer höhere Prämie) völlig umsonst bezahlt und die Versicherung hätte lediglich zusätzlich daran verdient.

Anderenorts ist vielmals zu lesen, dass die Versicherung durch den Rabattschutz den Kunden langfristig an sich binden möchte, da er ja nach einem Schadensfall nunmehr kein besonderes Interesse an einem Wechsel haben wird (da eine Höherstufung droht). Dieses Argument ist insoweit widersprüchlich, da wohl kaum eine Versicherung ein längerfristiges Interesse an einem Kunden haben wird, der regelmäßig Versicherungsleistungen notwendig macht.

Es sei dahingestellt, ob eine Versicherung nach einem Schadensfall kündigt oder nicht. Soweit ersichtlich, ist sie jedenfalls zur Kündigung berechtigt. Damit begibt sich der Versicherungsnehmer in die Hand der - im Übrigen immer gewinnorientiert arbeitenden - Versicherung. Bereits bei Vertragsabschluss kann sich der Kunde nie sicher sein, ob er seinen Rabattschutz im Schadensfall auch tatsächlich in Anspruch nehmen kann. Zudem hält sich seit Jahrzehnten hartnäckig das Gerücht, dass alle Versicherungen im Schadensfall bestrebt sind, ihre Leistungen auf ein Minimum zu begrenzen.

Rabattschutz - Nur eine Marketing-Falle?

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Das hat mit dem Rabattschutz nichts zu tun.

Das liegt daran, dass die alte SF Staffel bis SF 25 ging und man dann einen soganannten "Rabattretter" hatte.

Bei der neuen Rabattstaffel gibts denn, wenn überhaupt, erst bei SF 35

Zitat:

@Hundertsassa schrieb am 11. Januar 2015 um 11:43:33 Uhr:


Das hat mit dem Rabattschutz nichts zu tun.

Das liegt daran, dass die alte SF Staffel bis SF 25 ging und man dann einen soganannten "Rabattretter" hatte.

Bei der neuen Rabattstaffel gibts denn, wenn überhaupt, erst bei SF 35

Ich habe SF 35. Nach einem Unfall würde ich direkt in die SF20 springen und bei einem zweiten Unfall direkt in die SF6.

Zitat:

@Amanda123 schrieb am 11. Januar 2015 um 11:40:24 Uhr:


Ich hatte noch einen alten Vertrag bei der HUK mit 'einem Schaden frei' - nun wurde mir mein Auto geklaut und ich habe das identische Modell wieder gekauft, wieder bei der HUK angemeldet (am gleichen Tag, wie das andere Auto abgemeldet wurde) und habe jetzt die neuen Vertragsbedingungen aufs Auge gedrückt bekommen.
Kein Schaden mehr frei, dafür darf ich aber auch mehr zahlen als zu den alten Bedingungen.

Must dich ja nicht bei der HUK versichern, wenn dir die Bedingungen nicht gefallen

Kannst ja Rabattschutz nehmen, dann zahlst du noch mehr

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 11. Januar 2015 um 11:25:05 Uhr:


@27239

Falsch, Rabattschutz kann man im neuen Tarif gegen Mehrbeitrag kaufen.

Der Rabattretter war im alten Premiumtarif automatisch vorhanden, was Du oben beschrieben hast.

äh ja, hatte ich doch geschrieben!!! ???

Rabatt Retter, alter Tarif SF25 in SF22. Der ist immer enthalten ohne Beitrag, bei meinem Tarif gibt es diesen übrigens auch noch von SF35 in SF32.

Automatisch? Ist wieder Gesellschaftsabhängig.

Rabatt-Schutz als Versicherungsschutz gegen Beitrag, jeweils in Haftpflicht oder in Haftpflicht und Vollkasko versicherbar. Übrigens, Haftpflicht würde ich persönlich immer absichern, In Vollkasko gibt es noch eine Hintertür. Wurdet ihr in Vollkassko hochgestuft und ihr nimmt den Vollkasko Schutz raus., weil ihr meint das er nicht mehr benötigt wird. Dann ein Jahr warten. Nach einem Jahr passt sich der SFR der Vollkasko wieder der Haftpflicht an.

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Zitat:

@Amanda123 schrieb am 11. Januar 2015 um 12:17:43 Uhr:



Zitat:

@Hundertsassa schrieb am 11. Januar 2015 um 11:43:33 Uhr:


Das hat mit dem Rabattschutz nichts zu tun.

Das liegt daran, dass die alte SF Staffel bis SF 25 ging und man dann einen soganannten "Rabattretter" hatte.

Bei der neuen Rabattstaffel gibts denn, wenn überhaupt, erst bei SF 35

Ich habe SF 35. Nach einem Unfall würde ich direkt in die SF20 springen und bei einem zweiten Unfall direkt in die SF6.

Würde den Versicherer wechseln.

Es gibt nach wie vor Gesellschaften, die bei SF 35 den Rabattretter anbieten.

Zitat:

@Hundertsassa schrieb am 11. Januar 2015 um 13:10:39 Uhr:



Zitat:

@Amanda123 schrieb am 11. Januar 2015 um 12:17:43 Uhr:


Ich habe SF 35. Nach einem Unfall würde ich direkt in die SF20 springen und bei einem zweiten Unfall direkt in die SF6.

Würde den Versicherer wechseln.

Es gibt nach wie vor Gesellschaften, die bei SF 35 den Rabattretter anbieten.

Das ging alles etwas überstürzt, Auto weg, neues Auto suchen, Abwicklung mit der Versicherung - und dazu war es mir in dem ganzen Gewusel überhaupt nicht aufgefallen. - erst als die Rechnung kam und die Rechnungssumme nicht im gewohnten Rahmen lag.

Ja, ich werde mir wohl eine andere Versicherung suchen, wenn die HUK mir hier keine zufriedenstellende Lösung bieten wird, woran ich eher zweifele.

Aber Diebstahl ist doch Teikasko Schaden, hierbei wird der Vertrag nicht gestuft.
Das verstehe ich jetzt nicht.

Hast ja jetzt bis 30.11.2015 Zeit 😁

Hier wäre mal eine Klage interessant, ich glaube nicht das ist rechtens und verbraucherfreundlich ist, das die Schadensfreiheitsklasse beim Versicherungswechsel nach einen Schaden nicht übernommen wird.
Das müsste einheitlich geregelt gelten.
Ich glaube das der Versicherungsnehmer hier bei einer Klage gute Chancen hat zu gewinnen.
Es muss unbedingt ein Präzedenzfall her.

Ich selber bin bei der HUK versichert und habe auch ein Rabattschutz. Bin mir aber nicht sicher ob ich mich richtig entschieden habe diesen Rabatt Schutz zu nehmen.
Da ich hier im Forum gelesen habe, das nach einem Schaden der Beitrag willkürlich erhöht wird, obwohl der SF Beitrag "gerettet" wurde.

Gegen was genau willst du klagen?

Die neue Versicherung fragt bei der alten an, wieviele Vorschäden es gegeben hat.

Die alte Versicherung antwortet wahrheitsgemäß.

Die neue Versicherung stuft daraufhin nach ihren Kriterien ein.
Wenn dir die neuen Kriterien nicht gefallen, dann darfst du halt nicht zu dieser Versicherung wechseln.

Dass die neue Versicherung die Schäden mitberechnet, ist ja auch klar. Sie hat ja nichts von der Zusatzprämie für den Rabattschutz gehabt.

Schau dir mal den Bereich Private Krankenversicherung mit den Altersrückstellungen an.
Da ist es noch viel schlimmer. Da bist du auch für immer bei einem Versicherer gefangen und hast überhaupt keine Chance zum gleich Beitrag zu wechseln. Und das ein Leben lang.

Zitat:

@Bigmogly schrieb am 12. Januar 2015 um 02:33:35 Uhr:


Hier wäre mal eine Klage interessant, ich glaube nicht das ist rechtens und verbraucherfreundlich ist, das die Schadensfreiheitsklasse beim Versicherungswechsel nach einen Schaden nicht übernommen wird.
Das müsste einheitlich geregelt gelten.
Ich glaube das der Versicherungsnehmer hier bei einer Klage gute Chancen hat zu gewinnen.
Es muss unbedingt ein Präzedenzfall her.

Ich selber bin bei der HUK versichert und habe auch ein Rabattschutz. Bin mir aber nicht sicher ob ich mich richtig entschieden habe diesen Rabatt Schutz zu nehmen.
Da ich hier im Forum gelesen habe, das nach einem Schaden der Beitrag willkürlich erhöht wird, obwohl der SF Beitrag "gerettet" wurde.

Lesen tut man hier ziemlich viel, ob es auch stimmt?? Willkürliche Erhöhungen bei HUK halte ich für ein Gerücht.

Zitat:

@Hundertsassa schrieb am 12. Januar 2015 um 08:26:36 Uhr:


Gegen was genau willst du klagen?

Dass der Rabattschutz übernommen wird,beziehungsweise bietet die neue Versicherung ein Rabattschutz an muss die alte SF auch übernommen werden.

Da kocht jeder Versicherer sein eigenes Süppchen, eine Klage wird da wohl nichts bringen, da keine Gesetze dieser Art vorhanden sind.

Die Weitergabe des SFR incl. Hochstufungen steht klar definiert in den Bedingungen der Versicherung.
Klage zwecklos.
Auszug aus meinen Bedingungen: siehe Foto

Die neue Versicherung muss nichts übernehmen, denn das ist eine freiwillige Leistung. Ich kenne mindestens 3 Versicherer, die sich auf dieses Spiel nicht einlassen. (sind übrigens Online Tarife)

Ist aber nicht verbraucherfreundlich und nur weil es in Gesetze nicht drin steht, ist Nix unmöglich, Gesetze kann man machen und hinzufügen, notfalls auch auch höher.

Wenn ich mir bei Aldi eine Plastiktüte kaufe kann ich auch im Lidl und Edeka damit einkaufen. Schließlich habe ich für die Plastiktüte bezahlt.

Die Bearbeitungsgebühren für Kredite, ist auch nicht rechtens und worde aufgehoben.
Jetzt bekommen Kunden im Nachhinein ihre Bearbeitungsgebühren wieder zurückgezahlt und da haben die Banken auch ihre Süppchen gekocht und stand auch nicht in irgendwelchen Gesetzen.

Wir Verbraucher lassen uns zu viel gefallen

Mich würde interessieren was die Verbraucherzentrale dazu sagt, ob das Problem erkannt worden ist.

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