quad -> zulassung? führerschein?

am we bin ich bei einem kumpel auf der motorcross strecke mit nem quad n bissle gefahren. hat auch mächtig laune gemacht...und somit spiele ich mit dem gedanken mir eins anzuschaffen...

aber welchen führerschein braucht man für so ein teil bzw wie sind die zugelassen? hier gehen die meinungen im netz weit auseinander. einmal isses ein motorrad, einmal mit einer ahk ist es ein landwirtschaftliches gerät (n trecker) und beim nächsten ist es ein cabrio.

kommt das auf die leistung/hubraum oder auf die geschwindigkeit an? kann man sich das "raussuchen"?

18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Ich bin dann wohl so einige Tage jünger als Du. Seit dem Datum darf ich mit meiner Klasse 3 auch Drehschemelanhänger im Bereichen fahren, wo es vorher nicht erlaubt war.

Äh, nö. Theoretisch darfst du das erst wenn du den alten 3er gegen einen neuen Führerschein eintauscht da dir dabei BE erteilt wird. Und wenn man es genau nimmt darfst du erst mit Erteilung der BE die Drehschemel fahren. 😉

Trike/Quad ist keine Fahrzeugklasse - leider. Da gibt es von PKW offen über LOF-Zugmaschine, normale Zugmaschine usw. alles mögliche an Varianten. Die Führerscheinfrage ist dabei abhängig von der Fahrzeugart zu der das Quad gehört. In Frage kommen die Führerscheinklassen AM und B für die "üblichen" Quads, aber auch T oder L wären je nach Zulassung passend. Wobei L und AM für die B/alten 3er Inhaber inklusive ist. Kurz mit B(/3er wird man 99,x % aller Quads fahren dürfen.

Man hätte es auch einfach machen können ... 🙄

Eben nicht. Schau mal in § 6 FEV :

Zitat:

(6) Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des 18. Januar 2013 erteilt worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts) bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigung, wie er sich aus der Anlage 3 ergibt, bestehen und erstrecken sich vorbehaltlich der Bestimmungen in § 76 auf den Umfang der ab dem 19. Januar 2013 geltenden Fahrerlaubnisse nach Absatz 1. Auf Antrag wird Inhabern von Fahrerlaubnissen alten Rechts ein neuer Führerschein mit Umstellung auf die neuen Fahrerlaubnisklassen entsprechend Satz 1 ausgefertigt.

-> Diesmal mal kein Eintausch erforderlich.

[quote

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


-> Diesmal mal kein Eintausch erforderlich.

Jein, das wurde nachträglich mal eingeführt zur Vereinfachung in D. Das ist aber eben auch die Einschränkung, erklär das dann mal einen Polizeibeamten im Ausland dass du Drehschemel fahren darfst obwohl in deiner Fleppe nur Zentralachsanhänger steht. 😉

Ist zwar wieder Käse mit den ganzen nationalen Sonderregelungen, zumal es ja ein EU-Führerschein werden sollte ...

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