Rabattschutz - Nur eine Marketing-Falle?

Hallo zusammen,

es gibt ja bei vielen Versicherungen die Möglichkeit, einen sog. Rabattschutz auszuhandeln, bei welchem man bei maximal einen Unfall pro Jahr in der Schadensfreiheitsklasse nicht zurückgestuft wird.

Wechselt man allerdings die Versicherung, so verfällt dieser Rabattschutz, weil die bisherige Versicherung der neuen Versicherung die "regulären" schadensfreien Jahre mitteilt. D. h., der bei der bisherigen Versicherung erhaltene Schutz entfällt und man wird bei der neuen Versicherung genau so gestellt als wenn man einen Rabattschutz nie gehabt hätte. Die neue Versicherung berücksichtigt also letztendlich auch alle Unfälle der Vergangenheit und stuft den neuen Kunden bei der Anzahl der schadensfreien Jahre entsprechend hoch (formal stuft eigentlich noch die alte Versicherung eine Sekunde vor dem Wechsel hoch und teilt die neue hohe SF-Klasse der neuen Versicherung mit).

Auf Grund vorstehender Erläuterung hat ein Versicherungsnehmer nach einem Unfall also nur selten einen Anreiz, seine Versicherung noch zu wechseln, da er dann eine Höherstufung bei der neuen Versicherung sicher wäre. Der Wechsel würde sich also nur noch dann lohnen, wenn er bisher eine extrem teure Versicherung hat und die neue Versicherung trotz Hochstufung immer noch günstiger wäre.

Den Rabattschutz erkauft man sich durch höhere Prämien. Eine Versicherung ohne Rabattschutz ist immer günstiger als eine Versicherung mit Rabattschutz. Bis zum Schadenseintritt bezahlt der Kunde folglich mehr, als er eigentlich ohne Rabattschutz müsste. Die Versicherung verdient also zunächst zusätzlich am Rabattschutz.

Nun ist aber bekannt, dass Versicherungen nach einem Schadensfall regelmäßig ein Kündigungsrecht haben. Angenommen, die Versicherung kündigt nach einem Schadensfall: Die Folge ist, dass man sich eine neue Versicherung suchen muss und man trotz Rabattschutz hochgestuft wird. Dann hätte man all' die Jahre seinen Rabattschutz (in Form einer höhere Prämie) völlig umsonst bezahlt und die Versicherung hätte lediglich zusätzlich daran verdient.

Anderenorts ist vielmals zu lesen, dass die Versicherung durch den Rabattschutz den Kunden langfristig an sich binden möchte, da er ja nach einem Schadensfall nunmehr kein besonderes Interesse an einem Wechsel haben wird (da eine Höherstufung droht). Dieses Argument ist insoweit widersprüchlich, da wohl kaum eine Versicherung ein längerfristiges Interesse an einem Kunden haben wird, der regelmäßig Versicherungsleistungen notwendig macht.

Es sei dahingestellt, ob eine Versicherung nach einem Schadensfall kündigt oder nicht. Soweit ersichtlich, ist sie jedenfalls zur Kündigung berechtigt. Damit begibt sich der Versicherungsnehmer in die Hand der - im Übrigen immer gewinnorientiert arbeitenden - Versicherung. Bereits bei Vertragsabschluss kann sich der Kunde nie sicher sein, ob er seinen Rabattschutz im Schadensfall auch tatsächlich in Anspruch nehmen kann. Zudem hält sich seit Jahrzehnten hartnäckig das Gerücht, dass alle Versicherungen im Schadensfall bestrebt sind, ihre Leistungen auf ein Minimum zu begrenzen.

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Hallo zusammen,

es gibt ja bei vielen Versicherungen die Möglichkeit, einen sog. Rabattschutz auszuhandeln, bei welchem man bei maximal einen Unfall pro Jahr in der Schadensfreiheitsklasse nicht zurückgestuft wird.

Wechselt man allerdings die Versicherung, so verfällt dieser Rabattschutz, weil die bisherige Versicherung der neuen Versicherung die "regulären" schadensfreien Jahre mitteilt. D. h., der bei der bisherigen Versicherung erhaltene Schutz entfällt und man wird bei der neuen Versicherung genau so gestellt als wenn man einen Rabattschutz nie gehabt hätte. Die neue Versicherung berücksichtigt also letztendlich auch alle Unfälle der Vergangenheit und stuft den neuen Kunden bei der Anzahl der schadensfreien Jahre entsprechend hoch (formal stuft eigentlich noch die alte Versicherung eine Sekunde vor dem Wechsel hoch und teilt die neue hohe SF-Klasse der neuen Versicherung mit).

Auf Grund vorstehender Erläuterung hat ein Versicherungsnehmer nach einem Unfall also nur selten einen Anreiz, seine Versicherung noch zu wechseln, da er dann eine Höherstufung bei der neuen Versicherung sicher wäre. Der Wechsel würde sich also nur noch dann lohnen, wenn er bisher eine extrem teure Versicherung hat und die neue Versicherung trotz Hochstufung immer noch günstiger wäre.

Den Rabattschutz erkauft man sich durch höhere Prämien. Eine Versicherung ohne Rabattschutz ist immer günstiger als eine Versicherung mit Rabattschutz. Bis zum Schadenseintritt bezahlt der Kunde folglich mehr, als er eigentlich ohne Rabattschutz müsste. Die Versicherung verdient also zunächst zusätzlich am Rabattschutz.

Nun ist aber bekannt, dass Versicherungen nach einem Schadensfall regelmäßig ein Kündigungsrecht haben. Angenommen, die Versicherung kündigt nach einem Schadensfall: Die Folge ist, dass man sich eine neue Versicherung suchen muss und man trotz Rabattschutz hochgestuft wird. Dann hätte man all' die Jahre seinen Rabattschutz (in Form einer höhere Prämie) völlig umsonst bezahlt und die Versicherung hätte lediglich zusätzlich daran verdient.

Anderenorts ist vielmals zu lesen, dass die Versicherung durch den Rabattschutz den Kunden langfristig an sich binden möchte, da er ja nach einem Schadensfall nunmehr kein besonderes Interesse an einem Wechsel haben wird (da eine Höherstufung droht). Dieses Argument ist insoweit widersprüchlich, da wohl kaum eine Versicherung ein längerfristiges Interesse an einem Kunden haben wird, der regelmäßig Versicherungsleistungen notwendig macht.

Es sei dahingestellt, ob eine Versicherung nach einem Schadensfall kündigt oder nicht. Soweit ersichtlich, ist sie jedenfalls zur Kündigung berechtigt. Damit begibt sich der Versicherungsnehmer in die Hand der - im Übrigen immer gewinnorientiert arbeitenden - Versicherung. Bereits bei Vertragsabschluss kann sich der Kunde nie sicher sein, ob er seinen Rabattschutz im Schadensfall auch tatsächlich in Anspruch nehmen kann. Zudem hält sich seit Jahrzehnten hartnäckig das Gerücht, dass alle Versicherungen im Schadensfall bestrebt sind, ihre Leistungen auf ein Minimum zu begrenzen.

Rabattschutz - Nur eine Marketing-Falle?

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@Amanda

Moin,

dass die HUK neue Einstufungstabellen hat, wurde 2011 hier im Forum auch angesprochen.
Das Problem dabei war nur, dass diese Tabellen Augenwischerei sind, weil zwar %tual niedrige Einstufungen sind, aber bei einem Schaden eine schlechtere Einstufung als nach den alten Bedingungen erfolgt.

Das heißt für Dich, bleibe bei Deinen alten Bedingungen, dann ist im Schadenfall keine höhere Einstufung gegenüber den den neuen Bedingungen gegeben.

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


Hallo zusammen,

es gibt ja bei vielen Versicherungen die Möglichkeit, einen sog. Rabattschutz auszuhandeln, bei welchem man bei maximal einen Unfall pro Jahr in der Schadensfreiheitsklasse nicht zurückgestuft wird.

Wechselt man allerdings die Versicherung, so verfällt dieser Rabattschutz, weil die bisherige Versicherung der neuen Versicherung die "regulären" schadensfreien Jahre mitteilt. D. h., der bei der bisherigen Versicherung erhaltene Schutz entfällt und man wird bei der neuen Versicherung genau so gestellt als wenn man einen Rabattschutz nie gehabt hätte. Die neue Versicherung berücksichtigt also letztendlich auch alle Unfälle der Vergangenheit und stuft den neuen Kunden bei der Anzahl der schadensfreien Jahre entsprechend hoch (formal stuft eigentlich noch die alte Versicherung eine Sekunde vor dem Wechsel hoch und teilt die neue hohe SF-Klasse der neuen Versicherung mit).

Auf Grund vorstehender Erläuterung hat ein Versicherungsnehmer nach einem Unfall also nur selten einen Anreiz, seine Versicherung noch zu wechseln, da er dann eine Höherstufung bei der neuen Versicherung sicher wäre. Der Wechsel würde sich also nur noch dann lohnen, wenn er bisher eine extrem teure Versicherung hat und die neue Versicherung trotz Hochstufung immer noch günstiger wäre.

Den Rabattschutz erkauft man sich durch höhere Prämien. Eine Versicherung ohne Rabattschutz ist immer günstiger als eine Versicherung mit Rabattschutz. Bis zum Schadenseintritt bezahlt der Kunde folglich mehr, als er eigentlich ohne Rabattschutz müsste. Die Versicherung verdient also zunächst zusätzlich am Rabattschutz.

Nun ist aber bekannt, dass Versicherungen nach einem Schadensfall regelmäßig ein Kündigungsrecht haben. Angenommen, die Versicherung kündigt nach einem Schadensfall: Die Folge ist, dass man sich eine neue Versicherung suchen muss und man trotz Rabattschutz hochgestuft wird. Dann hätte man all' die Jahre seinen Rabattschutz (in Form einer höhere Prämie) völlig umsonst bezahlt und die Versicherung hätte lediglich zusätzlich daran verdient.

Anderenorts ist vielmals zu lesen, dass die Versicherung durch den Rabattschutz den Kunden langfristig an sich binden möchte, da er ja nach einem Schadensfall nunmehr kein besonderes Interesse an einem Wechsel haben wird (da eine Höherstufung droht). Dieses Argument ist insoweit widersprüchlich, da wohl kaum eine Versicherung ein längerfristiges Interesse an einem Kunden haben wird, der regelmäßig Versicherungsleistungen notwendig macht.

Es sei dahingestellt, ob eine Versicherung nach einem Schadensfall kündigt oder nicht. Soweit ersichtlich, ist sie jedenfalls zur Kündigung berechtigt. Damit begibt sich der Versicherungsnehmer in die Hand der - im Übrigen immer gewinnorientiert arbeitenden - Versicherung. Bereits bei Vertragsabschluss kann sich der Kunde nie sicher sein, ob er seinen Rabattschutz im Schadensfall auch tatsächlich in Anspruch nehmen kann. Zudem hält sich seit Jahrzehnten hartnäckig das Gerücht, dass alle Versicherungen im Schadensfall bestrebt sind, ihre Leistungen auf ein Minimum zu begrenzen.

Rabattschutz - Nur eine Marketing-Falle?

DAS ist keine Marketingfalle, dass ist bewußter Betrug. Hier wird Geld für eine Leistung verlangt, die nicht erbracht wird und auch ganz offensichtlich nicht erbracht werden soll.

Ich fahre sehr viele Jahre unfallfrei. Bin in SF24 und damit sehr weit unten. Nun habe ich mir den Rabbatschutz "aufschwatzen" lassen und prompt in diesem Jahr einen Unfall gebaut. Nun, was macht die "Öffentliche Sachversicherung" aus Braunschweig? Richtig. Sie kündigt meinen Vertrag. Damit werden ich nun auf SF 11 oder evtl. sogar 8 zurück gestuft und lege richtig drauf. Mein Geld für den nicht gewährten Rabattschutz will man mir auch nicht erstatten.

Für mich ist das klarer Betrug!!!!

Das Sonderkündigungsrecht nach einem Schadenfall haben im Übrigen nicht nur die Versicherer, sondern auch die Versicherten.

Wenn man nun also sagt, dass die Versicherer "betrügen", wenn sie nach einem Schaden kündigen, so könnte man dies auch auf die Versicherten übertragen:
Ein, zwei Jahre Beiträge gezahlt, Auto zu klump gefahren, ein paar tausend Euro eingesackt und dann zu einer anderen Gesellschaft wechseln.
Wenn wir der Versicherung persönliche Züge geben, dürfte diese sich genau so betrogen vorkommen wie der Versicherte.

Davon abgesehen kündigt, wie bereits erwähnt, keine Versicherung nach dem ersten Schadenfall.
Bei offensichtlicher Schadenhäufung und nicht-vorhandenem Kundenwert kann dies allerdings schon passieren.
Diese Kunden haben dann i.d.R. allerdings ohnehin eher die günstigen Tarife (ohne Rabattschutz) abgeschlossen.

Wie auf der vorherigen Seite schon geschrieben wurde, gibt es auch Versicherungen, die die "alte" SF-Klasse nach einem Schaden mit Rabattretter übernehmen, wenn man ihnen beweist, dass man den RR vorher mit eingeschlossen hatte und ihn auch wieder einschliessen will.
Das machen nicht alle, aber einige.

Letzten Endes muss jedoch jeder für sich selbst entscheiden, ob er diesen zusätzlichen Rettungsschirm braucht / will oder nicht.
Ich persönlich habe ihn auch nicht. Vielleicht werde ich das im Schadenfall bereuen. Vielleicht wiegen aber auch die 16 Jahre ohne Mehrpreis für den Rabattretter die höheren Kosten durch die Rückstufung wieder auf..

Es gibt allerdings durchaus Situationen, in denen der RR sinnvoll ist.
Lässt man zum Beispiel seine Kinder auf seinem Auto mitfahren, die erst kürzlich den Führerschein gemacht haben, so würde ich ihn wohl mit einschliessen.
Das Risiko, einen Unfall zu "kassieren" steigt einfach enorm. Dadurch auch die Warscheinlichkeit, durch den Rabattretter Geld zu sparen.

PS: Ob nun Rabattschutz oder Rabattretter: mir egal, gemeint ist das gleiche für mich. Also kostenpflichtiger Einschluß eines Schutzes, der mich vor Rückstufung im Schadenfall bewahrt. (nur, falls es hier jemand zu genau nimmt. 😉 )

PPS: Kurz zum Gewinn: Eine Versicherung muss Rücklagen bilden, um unvorhergesehenes Schadenaufkommen regulieren zu können. An zweiter Stelle stehen die Aktionäre, die natürlich auch etwas Geld bekommen möchten. (VVaG ausgenommen).
Oder wie würdet ihr dreinblicken, wenn es nach einem Schadenfall plötzlich heißt: "Wir würden ja gerne regulieren, aber wir haben unsere Beiträge so schön niedrig gehalten, jetzt ist einfach kein Geld da."? 😛
Es ist also nicht nur die reine Gier, die den Beitrag vorgibt. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Amanda123


Mein 1. Auto ist in der höchsten Schadensfreiheitsklasse lt. Huk, der SF25 (30%).
der 2. Wagen (mit Saisonanmeldung) war im vergangenen Jahr in der SF 5 (55%)

....

Was ich ebenfalls fand war, dass die HUK seit dem 1.1.12 neue Rabatteinstufungen für Neufahrer und Altfahrer hat. Für mich als Altfahrer (1. Auto) interessant, da die neue Rabattstaffel bis 20% runter geht bisher waren es 20% (neu: SF35). Dies ist schon seit Sept. 11 öffentlich, bei meiner Anfrage im November hat mich seitens der HUK niemand darüber informiert.

Danke für die Darstellung, ich habe es gerade erst bei der HUK gemerkt, dass Rabattschutz dort nicht das Erwartete ist. Da ich aber von SF6 hochgestuft würde, lohnt es sich.

Da die Kurve SF gegen Rabatt nichtlinear ist, wird der Rabattschutz, je tiefer man eingestuft ist, immer irrelevanter. Je höher man eingestuft ist, desto wichtiger.

Grüße

Stefan Krämer

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Ich kenne Leute die hatten 3 Unfälle als Fahranfänger und die Versicherung hat sie dennoch nicht rausgeschmissen.
Obwohl diese schon in der SF Malus waren! Und das ist wie der Name "Malus" schon sgat - die schlimmste.

War übrigens der große blaue Versicherer.

Also so schnell fliegt keiner...

Zitat:

Original geschrieben von flosen23


Das Sonderkündigungsrecht nach einem Schadenfall haben im Übrigen nicht nur die Versicherer, sondern auch die Versicherten.

Wenn man nun also sagt, dass die Versicherer "betrügen", wenn sie nach einem Schaden kündigen, so könnte man dies auch auf die Versicherten übertragen:
Ein, zwei Jahre Beiträge gezahlt, Auto zu klump gefahren, ein paar tausend Euro eingesackt und dann zu einer anderen Gesellschaft wechseln.
Wenn wir der Versicherung persönliche Züge geben, dürfte diese sich genau so betrogen vorkommen wie der Versicherte.

Davon abgesehen kündigt, wie bereits erwähnt, keine Versicherung nach dem ersten Schadenfall.
Bei offensichtlicher Schadenhäufung und nicht-vorhandenem Kundenwert kann dies allerdings schon passieren.
Diese Kunden haben dann i.d.R. allerdings ohnehin eher die günstigen Tarife (ohne Rabattschutz) abgeschlossen.

Wie auf der vorherigen Seite schon geschrieben wurde, gibt es auch Versicherungen, die die "alte" SF-Klasse nach einem Schaden mit Rabattretter übernehmen, wenn man ihnen beweist, dass man den RR vorher mit eingeschlossen hatte und ihn auch wieder einschliessen will.
Das machen nicht alle, aber einige.

Letzten Endes muss jedoch jeder für sich selbst entscheiden, ob er diesen zusätzlichen Rettungsschirm braucht / will oder nicht.
Ich persönlich habe ihn auch nicht. Vielleicht werde ich das im Schadenfall bereuen. Vielleicht wiegen aber auch die 16 Jahre ohne Mehrpreis für den Rabattretter die höheren Kosten durch die Rückstufung wieder auf..

Es gibt allerdings durchaus Situationen, in denen der RR sinnvoll ist.
Lässt man zum Beispiel seine Kinder auf seinem Auto mitfahren, die erst kürzlich den Führerschein gemacht haben, so würde ich ihn wohl mit einschliessen.
Das Risiko, einen Unfall zu "kassieren" steigt einfach enorm. Dadurch auch die Warscheinlichkeit, durch den Rabattretter Geld zu sparen.

PS: Ob nun Rabattschutz oder Rabattretter: mir egal, gemeint ist das gleiche für mich. Also kostenpflichtiger Einschluß eines Schutzes, der mich vor Rückstufung im Schadenfall bewahrt. (nur, falls es hier jemand zu genau nimmt. 😉 )

PPS: Kurz zum Gewinn: Eine Versicherung muss Rücklagen bilden, um unvorhergesehenes Schadenaufkommen regulieren zu können. An zweiter Stelle stehen die Aktionäre, die natürlich auch etwas Geld bekommen möchten. (VVaG ausgenommen).
Oder wie würdet ihr dreinblicken, wenn es nach einem Schadenfall plötzlich heißt: "Wir würden ja gerne regulieren, aber wir haben unsere Beiträge so schön niedrig gehalten, jetzt ist einfach kein Geld da."? 😛
Es ist also nicht nur die reine Gier, die den Beitrag vorgibt. 😉

Hallo Flosen, deine Aussagen sind sehr pauschal. Offensichtlich glaubst Du alle Versicherungen zu kennen. Mitnichten fliegt keiner nach einem Unfall. Ich habe mein Auto bei der "Öffentlichen Sachversicherung aus Braunschweig" versichert. Nach nur einem Unfall haben die mich gekündigt. Trotz Rabbatschutz!!!! Also, es wird hier eine Leistung verkauft aber nicht geliefert. Ich bleibe bei meiner Aussage. Das ist Betrug!!! Geld zu nehmen und dann nicht zu liefern, kann ich nicht anders bezeichnen. Auch ein Gastwirt kann jeden Gast ohne Begründung aufforder sein Lokal zu verlassen. Nur würde der Geld für das Essen nehmen, dann nicht bedienen und den Gast für die Tür sezten? Ganz bestimmt nicht. Deshalb bleibe ich dabei. Die "Öffentliche Sachversicherung in Braunschweig" hat mich betrogen. Mein Anwalt sieht es exakt so und selbst meine Rechtschutzversicherung bei der ARAG ist meiner Meinung und hat Kostendeckung zugesagt. Das Verfahren gegen die Öffentliche läuft...

Hallo Flosen, deine Aussagen sind sehr pauschal. Offensichtlich glaubst Du alle Versicherungen zu kennen. Mitnichten fliegt keiner nach einem Unfall. Ich habe mein Auto bei der "Öffentlichen Sachversicherung aus Braunschweig" versichert. Nach nur einem Unfall haben die mich gekündigt. Trotz Rabbatschutz!!!! Also, es wird hier eine Leistung verkauft aber nicht geliefert. Ich bleibe bei meiner Aussage. Das ist Betrug!!! Geld zu nehmen und dann nicht zu liefern, kann ich nicht anders bezeichnen. Auch ein Gastwirt kann jeden Gast ohne Begründung aufforder sein Lokal zu verlassen. Nur würde der Geld für das Essen nehmen, dann nicht bedienen und den Gast für die Tür sezten? Ganz bestimmt nicht. Deshalb bleibe ich dabei. Die "Öffentliche Sachversicherung in Braunschweig" hat mich betrogen. Mein Anwalt sieht es exakt so und selbst meine Rechtschutzversicherung bei der ARAG ist meiner Meinung und hat Kostendeckung zugesagt. Das Verfahren gegen die Öffentliche läuft...

Zitat:

Original geschrieben von siggisch


Mein Anwalt sieht es exakt so und selbst meine Rechtschutzversicherung bei der ARAG ist meiner Meinung und hat Kostendeckung zugesagt. Das Verfahren gegen die Öffentliche läuft...

Dann mal viel Erfolg mit Deinem Spitzenadvokat! Fakt ist, dass Dein Versicherer, genau wie Du, ohne Angabe von Gründen den Vertrag form- und fristgerecht kündigen darf... Ausserdem besteht ein Sonderkündigungsrecht im Schadenfall (ja, auch nach nur einem Schadenfall). Kannst Du uns aufklären, weswegen Du Deinen Ex-Versicherer verklagst? Irgendeine Information fehlt in der Geschichte noch, da aus der bisherigen Schilderung heraus, der Versicherer nichts falsch gemacht hat!

Zitat:

Original geschrieben von Mimro



Zitat:

Original geschrieben von siggisch


Mein Anwalt sieht es exakt so und selbst meine Rechtschutzversicherung bei der ARAG ist meiner Meinung und hat Kostendeckung zugesagt. Das Verfahren gegen die Öffentliche läuft...
Dann mal viel Erfolg mit Deinem Spitzenadvokat! Fakt ist, dass Dein Versicherer, genau wie Du, ohne Angabe von Gründen den Vertrag form- und fristgerecht kündigen darf... Ausserdem besteht ein Sonderkündigungsrecht im Schadenfall (ja, auch nach nur einem Schadenfall). Kannst Du uns aufklären, weswegen Du Deinen Ex-Versicherer verklagst? Irgendeine Information fehlt in der Geschichte noch, da aus der bisherigen Schilderung heraus, der Versicherer nichts falsch gemacht hat!

Es geht wohl darum, dass ein Zusatzbeitrag für einen Rabattschutz bezahlt wurde. Nach einem Unfall würde dieser Rabattschutz greifen, aber nur bei dieser Versicherung bei Weiterführung des Vetrages nach einem Unfall. Durch die Kündigung hat der Versicherungsnehmer nichts mehr von diesem Rabattschutz und dementsprechend den erhöhten Beitrag umsonst bezahlt.

Für mich ist das auch nicht astrein und zumindest steht der Anfangsverdacht des Betruges im Raum.

Würde die Versicherung den für diesen Rabattschutz gezahlten Mehrbeitrag mit der Kündigung erstatten, wäre es anders. Aber das will sie ja wohl nicht.

Bin mal gespannt wie das ausgeht.

@AS

..........wie das Hornberger Schießen.

@ Siggisch: Wie ist der Rechtsstreit ausgegangen?

@derAlte77

Da der Thread schon 2 Jahre alt ist und Siggisch sich danach nie wieder angemeldet hat, wird die Antwort wohl ausbleiben - obwohl ich natürlich auch neugierig bin :-)

Ist ein schweres Thema, weil hier einiges vermischt wird.
Also Rabatt Retter ist kein Versicherungs Schutz sondern der freie Schaden im alten Tarif.
Dort war die höchste Einstufung SFR 25 und man wurde auf SFR 22 gestuft.
Der Rabatt Schutz gibt es je nach Gesellschaft seit 10 Jahren und auch überall verschieden. Einige haben keine Hochstufung pro Jahr, andere pro Vertragslaufzeit, oder oder oder. Auch das der Rabatt Schutz nicht weitergegeben wird ist kein Geheimnis, sondern es steht klar in den Bedingungen. So wie auch andere Formen der Sondereinstufungen nicht weitergegeben werden. Eine anständige Gesellschaft geht dann auf die Einstufung ein, wenn man mit der Beitragsrechnung beweisen kann, das man vorher diesen Schutz hatte. (wie vorher beschrieben)
Wenn ihr trotz Hochstufung einen wesentlichen günstigeren Beitrag habt, dann wäre es ohne Hochstufung ja noch viel günstiger. Leider immer aufpassen. Die Versicherungen haben je nach Kundenwunsch schon mehrere Tarife, von billig bis Premium. Wer billig will, darf dann später nicht klagen das Abzüge hier und da gemacht werden.

@27239

Falsch, Rabattschutz kann man im neuen Tarif gegen Mehrbeitrag kaufen.

Der Rabattretter war im alten Premiumtarif automatisch vorhanden, was Du oben beschrieben hast.

Ich hatte noch einen alten Vertrag bei der HUK mit 'einem Schaden frei' - nun wurde mir mein Auto geklaut und ich habe das identische Modell wieder gekauft, wieder bei der HUK angemeldet (am gleichen Tag, wie das andere Auto abgemeldet wurde) und habe jetzt die neuen Vertragsbedingungen aufs Auge gedrückt bekommen.
Kein Schaden mehr frei, dafür darf ich aber auch mehr zahlen als zu den alten Bedingungen.

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