Quittierton beim Schließen
Hallo. Kann man am xc90 I den Quittungston beim Schließen des Auto aktiveren?
16 Antworten
Nein, „chirp“ ist lt STVZO in D nicht zulässig.
… oder geht die Frage in Richtung „ist das technisch möglich“?
Wäre toll bei den Amis wusste ich immer das Auto ist zu. Beim 2. mal schliesen war ein ganz kurzer Hupenimpuls mit drauf. Hat mir sehr gefallen
Zitat:
@chikago33 schrieb am 28. Juni 2021 um 21:16:43 Uhr:
Wäre toll bei den Amis wusste ich immer das Auto ist zu. Beim 2. mal schliesen war ein ganz kurzer Hupenimpuls mit drauf. Hat mir sehr gefallen
Besorg dir doch einen CFE.
Damit geht das Piepen zwar auch nicht (zumindest hab ich die Funktion noch nicht gefunden) aber du kannst dir die Spiegel anlegen lassen. Zudem gehen die Fenster hoch.
Vorteil: du siehst aus 100 Meter Entfernung, dass dein Auto zu ist.
Also mein alter V70 II klackt ganz ordentlich beim Schließen/ Öffnen. Zudem gehen die Blinker einmal an. Gut zu hören und zu sehen.....
Das hätte gerade noch gefehlt, dass der dann auch noch hupt.
Bei meiner M- Klasse habe ich sogar den Klingelton der Heckklappe stillgelegt. Ich mein, ich sehe doch, ob sie auf oder zu geht.
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Also technisch meinte ich. Das CFE habe ich drinn, und die von dir beschriebenen Funktion auch eingeschaltet. Aber manchmal wünschte ich er würde beim Schliessen wenigstens piepen oder so. Wenn es nicht geht, kann ich auch mit Leben.
Schlag doch mal CFE vor, es zu implementieren
Habe da Mal hingeschrieben. Mal auf Antwort warten.
Zitat:
@KaiCNG schrieb am 28. Juni 2021 um 20:01:57 Uhr:
Nein, „chirp“ ist lt STVZO in D nicht zulässig.
Ist das immer noch so?
MB hat so etwas ab Werk verbaut.
Zitat:
@T5-Power schrieb am 6. Juli 2021 um 08:40:11 Uhr:
Zitat:
@KaiCNG schrieb am 28. Juni 2021 um 20:01:57 Uhr:
Nein, „chirp“ ist lt STVZO in D nicht zulässig.Ist das immer noch so?
MB hat so etwas ab Werk verbaut.
Die Chirpfunktion (und jede andere Art der akustischen Quttierung) verstößt gegen die folgenden Artikel der StVO: §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1; StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4 und Richtlinie 95/56/EG. Richtig ist laut (StVo §16: (1), dass Schall- und Leuchtzeichen nur derjenige geben darf, der außerhalb einer geschlossenen Ortschaft überholt (§ 5 Abs. 5) oder der sich bzw. andere in Gefahr sieht.
...
Die meisten Autos, die auch eine Alarmanlage besitzen, haben im System auch die Chirp Funktion (das akustische Quittieren) verbaut. Bei der Auslieferung für den deutschen Markt ist es aber deaktiviert. Man kann es allerdings fast immer problemlos codieren/freischalten. Möchte man auf Nummer sichergehen, dann sollte man es deaktivieren (wenn aktiviert), auch deshalb, um die Nachbarn nicht zu ärgern. Für alle Fahrzeuge in Deutschland wird die ABE vom KBA nur unter der Bedingung erteilt, das die Quittierfunktion deaktiviert ist. Einrichtungen für Schallzeichen müssen nicht für unzulässig, sondern nach §55 StVZO für zulässig erklärt sein.
Der Dienst-Mercedes hat keine Alarmanlage und trotzdem ab Werk den Hupenquittierungston beim Betätigen der ZV.
Dies gilt für etliche (alle?) Modelle von Mercedes, auch ohne verbaute Alarmanlage wie von @T5-Power schon geschrieben. Diese Funktion nennt sich bei Mercedes Akustik schließen und ist im Kombiinstrument vom Fahrer selber wählbar, ja / nein.
Jetzt gibt es natürlich die Möglichkeit, dass Mercedes sich, unabsichtlich oder auch absichtlich, über bestehende Vorschriften hinwegsetzt und diese Funktion einfach einbaut. Die ganzen gut bezahlten Juristen des Herstellers haben übersehen was für einige User in Foren völlig klar ist....
Dann müsste aber zusätzlich auch bei der Typgenehmigung von den zuständigen Stellen dies auch, unabsichtlich oder absichtlich, gegen geltende Vorschriften durchgewunken worden sein.
Weiter müsste dies, obschon aufmerksame Hobby Juristen in Foren dies schon länger als nicht zulässig bezeichnen, den zuständigen Überwachungsbehörden, mißgünstigen und lärmgeplagten Anwohnern usw. entweder jahrelang verborgen geblieben sein oder es war und ist denen egal.
Es ist vermutlich wirklich so, dass die hier Schreibenden mit sachverständigem Blick einen Verstoß gegen die StVO ausgemacht haben wenn die Funktion Akustik schließen verwendet wird. Ganz sicher....
Gruß
Hagelschaden
Also wie es rechtlich nun aussieht, weiß ich nicht- aber:
Die „…lärmgeplagten Anwohner…“ musst du mir zeigen - wir reden hier von einem Quittierton und nicht von der Alarmanlage selbst - und da ist jedes vorbeifahrende Auto lauter…
Gruß Didi