Quadunfall - Arbeitsunfall - Handgelenksprellung
'N Abend,
die Frage in die Runde;
was muß die gegnerische Versicherung alles ersetzen, wenn einem die Vorfahrt genommen worden ist?
Polizeilich wurde der Unfall aufgenommen; beim Quad ist die ganze Frontseite eingedrückt, bzw. beschädigt.
Arbeitgeber ist freilich informiert, die generische Versicherung nun auch kontaktiert; der Unfall wurde von denen also aufgenommen.
Unfall passierte in einer etwa 90°Linkskurve einer Hauptstraße, auf der ich von rechts kam, während der, der von links kam, die Hauptstraße gerade aus auf einer Nebenstraße verlassen wollte und mir halt hätte Vorfahrt gewähren müssen.
mfg
Wauhoo
Beste Antwort im Thema
Das ganz normale Programm: Anwalt (die Sache hat ihre Tücken), eigener Sachverständiger für den Sachschaden, D-Arzt, BG-Arzt, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, teilweise Anspruchsübergänge an den Arbeitgeber und die BG/Krankenkasse, gesetzliche Unfallversicherung, Nutzungsausfall/Mietfahrzeug/Taxi etc.
16 Antworten
Das ganz normale Programm: Anwalt (die Sache hat ihre Tücken), eigener Sachverständiger für den Sachschaden, D-Arzt, BG-Arzt, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, teilweise Anspruchsübergänge an den Arbeitgeber und die BG/Krankenkasse, gesetzliche Unfallversicherung, Nutzungsausfall/Mietfahrzeug/Taxi etc.
Danke für die Reaktion überhaupt, aber hast Du eigentlich die Frage zu Beginn gelesen?
Mir geht es nur darum, in Erfahrung zu bringen, was die gegnerische Versicherung alles zu ersetzen hat,
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bspw. Verdienstausfall:
die Hälfte meines Gesamtlohnes sind Erschwerniszulagen wie Nachtarbeitszuschlag und Aufwandsentschädigungen wie Fahrgeld wegen Benutzung des eigenen Fahrzeuges zur Durchführung des Jobs;
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bspw. Schmerzensgeld:
was kann man bei temporärem Ausfall der erchten Hand einfordern? Nix gebrochen, aber nun mal geprellt/gezerrt; jetzt nach 5 Tagen, (der Unfall war am Montag in der Früh), ist die ganze Hand noch geschwollen, was den BG-Arzt gestern offensichtlich bewog, den Verband aus der Notaufnahme nicht mehr zu erneuern.
Schreiben mit der rechten Hand funzt derzeit nicht; das Drücken der Tasten der Tastatur zieht bei Einsatz der rechten Hand bei dieser voll bis in den Ellenbogen durch; hätt' es nicht noch die linke Hand, käme ich ohne Hilfe nicht einmal in meine Wohnung.
Gerade als Rechtshänder ist der Teilausfall der rechten Hand ja nun nichrt ganz so einfach.
Lass das am besten alles vom Anwalt machen. Du bist am Unfall nicht schuld und hast Anspruch auch auf Ersatz der Anwaltskosten. Das ist im Detail zu umfangreich, um das mal eben hier vollständig hinzupinseln und es hilft Dir nicht weiter, weil das wirklich in professionelle Hände gehört.
Anstatt dass mal jemand froh wäre, dass ein Thread nicht zugemüllt wird.
Gute Besserung und einen guten Anwalt wünsche ich. 🙂
PS:
Dass die "Erschwerniszulagen" als Verdienstausfall angerechnet und ersetzt werden, kann ich mir nicht wirklich vorstellen. Bei der km-Pauschale kann bei günstigen Autos schon was rausspringen, aber ohne den Aufwand dennoch die Entschädigung? Glaube ich nicht dran...
Bei der Nachtschichtzulage hingegen, wenn´s der reguläre Lohn ist. Vielleicht.
Aber wer von "uns" Laien soll´s denn genau und verbindlich wissen? Lass einen Anwalt machen...
Schmerzensgeld gibts in der Regel nur dann, wenn die Probleme mindestens 2 Wochen andauern. Aus eigener Erfahrung.
Arbeitsunfall- dürfte schwierig werden, das durchzusetzen. Da der Arbeitgeber eigentlich gar nichts damit zu tun hat.
Auf alle Fälle ist hier mindestens eine Beratung mit einem Anwalt nicht verkehrt. Nur er wird dir verbindlich sagen können, welche Ansprüche du haben kannst.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 01. Sep. 2018 um 07:47:12 Uhr:
Arbeitsunfall- dürfte schwierig werden, das durchzusetzen. Da der Arbeitgeber eigentlich gar nichts damit zu tun hat.
@Gleiterfahrer & @Schubbie
Es ist definitiv ein Arbeitsunfall und auch kein bloßer Wegeunfall, weil ich als Zusteller von nun einmal in der Nacht zuzustellenden Tageszeitungen beschäftigt bin, seit etwa 01:30 Uhr unterwegs und bereits neu beladen auf dem Wege zum nächsten Verteilgebiet war, als der Unfall gen ca. 05:16 Uhr passierte; die Fahrten zwischen den Verteilgebieten sind Dienstfahrten, damit Arbeitszeit, und damit ist's ein Arbeitsunfall. Hier ist es halt so, daß die meisten ihre Privatfahrzeuge für den Job nutzen und dafür Kilometergeld vom AG bekommen.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 1. September 2018 um 09:09:40 Uhr:
Es ist definitiv ein Arbeitsunfall und auch kein bloßer Wegeunfall
Du hattest jetzt 5 Tage Zeit dich bei Leuten zu erkundigen, die sich täglich damit beschäftigen. Jetzt am Wochenende bekommst du nur noch eine Antwort von Laien... Und hier im Automobil Forum kennen sich die wenigsten mit einem Arbeitsunfall aus... 🙄
Ich kann dir beantworten, wenn du mit einem Firmenwagen einen Unfall baust, und verletzt wirst. Da du aber mit deinem Privatfahrzeug unterwegs warst sehe hier drin zwei Sachen in einem. Das eine ist der Verkehrsunfall und Schadensbegleichung an deinem Quad. Das andere ist der Arbeisunfall mit deinen gesundheitlichen Verletzungen, und deinem Verdienstausfall. Somit dürftest du von zwei Seiten aus Geld bekommen. Wie die Gelder im Hintergrund laufen kann ich so nicht beantworten.
Kurz gesagt. Du kannst dich zurück lehnen, ein paar gemütliche Tage Zuhause verbringen, ohne finanziell auf etwas verzichten zu müssen. (Ich nehme mal an, dass du krank geschrieben bist)
Welchen Gewinn du aus der Sache raus holst hängt von deinem Vertrag ab. Ich weiß nicht, ob du Wegegeld bekommst, obwohl du die Strecke nicht gefahren bist. (Du diese Kosten gespart hast) Nachtzuschläge werden jedenfalls gezahlt. Was die aktuellen Schmerzensgeld Ansprüche angeht bin ich raus. Damals habe ich 2000DM bekommen, und anhand der Währung erkennt man, wie lange das schon her ist.
Wenn er krank geschrieben wird/ist, muss der Arbeitgeber sowieso die Lohnfortzahlung leisten. Bis max. 6 Wochen, anschliessend ist die Krankenkasse dran.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 1. September 2018 um 18:08:51 Uhr:
Grundlohn ja, aber keine Provisionen, Zulagen etc.
So wie ich das lese, bestehen die Zulagen hauptsächlich aus Nachtschichtzulage und Km-Geld für den Einsatz des Privatwagens für Dienstfahrten.
Beides sehe ich nicht als Erstattungsfähig an, wenn es nicht tatsächlich anfällt.
Der Ausgleich von Mehrarbeit errechnet sich automatisch aus der durchschnittlichen Tagesarbeitszeit der letzten 12 Wochen und sind somit in der Lohnfortzahlung abgegolten.
@TE
Mach doch deine Angaben mal komplett und nicht per Salamitaktik. Dann bekommst du eine Antwort oder halt nicht.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 1. September 2018 um 18:06:02 Uhr:
Wenn er krank geschrieben wird/ist, muss der Arbeitgeber sowieso die Lohnfortzahlung leisten. Bis max. 6 Wochen, anschliessend ist die Krankenkasse dran.
Das war aber nicht die Frage des TE. 😉 Der Unfall ereignete sich nicht in der Freizeit. Es geht um einen Arbeitsunfall, wo dem Arbeinehmer schon was mehr Geld zusteht, wie z.B. den Zuschlag für eine entgangene Nachtarbeit.
Zitat:
@pokalgolf schrieb am 1. September 2018 um 19:08:11 Uhr:
@TE
Mach doch deine Angaben mal komplett und nicht per Salamitaktik. Dann bekommst du eine Antwort oder halt nicht.
Die Angaben sind doch fast komplett. 😉